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Entwicklungsgeschichte

23. Juni 2008 Das Bundesfinanzministerium legt einen Referentenentwurf (pdf-Datei, Quelle: BMF) für ein Gesetz zur Modernisierung und Entbürokratisierung des Steuerverfahrens vor.
23. Juli 2008 Das Bundeskabinett beschließt den vom Bundesfinanzministerium erarbeiteten Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und Entbürokratisierung des Steuerverfahrens (Regierungsentwurf, pdf-Datei, Quelle: BMF).
18. September 2008 Im Bundestag findet die erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Modernisierung und Entbürokratisierung des Steuerverfahrens (BT-Drs. 16/10188) statt. Der Gesetzentwurf wird zur weiteren Beratung in die zuständigen Ausschüsse überwiesen.
8. Oktober 2008 Im Finanzausschuss des Bundestags findet die öffentliche Anhörung zum Steuerbürokratieabbaugesetz statt. Die Sachverständigen sprechen sich dafür aus, dass die Abgabe von elektronischen Steuererklärungen durch Unternehmen vorerst freiwillig bleiben soll.
13. November 2008 Im Bundestag findet die zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Modernisierung und Entbürokratisierung des Steuerverfahrens (BT-Drs. 16/10188, BT-Drs. 16/10579) statt. Der Gesetzenwurf wird in der Fassung der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (BT-Drs. 16/10910) angenommen.
19. Dezember 2008 Der Bundesrat beschließt in seiner 853. Sitzung am 19.12.2008, dem vom Bundestag am 13.11.2008 verabschiedete Gesetz zur Modernisierung und Entbürokratisierung des Steuerverfahrens (BR-Drs.897/08) zuzustimmen (BR-Drs. 897/08(B)).
24. Dezember 2008 Das Gesetz zur Modernisierung und Entbürokratiesierung des Steuerverfahrens vom 20.12.2008 wird im Bundesgesetzblatt verkündet (vgl. BGBl. 2008, Teil 1 Nr. 63, S. 2850, pdf-Datei, hinterlegt beim Bundesanzeigerverlag).
1. Januar 2009 Das Steuerbürokratieabbaugesetz tritt in Kraft.

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