1. November 2016 |
Das Bundesministerium der Finanzen veröffentlicht einen Referentenentwurf für ein Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz (RefE, hinterlegt auf den Seiten des BMF).
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21. Dezember 2016 |
Das Bundeskabinett beschließt den Entwurf für ein Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz (Regierungsentwurf, hinterlegt auf den Seiten des Bundesministeriums der Finanzen).
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30. Dezember 2016 |
Die Bundesregierung leitet ihren Gesetzentwurf dem Bundesrat zu (BR-Drs. 816/16).
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27. Januar 2017 |
Die Ausschüsse des Bundesrats geben ihre Empfehlungen ab (BR-Drs. 816/1/16).
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10. Februar 2017 |
Der Bundesrat gibt seine Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf ab (BR-Drs. 816/16 Beschluss).
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13. Februar 2017 |
Die Bundesregierung übermittelt den Gesetzentwurf mit anliegender Stellungnahme des Bundesrats dem Deutschen Bundestag (BT-Drs. 18/11132).
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15. Februar 2017 |
Die Bundesregierung übermittelt ihre Gegenäußerung zur Stellungnahme des Bundesrats dem Deutschen Bundestag (BT-Drs. 18/11184).
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16. Februar 2017 |
Der Deutsche Bundestag berät den Gesetzentwurf in erster Lesung und überweist ihn in die Ausschüsse (BT-Plenarprotokoll 18/218, S. 21829 B - 21836 D).
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27. März 2017 |
Vor dem Finanzausschuss des Deutschen Bundestags findet eine öffentliche Anhörung statt (Übersicht, hinterlegt auf den Seiten des Bundestags).
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26. April 2017 |
Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestags gibt seinen Bericht mit Beschlussempfehlung ab (BT-Drs. 18/12127).
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27. April 2017 |
Der Deutsche Bundestag berät den Gesetzentwurf in zweiter und dritter Lesung und nimmt ihn in Ausschussfassung an (BT-Plenarprotokoll 18/231, S. 23212D).
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12. Mai 2017 |
Der Deutsche Bundestag unterrichtet den Bundesrat von seinem Gesetzesbeschluss (BR-Drs. 365/17).
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22. Mai 2017 |
Die Ausschüsse des Bundesrats geben ihre Empfehlungen ab (BR-Drs. 365/1/17).
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2. Juni 2017 |
Der Bundesrat stimmt dem Gesetz zu (BR-Drs. 365/17 Beschluss).
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24. Juni 2017 |
Das Gesetz zur Bekämpfung der Steuerumgehung und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften wird im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (BGBl Jg 2017, Teil 1 Nr. 39, S. 1682).
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