19. Mai 2023 | Das Bundesministerium des Innern und für Heimat veröffentlicht den Entwurf für ein Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts (Referentenentwurf, hinterlegt auf den Seiten des BMI). |
23. August 2023 | Das Bundeskabinett beschließt den Entwurf für ein Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts (Pressemitteilung des Bundesministeriums des Innern und für Heimat, hinterlegt auf den Seiten des BMI).
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8. September 2023 | Die Bundesregierung leitet ihren Gesetzentwurf dem Bundesrat zu (BR-Drs. 438/23).
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9. Oktober 2023 | Die Ausschüsse des Bundesrats geben ihre Empfehlungen ab (BR-Drs. 438/1/23).
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20. Oktober 2023 | Der Bundesrat berät den Gesetzentwurf im ersten Durchgang und gibt seine Stellungnahme ab (BR-Drs. 438/23 Beschluss).
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1. November 2023 | Die Bundesregierung leitet ihren Gesetzentwurf dem Deutschen Bundestag zu (BT-Drs. 20/9044).
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30. November 2023 | Der Deutsche Bundestag berät den Gesetzentwurf in erster Lesung und überweist ihn in die Ausschüsse (Pressemitteilung, hinterlegt auf den Seiten des Bundestags).
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11. Dezember 2023 | Vor dem Ausschuss für Inneres und Heimat findet eine öffentliche Anhörung statt (Pressemitteilung, hinterlegt auf den Seiten des Bundestags). |
17. Januar 2024 | Der Ausschuss für Inneres und Heimat des Deutschen Bundestags legt seinen Bericht mit Beschlussempfehlung vor (Pressemitteilung, hinterlegt auf den Seiten des Bundestags).
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19. Januar 2024 | Der Deutsche Bundestag berät den Gesetzentwurf in zweiter und dritter Lesung und nimmt ihn in Ausschussfassung an (Pressemitteilung, hinterlegt auf den Seiten des Bundestags).
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| Der Deutsche Bundestag übermittelt seinen Gesetzesbeschluss dem Bundesrat (BR-Drs. 20/24).
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25. Januar 2024 | Die Ausschüsse des Bundesrats geben ihre Empfehlungen ab (BR-Drs. 20/1/24). |
2. Februar 2024 | Der Bundesrat beschließt, keinen Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses zu stellen (BR-Drs. 20/24 Beschluss). |
26. März 2024 | Das Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts wird im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (BGBl. 2024 I Nr. 104).
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