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Entwicklungsgeschichte

18. März 2005 Bundesrat beschließt auf Vorschlag Baden-Württembergs und Hessens eine Gesetzesvorlage, mit der der Straftatbestand der «Schweren Belästigung» als § 238 in das StGB eingeführt werden soll.
15. Mai 2005 Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) legt Gesetzesentwurf zum «Stalking» vor.
10. August 2005           Bundesregierung beschließt Gesetzesentwurf zur Begründung eines eigenen «Stalking»-Straftatbestandes.

23. September 2005

Bundesrat verwirft den von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) vorgelegten Gesetzesentwurf zum «Stalking» als unzureichend. Die Länder beharren auf ihrem eigenen Gesetzesantrag, der für «Stalker» schärfere Strafen vorsieht.

11. November 2005

 Union und SPD einigen sich in ihrem Koalitionsvertrag darauf, das beharrliche Nachstellen («Stalking») künftig in einem eigenen Straftatbestand unter Strafe zu stellen. Hessens Justizminister Christean Wagner (CDU) spricht sich am selben Tag auf dem «Internationalen Stalking-Symposium» in Kassel für die Schaffung einer gesonderten Regelung zur Verfolgung von schweren Belästigungen durch Nachstellen und Verfolgen aus.
8. Februar 2006 Die Bundesregierung legt erneut ihren Gesetzesentwurf zur Einführung eines «Stalking»-Straftatbestandes vor (BT-Drs. 16/575). Diesen kritisiert der Bundesrat als «völlig unzureichend».
10. Februar 2006 Der Bundesrat beschließt in seiner Sitzung erneut den Entwurf für ein Stalking-Bekämpfungsgesetz beim Deutschen Bundestag einzubringen (BR-Drs. 48/06(B)). Der Entwurf entspricht dem bereits am 18.03.2005 eingebrachten (BR-Drs. 551/04 (B)). Dieser war dem Grundsatz der Diskontinuität zum Opfer gefallen.
3. April 2006 Der Bundesrat legt seinen eigenen Entwurf (BT-Drs. 16/1030) für ein Stalking-Bekämpfungsgesetz vor. Hiernach sollen spezifische Straftatbestände gegen die schwere Belästigung eingeführt werden. Durch eine Ergänzung des Haftgrundes der Wiederholungsgefahr soll die Möglichkeit geschaffen werden, eine «Deeskalationshaft» gegen gefährliche Stalking-Täter anzuordnen.
11. Mai 2006 Der Bundestag berät in erster Lesung zwei Gesetzesvorschläge von Bundesregierung und Bundesrat zur Strafbarkeit beharrlicher Nachstellungen. Zur weiteren Beratung werden die Entwürfe an die zuständigen Ausschüsse verwiesen.
18. Oktober 2006

Im Rechtsausschusses des Bundestages findet die Anhörung zu den Gesetzentwürfen der Bundesregierung (BT-Drs. 16/575) und des Bundesrats (BT-Drs. 16/1030) zur Bekämpfung von Stalking statt.

30. November 2006 Im Bundestag findet die zweite und dritte Beratung zu den Gesetzentwürfen der Bundesregierung (BT-Drs. 16/575) und des Bundesrats (BT-Drs. 16/1030) zur Bekämpfung von Stalking statt. Der von der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zur Strafbarkeit beharrlicher Nachstellungen wird in der Fassung des Buchstaben a der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses auf BT-Drs. 16/3641 angenommen, der vom Bundesrat eingebrachte Entwurf eines Stalking-Bekämpfungsgesetzes gemäß Buchstabe b der Beschlussempfehlung abgelehnt.
16. Februar 2007

Der Bundesrat beschließt, zu dem vom Deutschen Bundestag am 30.11.2006 verabschiedeten Gesetz zur Strafbarkeit beharrlicher Nachstellungen einen Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses gemäß Artikel 77 Abs. 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen, so dass das Gesetzgebungsverfahren inhaltlich abgeschlossen ist (BR-Drs. 46/07(B)).

30. März 2007

Das Gesetz zur Strafbarkeit beharrlicher Nachstellungen wird im Bundesgesetzblatt verkündet (vgl. BGBl. 2007, Teil 1 Nr. 11, S. 354, hinterlegt beim Bundesanzeigerverlag).

31. März 2007 Das Gesetz zur Strafbarkeit beharrlicher Nachstellungen tritt in Kraft.

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