20. Dezember 2001 | Der Rat der Europäischen Union verabschiedet die « Richtlinie 2001/115/EG des Rates vom 20. Dezember 2001 zur Änderung der Richtlinie 77/388/EWG (6. EG-Richtlinie) mit dem Ziel der Vereinfachung, Modernisierung und Harmonisierung der mehrwertsteuerlichen Anforderungen an die Rechnungsstellung». Die Richtlinie ist bis zum 01.01.2004 in nationales Recht umzusetzen. |
Juli 2003 | Das Bundesfinanzministerium legt den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung steuerlicher Vorschriften vor. Mit dem Entwurf soll auch die Umsetzung der Richtlinie 2001/115/EG erreicht werden. |
2. September 2003 | Das Bundeskabinett beschließt den «Entwurf eines Gesetzes zur Änderung steuerlicher Vorschriften (Steueränderungsgesetz 2003 - StÄndG 2003)». |
5. September 2003 | Aufgrund besonderer Eilbedürftigkeit wird der Regierungsentwurf sogleich dem Bundesrat zur Entscheidung übergeben (BR-Drs. 630/03 = BT-Drs. 15/1621). |
23. September 2003 | Der Fraktionsentwurf (BT-Drs. 15/1562) wird dem Bundestag zur Entscheidung übergeben. |
26. September 2003 | Der Fraktionsentwurf (BT-Drs. 15/1562) wird in erster Lesung im Bundestag beraten und in die Ausschüsse überwiesen (Finanzausschuss federführend). |
13. Oktober 2003 | Es findet eine öffentliche Anhörung des Finanzausschusses statt, bei der verschiedene Sachverständige und Verbände zum Gesetzentwurf Stellung nehmen. |
17. Oktober 2003 | Der Bundesrat nimmt in seiner Plenarsitzung zum Regierungsentwurf (BR-Drs .630/03 = BT-Drs. 15/1621) Stellung und macht einige Änderungsvorschläge. |
22. Oktober 2003 | Die Bundesregierung nimmt eine Gegenäußerung zur Stellungnahme des Bundesrates vor (BT-Drs. 15/1798), in der sie einige der Änderungsvorschläge des Bundesrates befürwortet. |
23. Oktober 2003 | Der Regierungsentwurf (BT-Drs. 15/1621) wird in erster Lesung im Bundestag beraten und in die Ausschüsse überwiesen (Finanzausschuss federführend). |
5. November 2003 | Der Finanzausschuss befasst sich in seiner Sitzung mit den beiden textgleichen Gesetzentwürfen (BT-Drs. 15/1562 und BT-Drs. 15/1621) und empfiehlt den Gesetzentwurf in geänderter Fassung (BT-Drs. 15/1928) anzunehmen. |
7. November 2003 | Die beiden textgleichen Gesetzentwürfe werden in zweiter und dritter Lesung im Bundestag beraten und in der Fassung der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (BT-Drs. 15/1928) angenommen.
Das Gesetz wird dem Bundesrat zur Entscheidung vorgelegt (BR-Drs. 802/03). |
28. November 2003 | Der Bundesrat stimmt dem Gesetzentwurf in seiner Plenarsitzung zu (BR-Drs. 802/03 Anhang B = Beschluss). |
19. Dezember 2003 | Das verabschiedete Gesetz wird im Bundesgesetzblatt verkündet (Bundesgesetzblatt 2003 Teil I Nr. 63, S. 2645 ff.). |
20. Dezember 2003 | Das Gesetz tritt vorbehaltlich einiger Artikel in Kraft. |
1. Januar 2004 | Artikel 14 Nr. 1, Nr. 2 und Nr. 3 Buchstabe a, b und c und Artikel 17 und 18 treten in Kraft. |
1. Juli 2004 | Artikel 19 bis 21 des Gesetzes treten in Kraft. |