23. Juni 2008 |
Das Bundesfinanzministerium legt einen Referentenentwurf (pdf-Datei, Quelle: BMF) für ein Gesetz zur Modernisierung und Entbürokratisierung des Steuerverfahrens vor. |
23. Juli 2008 |
Das Bundeskabinett beschließt den vom Bundesfinanzministerium erarbeiteten Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und Entbürokratisierung des Steuerverfahrens (Regierungsentwurf, pdf-Datei, Quelle: BMF). |
18. September 2008 |
Im Bundestag findet die erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Modernisierung und Entbürokratisierung des Steuerverfahrens (BT-Drs. 16/10188) statt. Der Gesetzentwurf wird zur weiteren Beratung in die zuständigen Ausschüsse überwiesen. |
8. Oktober 2008 |
Im Finanzausschuss des Bundestags findet die öffentliche Anhörung zum Steuerbürokratieabbaugesetz statt. Die Sachverständigen sprechen sich dafür aus, dass die Abgabe von elektronischen Steuererklärungen durch Unternehmen vorerst freiwillig bleiben soll. |
13. November 2008 |
Im Bundestag findet die zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Modernisierung und Entbürokratisierung des Steuerverfahrens (BT-Drs. 16/10188, BT-Drs. 16/10579) statt. Der Gesetzenwurf wird in der Fassung der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (BT-Drs. 16/10910) angenommen. |
19. Dezember 2008 |
Der Bundesrat beschließt in seiner 853. Sitzung am 19.12.2008, dem vom Bundestag am 13.11.2008 verabschiedete Gesetz zur Modernisierung und Entbürokratisierung des Steuerverfahrens (BR-Drs.897/08) zuzustimmen (BR-Drs. 897/08(B)). |
24. Dezember 2008 |
Das Gesetz zur Modernisierung und Entbürokratiesierung des Steuerverfahrens vom 20.12.2008 wird im Bundesgesetzblatt verkündet (vgl. BGBl. 2008, Teil 1 Nr. 63, S. 2850, pdf-Datei, hinterlegt beim Bundesanzeigerverlag). |
1. Januar 2009 |
Das Steuerbürokratieabbaugesetz tritt in Kraft. |