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Entwicklungsgeschichte

16. Oktober 2002

SPD und Bündnis 90/Die Grünen vereinbaren in ihrem Koalitionsvertrag, den Abbau ungerechtfertigter Steuervergünstigungen konsequent fortzuführen.

18. Oktober 2002

Das Bundesfinanzministerium stellt - basierend auf der Koalitionsvereinbarung - einen ersten Maßnahmenkatalog zum Steuervergünstigungsabbaugesetz vor.

31. Oktober 2002

Das Bundesministerium der Finanzen legt den Referentenentwurf eines „Gesetzes zum Abbau von Steuervergünstigungen und Ausnahmeregelungen (SteVAG)“ vor.

20. November 2002

Das Bundeskabinett verabschiedet den "Entwurf eines Gesetzes zum Abbau von Steuervergünstigungen und Ausnahmeregelungen (Steuervergünstigungsabbaugesetz - StVergAbG)".

Zur Beschleunigung des Verfahrens wird neben dem Gesetzentwurf von SPD und Bündnis 90/Die Grünen (Koalitionsentwurf) ein textgleicher Regierungsentwurf dem Bundesrat übergeben.

2. Dezember 2002

Der Koalitionsentwurf wird dem Bundestag zur Entscheidung übergeben (BT-Drs. 15/119).

3. Dezember 2002

Der Koalitionsentwurf (BT-Drs. 15/119) wird in erster Lesung im Bundestag beraten und in die Ausschüsse überwiesen (Finanzausschuss federführend).

20. Dezember 2002

Der Bundesrat nimmt zum Regierungsentwurf Stellung ( BR-Drs. 866/02 Anhang B).

10. Januar 2003

Der Regierungsentwurf wird dem Bundestag übersendet (BT-Drs. 15/287).

15. Januar 2003

Die Bundesregierung nimmt eine Gegenäußerung zur Stellungnahme des Bundesrates vor.

Am gleichen Tag findet eine öffentliche Anhörung des Finanzausschusses zum Steuervergünstigungsabbaugesetz statt.

16. Januar 2003

Der Regierungsentwurf (BT-Drs. 15/287) wird im vereinfachten Verfahren in 1. Lesung im Bundestag beraten und in die Ausschüsse überwiesen (Finanzausschuss federführend).

19. Februar 2003

Der Finanzausschuss nimmt die beiden gleichlautenden Gesetzentwürfe der Koalition und der Bundesregierung (BT-Drs. 15/119 und BT-Drs. 15/287) mit Änderungen an. (Beschlussempfehlung)

21. Februar 2003

Der Bundestag behandelt das Steuervergünstigungsabbaugesetz (BT-Drs. 15/119 und BT-Drs. 15/287) in zweiter und dritter Lesung und stimmt ihm in der Fassung der Nummer eins der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses zu.

14. März 2003

Der Bundesrat beschließt in seiner Plenarsitzung dem Steuervergünstigungsabbaugesetz gemäß den Empfehlungen des Finanz- und Wirtschaftsausschusses des Bundesrates nicht zuzustimmen. (Beschluss siehe BR-Drs. 120/03 Anhang B)

Infolgedessen ruft die Bundesregierung den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat an (Anrufungsbeschluss).

Ende März 2003

Die Regierungschefs von Hessen und Nordrhein-Westfalen werden vom Vermittlungsausschuss beauftragt einen Steuerkompromiss zu erarbeiten.

2. April 2003

Der Kompromissvorschlag wird mit anderen führenden Finanzpolitikern aus der rot-grünen Koalition sowie Union und FDP beraten. Dabei verständigten sie sich auf ein zweistufiges Verfahren.

9. April 2003

Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat behandelt das Steuervergünstigungsabbaugesetz in seiner Sitzung und macht einen Einigungsvorschlag.

11. April 2003

Bundestag und Bundesrat behandeln jeweils in ihren Sitzungen die Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses und nehmen das geänderte Gesetz an. ( BR-Drs. 253/03).

16. Mai 2003

Das Gesetz wird verkündet ( Bundesgesetzblatt Nr. 19 ab S. 660).

17. Mai 2003

Das Gesetz tritt vorbehaltlich des Absatzes 2 in Kraft.

1. Juli 2003

Die Artikel 6, 7, 8, 9 Nr. 2 und 12 des Gesetzes treten in Kraft.

7. August 2003 Die Bundesregierung legt den "Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Protokollerklärung der Bundesregierung zur Vermittlungsempfehlung zum Steuervergünstigungsabbaugesetz" (Korb 2-Gesetz) vor.
13. August 2003 Das Bundeskabinett verabschiedet den "Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Protokollerklärung der Bundesregierung zur Vermittlungsempfehlung zum Steuervergünstigungsabbaugesetz".
9. September 2003 Der Gesetzentwurf (BT-Drs. 15/1518) wird in erster Lesung im Bundestag beraten und in die Ausschüsse überwiesen (Finanzausschuss federführend).
13. Oktober 2003 Der Finanzausschuss nimmt den Entwurf (BT-Drs. 15/1518) in seiner Sitzung unverändert an.
17. Oktober 2003 Der Gesetzentwurf (BT-Drs. 15/1518) wird in zweiter und dritter Lesung im Bundestag beraten und angenommen.
7. November 2003 Der Bundesrat beschließt zu dem Gesetzentwurf (BT-Drs. 15/1518) den Vermittlungsausschuss anzurufen.
13. November 2003 Die ursprünglich geplante Sitzung des Vermittlungsausschusses zum "Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Protokollerklärung der Bundesregierung zur Vermittlungsempfehlung zum Steuervergünstigungsabbaugesetz" (BT-Drs. 15/1518) wird vertagt. Zur weiteren Beratung wird eine Arbeitsgruppe "Finanzen und Steuern" eingesetzt.
26. November bis 14. Dezember 2003 Nach weiterer viermaliger Vertagung der Vermittlungsausschusssitzung einigt sich der Ausschuss am 14.12.2003 auf die wesentlichen Eckpunkte des Gesetzes.
16. Dezember 2003 Der Vermittlungsausschuss kann sich auf einen Kompromissvorschlag (BT-Drs. 15/2243) zum "Gesetz zur Umsetzung der Protokollerklärung der Bundesregierung zur Vermittlungsempfehlung zum Steuervergünstigungsabbaugesetz" einigen.
19. Dezember 2003 Sowohl Bundestag als auch Bundesrat stimmen dem geänderten Gesetzentwurf in ihren Sitzungen zu. Das "Gesetz zur Umsetzung der Protokollerklärung der Bundesregierung zur Vermittlungsempfehlung zum Steuervergünstigungsabbaugesetz" ist somit in der Fassung des Kompromissvorschlags beschlossen.
27. Dezember 2003 Das "Gesetz zur Umsetzung der Protokollerklärung der Bundesregierung zur Vermittlungsempfehlung zum Steuervergünstigungsabbaugesetz" wird im Bundesgesetzblatt verkündet (Bundesgesetzblatt 2003 Teil I Nr. 65, S. 2840 ff.).
31. Dezember 2003 Artikel 6 des Gesetzes tritt in Kraft.
1. Januar 2004 Das "Gesetz zur Umsetzung der Protokollerklärung der Bundesregierung zur Vermittlungsempfehlung zum Steuervergünstigungsabbaugesetz" tritt vorbehaltlich des Absatzes 2 in Kraft.

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