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Entwicklungsgeschichte

EU Ebene

Zwar bildet die EU-Zinsrichtlinie nicht die Grundlage für die Gesetzentwürfe auf Bundesebene, doch ist die Richtlinie wichtig für die Entwicklung in Deutschland. Denn die ursprünglich geplante Zinsabgeltungssteuer wurde aus dem Regierungsentwurf (BT-Drs. 15/1309) herausgenommen, weil nach Angaben der Bundesregierung die Vorgaben der Richtlinie abgewartet werden sollen.

1989

Es wird ein erster Versuch durchgeführt, eine einheitliche Quellensteuer innerhalb der EU einzuführen. Der vorgelegte Richtlinienvorschlag ist allerdings nicht durchsetzbar und wird 1998 zurückgezogen.

1998

Ein zweiter Richtlinienvorschlag wird vorgelegt. Dieser soll den Mitgliedstaaten die Möglichkeit zur Wahl zwischen einer Quellensteuer auf Zinserträge in Höhe von 20% und dem Austausch von Informationen über die erzielten Erträge geben. Doch auch dieser Richtlinienentwurf scheitert.

18. - 20. Juni 2000

Auf dem Gipfel des Europäischen Rates werden Eckpunkte für einen Kompromissvorschlag erarbeitet. Er basiert zum Teil auf den alten Richtlinienentwürfen.

26. - 27. November 2000

Der Kompromissvorschlag wird auf der Tagung der europäischen Finanzminister (ECOFIN) konkretisiert. Gleichzeitig wird beschlossen, dass ein neuer Richtlinienvorschlag den alten Vorschlag von 1998 ersetzen soll.

18. Juli 2001

Die Europäische Kommission legt einen Vorschlag für eine "Richtlinie zur Gewährleistung einer effektiven Besteuerung von Zinserträgen innerhalb der Gemeinschaft" vor.

14. März 2002

Das Europäische Parlament nimmt zum Richtlinienentwurf Stellung und macht einige Änderungsvorschläge.

März 2002 - Januar 2003

Neben dem EU-Gesetzgebungsverfahren (vgl. EU-Server) werden Gespräche mit Drittländern geführt, um diese von der Annahme vergleichbarer Maßnahmen zu überzeugen.

22. Januar 2003

Nach langen Verhandlungen kann sich der ECOFIN-Rat über die Richtlinie einigen.

3. Juni 2003

Der Rat der Europäischen Union erlässt die Richtlinie ( 2003/48/EG).

1. Januar 2004

Die Mitgliedstaaten müssen bis zu diesem Termin alle Rechts- und Verwaltungsvorschriften erlassen haben, die zur Umsetzung der Richtlinie erforderlich sind.

12. Februar 2004

Die Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie (Zinsinformationsverordnung - ZIV) wird im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.

1. Januar 2005

Die erlassenen Rechts- und Vewaltungsvorschriften werden geltendes Recht.

Nationale Ebene

19. Februar 2003

Das Bundeskabinett verabschiedet die Eckpunkte für ein Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit.

Gleichzeitig legt die FDP den "Entwurf eines Gesetzes zur vereinfachten Nachversteuerung als Brücke in die Steuerehrlichkeit" vor (FDP-Entwurf).

17. März 2003

Die Bundesregierung legt den Referentenentwurf für ein "Gesetz zur Neuregelung der Zinsbesteuerung und zur Förderung der Steuerehrlichkeit (Zinsabgeltungssteuergesetz - ZinsAbG)" vor.

18. Juni 2003

Das Bundeskabinett verabschiedet den "Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Steuerehrlichkeit" (Regierungsentwurf). Der verabschiedete Entwurf stellt eine Überarbeitung des Referentenentwurfs dar. Dieser wurde aufgeteilt, so dass der vom Kabinett verabschiedete Entwurf keine Abgeltungssteuer mehr enthält.

3. Juli 2003

Der Regierungsentwurf (BT-Drs. 15/1309) und der FDP-Entwurf (BT-Drs. 15/470) werden in erster Lesung im Bundestag beraten und in die Ausschüsse überwiesen (Finanzausschuss federführend).

15. August 2003

Der Regierungsentwurf wird aufgrund besonderer Eilbedürftigkeit dem Bundesrat zur Entscheidung übergeben (vgl. BR-Drs. 542/03), noch bevor der Bundestag dem Gesetz zugestimmt hat.

25. September 2003

Der Regierungsentwurf (BT-Drs. 15/1521 = textgleich zu BT-Drs. 15/1309) wird im vereinfachten Verfahren im Bundestag beraten (1. Beratung) und in die Ausschüsse überwiesen (Finanzausschuss federführend).

26. September 2003

Der Bundesrat behandelt den Regierungsentwurf (BR-Drs. 542/03) in seiner Plenarsitzung und lehnt ihn ab.

13. Oktober 2003 Der Finanzausschuss beschäftigt in seiner Sitzung mit den drei Entwürfen. Dabei nimmt er die beiden textgleichen Regierungsentwürfe (BT-Drs. 15/1309 und BT-Drs. 15/1521) unverändert an. Den FDP-Entwurf (BT-Drs. 15/470) lehnt er hingegen ab.

17. Oktober 2003

Die beiden textgleichen Regierungsentwürfe (BT-Drs. 15/1309 und BT-Drs. 15/1521) und der FDP-Entwurf (BT-Drs. 15/470) werden in zweiter und dritter Lesung im Bundestag beraten.

Dabei werden die beiden textgleichen Regierungsentwürfe unverändert angenommen. Der FDP-Entwurf wird in zweiter Beratung abgelehnt.

7. November 2003

Der Bundesrat stimmt dem vom Bundestag am 17.10.2003 beschlossenen Gesetz in seiner Plenarsitzung nicht zu. Die Bundesregierung ruft aufgrund dessen den Vermittlungsausschuss an.

13. November 2003 Die ursprünglich geplante Sitzung des Vermittlungsausschusses zum Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit wird vertagt. Zur weiteren Beratung wird eine Arbeitsgruppe "Finanzen und Steuern" eingesetzt.
26. November bis 14. Dezember 2003 Nach weiterer viermaliger Vertagung der Vermittlungsausschusssitzung einigt sich der Ausschuss am 14.12.2003 auf die wesentlichen Eckpunkte des Gesetzes.
16. Dezember 2003 Der Vermittlungsausschuss kann sich auf eine Beschlussempfehlung (BT-Drs. 15/2242) zum Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit einigen.
19. Dezember 2003 Sowohl Bundestag als auch Bundesrat stimmen dem Gesetz in der Fassung der Beschlussempfehlung (BT-Drs. 15/2242) in ihren Sitzungen zu. Das Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit ist somit in der Fassung des Kompromissvorschlags beschlossen.
29. Dezember 2003 Das verabschiedete Gesetz wird im Bundesgesetzblatt verkündet (Bundesgesetzblatt 2003 Teil I Nr. 66, S. 2928 ff.).
30. Dezember 2003 Das Gesetz tritt vorbehaltlich des Absatzes 2 in Kraft.
Februar 2005 Der Deutsche Bundestag plant Nachbesserungen beim Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit vorzunehmen. So soll insbesondere die umstrittene Vorschrift geändert werden, die den Finanzämtern das Recht gibt, Kundendaten der Bank ohne Wissen der Kunden abzurufen.
1. April 2005 Die Artikel 2 und 3 treten in Kraft.

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