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Entwicklungsgeschichte

9. Dezember 2010 Der Koalitionsausschuss von CDU, CSU und FDP einigt sich auf ein umfassendes Paket steuervereinfachender und bürokratieentlastender Maßnahmen (Maßnahmenpaket zur Steuervereinfachung, pdf-Datei, Quelle: BMF).
20. Dezember 2010 Das Bundesfinanzministerium legt einen Referentenentwurf für ein Steuervereinfachungsgesetz 2011 (pdf-Datei, Quelle: BMF) vor, mit dem das Maßnahmenpaket des Koalitionsausschusses vom 09.12.2010 umgesetzt werden soll. Die geplanten Neuregelungen würden Steuerbürger und Verwaltung von Erklärungs-, Prüf- und Verwaltungsaufwand entlasten, teilt das Bundesfinanzministerium mit.
2. Februar 2011 Das Bundeskabinett beschließt den Gesetzentwurf für ein Steuervereinfachungsgesetz 2011 (Regierungsentwurf, pdf-Datei, Quelle: BMF). Der Entwurf enthält Maßnahmen zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Unternehmen, aber auch der Steuerverwaltung, von Erklärungs- und Prüfungsaufwand im Besteuerungsverfahren, teilt das Bundesfinanzministerium mit.
18. März 2011 Der Bundesrat nimmt zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein Steuervereinfachungsgesetz 2011 (BT-Drs. 54/11) Stellung (BR-Drs. 54/11(B)) und mahnt dabei noch zahlreiche Änderungen an.
25. März 2011 Der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Steuervereinfachungsgesetzes 2011 (BT-Drs. 17/5125, BT-Drs. 17/5196) wird im Bundestag in erster Lesung beraten und in die zuständigen Ausschüsse weiterverwiesen.
11. Mai 2011 Die meisten Sachverständigen äußern sich kritisch zu dem von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Steuervereinfachungsgesetzes 2011 (BT-Drs. 17/5125, BT-Drs. 17/5196) bei einer öffentlichen Anhörung im Finanzausschuss des Bundestags.
25. Mai 2011 Die CDU/CSU-Fraktion kündigt einige Änderungsanträge der Koalition zum Entwurf des Steuervereinfachungsgesetzes (BT-Drs. 17/5125, BT-Drs. 17/5196) an, um Vorschläge aus der öffentlichen Anhörung des Finanzausschussses umzusetzen. Dabei solle es unter anderem um steuerrechtliche Fragen für Kinder gehen, teilt der Bundestag mit.
9. Juni 2011 Der Bundestag beschließt das von der Bundesregierung eingebrachte Steuervereinfachungsgesetz 2011 (BT-Drs. 17/5125, BT-Drs. 17/5196) in der vom Finanzausschuss geänderten Fassung (BT-Drs. 17/6105, BT-Drs. 17/6146). Die Linksfraktion enthält sich, SPD und Bündnis 90/Die Grünen votieren gegen den Gesetzesvorschlag. Einen Entschließungsantrag der Grünen (BT-Drs. 17/6122) lehnt der Bundestag ab.
Mit dem Steuerverienfachungsgesetz wird unter anderem Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 920 auf 1.000 Euro angehoben, bei der Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten auf die persönlichen Anspruchsvoraussetzungen verzichtet, die Berechnung der Entfernungspauschale vereinfacht und die Veranlagungsarten für Eheleute sowie die Anforderungen an die elektronische Rechnungsstellung reduziert.
8. Juli 2011 Der Bundesrat beschließt in seiner 885. Sitzung, dem vom Bundestag am 09.06.2011 verabschiedeten Steuervereinfachungsgesetz (BR-Drs. 360/11) gemäß Artikel 105 Absatz 3, 106 Absatz 3 und 108 Absatz 5 des Grundgesetzes nicht zuzustimmen (BR-Drs. 360/11(B)). Der Finanzausschuss hat dem Bundesrat empfohlen, die Anrufung des Vermittlungsausschusses zu verlangen (BR-Drs. 360/1/11).
Bundestag und Bundesregierung haben nun die Möglichkeit, den Vermittlungsausschuss anzurufen.
31. August 2011

Die Bundesregierung hat beschlossen, bezüglich des Entwurfs eines Steuetvereinfachungsgesetzes 2011 den Vermittlungsausschuss anzurufen, teilt die Pressestelle der Regierung mit.

23. September 2011 Der Bundestag beschließt, dass die Einkommensteuererklärung weiterhin jährlich abgegeben werden muss. Mit dem Verzicht auf den Vorschlag der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP, die Einkommensteuererklärung nur alle zwei Jahre zu ermöglichen folgt der Bundestag der Empfehlung des Vermittlungsausschusses (BT-Drs. 17/7025) und ändert das bereits am 09.06.2011 beschlossene Steuervereinfachungsgesetz 2011 (BT-Drs. 17/5125).
Im Anschluss daran stimmt der Bundesrat dem vom Bundestag verabschiedeten Gesetz (BR-Drs. 568/11) gemäß Artikel 105 Absatz 3, 106 Absatz 3 und 108 Absatz 5 des Grundgesetzes zu (BR-Drs. 568/11(B)).
4. November 2011 Das Steuervereinfachungsgesetz 2011 vom 01.11.2011 wird im Bundesgesetzblatt verkündet (vgl. BGBl. 20101, Teil 1 Nr. 55, S. 2131, pdf-Datei, hinterlegt beim Bundesanzeiger Verlag).
Artikel 5 ist am 01.07.2011 in Kraft getreten.
5. November 2011 Artikel 1 Nummer 3, 5 Buchstabe a, Nummer 11, 19 Buchstabe b, Nummer 25 Buchstabe a, Nummer 27, 28, 29, 30 Buchstabe a, Nummer 32, 33 Buchstabe a, c, d, e, h, i und j und Nummer 34, Artikel 2 Nummer 1 Buchstabe a und d sowie Artikel 3 Nummer 1, 2 und 4 bis 7, Artikel 4 Nummer 1, 2 und 4 sowie Artikel 6 Nummer 1 und die Artikel 7 bis 9, 15 Nummer 1 und Artikel 16 treten in Kraft.
1. Januar 2012 Das Steuervereinfachungsgesetz 2012 tritt größtenteils in Kraft.
1. Januar 2013 Artikel 6 Nummer 2 tritt in Kraft.

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