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Entwicklungsgeschichte

Zur Beschleunigung des Gesetzgebungsverfahrens werden zwei textgleiche Gesetzentwürfe eingebracht, von denen einer sofort dem Bundesrat zugeleitet wird.

  • Gesetzentwurf der Fraktionen SPD und Bündnis 90/DIE GRÜNEN: BT-Drs. 15/1562 (Fraktionsentwurf)
  • Gesetzentwurf der Bundesregierung: BT-Drs. 15/1621 (Regierungsentwurf)
20. Dezember 2001 Der Rat der Europäischen Union verabschiedet die « Richtlinie 2001/115/EG des Rates vom 20. Dezember 2001 zur Änderung der Richtlinie 77/388/EWG (6. EG-Richtlinie) mit dem Ziel der Vereinfachung, Modernisierung und Harmonisierung der mehrwertsteuerlichen Anforderungen an die Rechnungsstellung». Die Richtlinie ist bis zum 01.01.2004 in nationales Recht umzusetzen.
Juli 2003 Das Bundesfinanzministerium legt den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung steuerlicher Vorschriften vor. Mit dem Entwurf soll auch die Umsetzung der Richtlinie 2001/115/EG erreicht werden.
2. September 2003 Das Bundeskabinett beschließt den «Entwurf eines Gesetzes zur Änderung steuerlicher Vorschriften (Steueränderungsgesetz 2003 - StÄndG 2003)».
5. September 2003 Aufgrund besonderer Eilbedürftigkeit wird der Regierungsentwurf sogleich dem Bundesrat zur Entscheidung übergeben (BR-Drs. 630/03 = BT-Drs. 15/1621).
23. September 2003 Der Fraktionsentwurf (BT-Drs. 15/1562) wird dem Bundestag zur Entscheidung übergeben.
26. September 2003 Der Fraktionsentwurf (BT-Drs. 15/1562) wird in erster Lesung im Bundestag beraten und in die Ausschüsse überwiesen (Finanzausschuss federführend).
13. Oktober 2003 Es findet eine öffentliche Anhörung des Finanzausschusses statt, bei der verschiedene Sachverständige und Verbände zum Gesetzentwurf Stellung nehmen.
17. Oktober 2003 Der Bundesrat nimmt in seiner Plenarsitzung zum Regierungsentwurf (BR-Drs .630/03 = BT-Drs. 15/1621) Stellung und macht einige Änderungsvorschläge.
22. Oktober 2003 Die Bundesregierung nimmt eine Gegenäußerung zur Stellungnahme des Bundesrates vor (BT-Drs. 15/1798), in der sie einige der Änderungsvorschläge des Bundesrates befürwortet.
23. Oktober 2003 Der Regierungsentwurf (BT-Drs. 15/1621) wird in erster Lesung im Bundestag beraten und in die Ausschüsse überwiesen (Finanzausschuss federführend).
5. November 2003 Der Finanzausschuss befasst sich in seiner Sitzung mit den beiden textgleichen Gesetzentwürfen (BT-Drs. 15/1562 und BT-Drs. 15/1621) und empfiehlt den Gesetzentwurf in geänderter Fassung (BT-Drs. 15/1928) anzunehmen.
7. November 2003 Die beiden textgleichen Gesetzentwürfe werden in zweiter und dritter Lesung im Bundestag beraten und in der Fassung der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (BT-Drs. 15/1928) angenommen.

Das Gesetz wird dem Bundesrat zur Entscheidung vorgelegt (BR-Drs. 802/03).

28. November 2003 Der Bundesrat stimmt dem Gesetzentwurf in seiner Plenarsitzung zu (BR-Drs. 802/03 Anhang B = Beschluss).
19. Dezember 2003 Das verabschiedete Gesetz wird im Bundesgesetzblatt verkündet (Bundesgesetzblatt 2003 Teil I Nr. 63, S. 2645 ff.).
20. Dezember 2003 Das Gesetz tritt vorbehaltlich einiger Artikel in Kraft.
1. Januar 2004 Artikel 14 Nr. 1, Nr. 2 und Nr. 3 Buchstabe a, b und c und Artikel 17 und 18 treten in Kraft.
1. Juli 2004 Artikel 19 bis 21 des Gesetzes treten in Kraft.

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