27. August 2014 |
Das Bundesfinanzministerium legt den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung der Abgabenordnung und des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung vor, der im Hinblick auf eine konsequente Bekämpfung der Steuerhinterziehung eine Anpassung der Regelungen der strafbefreienden Selbstanzeige vorsieht (RefEntwurf, pdf-Datei, hinterlegt auf den Seiten des BMF). |
24. September 2014 |
Das Bundeskabinett beschließt den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Abgabenordnung und des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung (Regierungsentwurf, pdf-Datei, hinterlegt auf den Seiten des Bundesfinanzministeriums). |
6. November 2014 |
Der Bundestag berät den Gesetzentwurf der Bundesregierung (BT-Drs. 18/3018) in erster Lesung und überweist ihn in die Ausschüsse. |
7. November 2014 |
Der Bundesrat beschließt, keine Einwendungen gegen den Gesetzentwurf zu erheben (BR-Drs. 431/14 Beschluss). |
12. November 2014 |
Vor dem Finanzausschuss des Deutschen Bundestags findet eine öffentliche Anhörung statt (Übersicht, hinterlegt auf den Seiten des Bundestags). |
3. Dezember 2014 |
Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestags gibt seinen Bericht mit Beschlussempfehlung ab (BT-Drs. 18/3439). |
4. Dezember 2014 |
Der Deutsche Bundestag berät den Gesetzentwurf zweiter und dritter Lesung und nimmt ihn gemäß der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses an (BT-Plenarprotokoll 18/73, S. 7020). |
5. Dezember 2014 |
Der Bundestag unterrichtet den Bundesrat von dem Gesetzesbeschluss (BR-Drs. 593/14). |
19. Dezember 2014 |
Der Bundesrat stimmt dem Gesetzentwurf zu (Pressemitteilung, hinterlegt auf den Seiten des Bundesrats). |
30. Dezember 2014 |
Das Gesetz zur Änderung der Abgabenordnung und des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung wird im Bundesgesetzblatt verkündet (BGBl. 2014, Teil I Nr. 63, S. 2415, pdf-Datei, hinterlegt beim Bundesanzeiger Verlag) und tritt am 01.01.2015 in Kraft.
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