4. Juni 2025 | Die Bundesregierung legt den Entwurf eines Gesetzes für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland vor (Regierungsentwurf, hinterlegt auf den Seiten des Bundesministeriums der Finanzen). |
| Ein gleichlautender Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen wird dem Deutschen Bundestag zugeleitet (BT-Drs. 21/323). |
5. Juni 2025 | Der Deutsche Bundestag berät den Gesetzentwurf in erster Lesung und überweist ihn in die Ausschüsse (Pressemitteilung, hinterlegt auf den Seiten des Bundestags). |
| Die Bundesregierung leitet ihren Gesetzentwurf dem Bundesrat zu (BR-Drs. 233/25). |
6. Juni 2025 | Die Ausschüsse des Bundesrats geben ihre Empfehlungen ab (BR-Drs. 233/1/25). |
13. Juni 2025 | Der Bundesrat berät den Gesetzentwurf im ersten Durchgang und gibt seine Stellungnahme ab (BR-Drs. 233/25 Beschluss). |
16. Juni 2025 | Die Bundesregierung leitet ihren Gesetzentwurf mit anliegender Stellungnahme des Bundesrats dem Deutschen Bundestag zu (BT-Drs. 21/516).
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23. Juni 2025 | Vor dem Finanzausschuss des Deutschen Bundestags findet eine öffentliche Anhörung statt (Pressemitteilung, hinterlegt auf den Seiten des Bundestags). |
24. Juni 2025 | Der Deutsche Bundestag überweist den Gesetzentwurf ohne vorherige Aussprache in die Ausschüsse (Pressemitteilung, hinterlegt auf den Seiten des Bundestags).
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25. Juni 2025 | Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestags billigt den Gesetzentwurf (Pressemitteilung, hinterlegt auf den Seiten des Bundestags).
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| Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestags legt seinen Bericht mit Beschlussempfehlung vor (BT-Drs. 21/629). |
26. Juni 2025 | Der Deutsche Bundestag berät den Gesetzentwurf in zweiter und dritter Lesung und nimmt ihn in Ausschussfassung an (Pressemitteilung, hinterlegt auf den Seiten des Bundestags).
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