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Entwicklungsgeschichte

3. Dezember 2009  Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) erklärt den grundsätzlichen Ausschluss einer gerichtlichen Überprüfung der ursprünglichen Zuweisung des Sorgerechts an die Mutter mit Blick auf den Zweck der Sorgerrechtsregelung, das Wohl eines nichtehelichen Kindes zu schützen, für unverhältnismäßig (NJW 2010, 501).
3. August 2010 Das Bundesverfassungsgericht erklärt die bisherige Sorgerechtsregelung, wonach Väter nichtehelicher Kinder ohne Zustimmung der Mutter generell vom Sorgerecht für ihre Kinder ausgeschlossen sind, für verfassungswidrig, weil es keine Möglichkeit der gerichtlichen Nachprüfung am Maßstab des Kindeswohls gebe (FPR 2010, 465).
13. September 2010 Der Deutsche Juristinnenbund schlägt in einem eigenen Gesetzentwurf zum Sorgerecht (hinterlegt beim djb) eine „differenzierte Widerspruchslösung“ vor.
3. Februar 2011 Das Bundesjustizministerium stellt einen Kompromissvorschlag zur Regelung des Sorgerechts nicht miteinander verheirateter Eltern vor, teilt die Pressestelle des Ministeriums mit. Künftig solle für unverheiratete Eltern das gemeinsame Sorgerecht die Regel werden, wenn das Kindeswohl nicht entgegensteht.
Gestützt werde der Vorschlag durch die Ergebnisse des Forschungsvorhabens „Gemeinsames Sorgerecht nicht miteinander verheirateter Eltern“ (Stand:30.11.2010, pdf-Datei, Quelle: BMJ).
1. August 2011 Die Meinungsbildung innerhalb der Regierungskoalition aus CDU/CSU und FDP zu einer Neuregelung der Sorge bei nicht verheirateten Eltern sei noch nicht abgeschlossen, teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (BT-Drs. 17/6713) auf eine Kleine Anfrage der SPD-Fraktion (BT-Drs. 17/6592) mit.
8. Februar 2012 Die SPD-Fraktion stellt mit dem Antrag: „Neuregelung der elterlichen Sorge bei nicht verheirateten Eltern“ (BT-Drs. 17/8601) vom 08.02.2012 einen eigenen Vorschlag zur Regelung der elterlichen Sorge vor. Danach soll das Jugendamt nach Fehlschlagen eines Einigungsversuchs mit den Eltern, berechtigt sein, das Fmiliengericht einzuschalten.
2. März 2012 Im Bundestag findet eine Aussprache zu dem Bericht des Rechtsausschusses (BT-Drs. 17/8555) zu dem Antrag der Abgeordneten Katja Dörner, Ingrid Hönlinger, Monika Lazar, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: „Gemeinsames elterliches Sorgerecht für nicht miteinander verheiratete Eltern“ (BT-Drs. 17/3219) statt.
2. April 2012 Das Bundesjustizministerium versendet einen Referentenentwurf (Bearbeitungsstand: 28.03.2012, pdf-Datei, Quelle: BMJ) zur Neuregelung des Sorgerechts von nicht miteinander verheirateten Eltern an die Länder und Verbände zur Stellungnahme. Die Novelle soll das gemeinsame Sorgerecht für Unverheiratete ermöglichen, wenn nicht ausnahmsweise das Kindeswohl entgegensteht, teilt das Bundesjustizministerium mit.
26. April 2012 Der Antrag der SPD-Fraktion „Neuregelung der elterlichen Sorge bei nicht verheirateten Eltern“ (BT-Drs. 17/8601) und der Antrag der Fraktion DIE LINKE.: „Neuregelung des Sorgerechts für nicht miteinander verheiratete Eltern“ (BT-Drs. 17/9402) werden im Bundestag beraten und in den Rechtsausschuss und den Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend überwiesen.
4. Juli 2012 Das Bundeskabinett beschließt einen Gesetzentwurf zur Reform der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern (Regierungsentwurf, pdf-Datei, Quelle: BMJ). Nach dem neuen Leitbild des Entwurfs sollen grundsätzlich beide Eltern die Sorge gemeinsam tragen, wenn das Kindeswohl dem nicht entgegensteht, teilt das Bundesjustizministerium mit.
19. September 2012 Der Bundesrat nimmt zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern (BR-Drs. 465/12) unter Berücksichtigung der Empfehlungen seiner Ausschüsse (BR-Drs. 465/1/12) Stellung (BR-Drs. 465/12(B)).
26. Oktober 2012 Der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zur Reform der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern (BT-Drs. 17/11048) wird im Bundestag in erster Lesung beraten und in den Rechtsausschuss und den Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend überwiesen.
31. Januar 2013 Der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zur Reform der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern (BT-Drs. 17/11048) wird m Bundestag in zweiter und dritter Lesung beraten und gemäß den Empfehlungen des Rechtsausschusses (BT-Drs. 17/12198) angenommen.
8. Februar 2013 Der Bundesrat wird von der Verabschiedung des Gesetzes unterrichtet (BR-Drs. 77/13).
1. März 2013 Der Bundesrat beschließt, den Vermittlungsausschuss nicht anzurufen (BR-Drs. 77/13 Beschluss).
19. April 2013 Das Gesetz zur Reform der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern wird im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (BGBl. 2013 Teil I Nr. 18, S. 795, pdf-Datei, hinterlegt beim Bundesanzeiger Verlag) und tritt zum 19.05.2013 in Kraft.

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