6. Mai 2022 | Das Bundesministerium der Justiz legt den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Aufsicht bei Rechtsdienstleistungen und zur Änderung weiterer Vorschriften des Rechts der rechtsberatenden Berufe vor (Referentenentwurf, hinterlegt auf den Seiten des BMJ). |
27. Juli 2022 | Die Bundesregierung legt den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Aufsicht bei Rechtsdienstleistungen und zur Änderung weiterer Vorschriften des Rechts der rechtsberatenden Berufe vor (Regierungsentwurf, hinterlegt auf den Seiten des Bundesministeriums der Justiz). |
5. August 2022 | Die Bundesregierung leitet ihren Gesetzentwurf dem Bundesrat zu (BR-Drs. 373/22). |
5. September 2022 | Die Ausschüsse des Bundesrats geben ihre Empfehlungen ab (BR-Drs. 373/1/22). |
16. September 2022 | Der Bundesrat berät den Gesetzentwurf im ersten Durchgang und gibt seine Stellungnahme ab (BR-Drs. 373/22 Beschluss). |
19. September 2022 | Die Bundesregierung leitet ihren Gesetzentwurf dem Deutschen Bundestag zu (BT-Drs. 20/3449). |
29. September 2022 | Der Deutsche Bundestag überweist den Gesetzentwurf ohne Aussprache in die Ausschüsse (Pressemitteilung, hinterlegt auf den Seiten des Bundestags). |
8. Februar 2023 | Der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestags gibt seinen Bericht mit Beschlussempfehlung ab (BT-Drs. 20/5583).
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9. Februar 2023 | Der Deutsche Bundestag berät den Gesetzentwurf in zweiter und dritter Lesung und beschließt ihn in Ausschussfassung (Pressemitteilung, hinterlegt auf den Seiten des Bundestags).
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10. Februar 2023 | Der Deutsche Bundestag leitet seinen Gesetzesbeschluss dem Bundesrat zu (BR-Drs. 56/23). |
3. März 2023 | Der Bundesrat beschließt, keinen Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses zu stellen (BR-Drs. 56/23 (Beschluss).
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15. März 2023 | Das Gesetz zur Stärkung der Aufsicht bei Rechtsdienstleistungen und zur Änderung weiterer Vorschriften wird im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (BGBl. 2023 I Nr. 64).
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