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Entwicklungsgeschichte

17. Dezember 2009 Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entscheidet, dass die rückwirkende Verlängerung der Unterbringung eines Straftäters in der Sicherungsverwahrung über die zur Tatzeit zulässige Höchstdauer hinaus ist unzulässig ist (NJW 2010, 2495).
4. Mai 2011 Sämtliche Regelungen zur Sicherungsverwahrung verstoßen gegen das Grundrecht auf Freiheit und sind deshalb verfassungswidrig, entschiedet das Bundesverfassungsgericht zu den Verfassungsbeschwerden mehrerer Sicherungsverwahrter (NJW 2011, 1931).
7. Juni 2011 Die Justizstaatssekretäre und -staatssekretärinnen aus Bund und Ländern beraten im Bundesjustizministerium die künftige Ausgestaltung der Sicherungsverwahrung und bringen die gemeinsame Umsetzung des verfassungsrechtlichen Abstandsgebots auf den Weg, teilt das BMJ mit.
19. Juli 2011 Das Bundesjustizministerium verschickt Eckpunkte für eine Reform der Sicherungverwahrug an die Länder. Mit den geplanten neuen Leitlinien soll der bloße Verwahrvollzug durch einen therapiegerichteten Behandlungsvollzug ersetzt werden.
15. September 2011
Die Justizstaatssekretäre des Bundes und der Länder schließen die Abstimmung der Leitlinien zum Abstandsgebot in der Sicherungsverwahrung ab. Künftig werde der Abstand zwischen Strafhaft und Sicherungsverwahrung durch ausreichende gesetzliche Grundlagen garantiert. Die Leitlinien enthielten insbesondere klare Vorgaben zu Therapien und anderen Maßnahmen, die die Gefährlichkeit der Verurteilten reduzieren können.
22. September 2011 Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger stellt bei der Sonderkonferenz der Justizminister in Magdeburg ihr Konzept (pdf-Datei, Quelle: BMJ) zur Sicherungsverwahrung vor. Die Justizminister der Länder unterstützen diesen Vorschlag einstimmig.
9. November 2011 Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger stellt auf der Justizministerkonferenz in Berlin einen Diskussionsentwurf zur Sicherungsverwahrung vor.
Die Justizminister der Länder fassen einen Beschluss (pdf-Datei, hinterlegt auf den Seiten Sachsen-Anhalts) zur nachträglichen Therapieunterbringung.
28. Februar 2012 Nach einem Antrag der SPD (BT-Drs. 17/8760) soll der Referentenentwurf der Bundesregierung zur bundesrechtlichen Umsetzung des Abstandsgebotes zwischen Strafvollzug und Sicherungsverwahrung auf schwerste Gewalt- und Sexualtaten beschränkt werden
7. März 2012 Das Bundeskabinett beschließt einen Gesetzentwurf (pdf-Datei, Quelle: BMJ) zur bundesrechtlichen Umsetzung des Abstandsgebots im Recht der Sicherungsverwahrung. Mit der Reform sollen die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts (NJW 2011, 1931) umgesetzt werden, teilte das Bundesjustizministerium mit. Das Gericht hatte unter anderem die Möglichkeit der nachträglichen Verhängung der Sicherungsverwahrung kritisiert.
8. März 2012 Der Bundestag berät sowohl einen Antrag der SPD zur Neuregelung der Sicherungsverwahrung (BT-Drs. 17/8760) als auch einen Antrag der Fraktion DIE LINKE zur Einsetzung einer Expertenkommission zur Sicherungsverwahrung (BT-Drs. 17/7843) und überwiest sie in die zuständigen Ausschüsse.
11. Mai 2012 Der Bundesrat nimmt zu dem Regierungsentwurf zur bundesrechtlichen Umsetzung des Abstandsgebots im Recht der Sicherungsverwahrung (BR-DRs. 173/12) unter Berücksichtigung der Empfehlungen seiner Ausschüsse (BR-Drs. 173/1/12) Stellung (BR-Drs. 173/12(B)).
13. Juni 2012 Der Rechtsausschuss des Bundestags hat die Durchführung einer Expertenanhörung zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur bundesrechtlichen Umsetzung des Abstandsgebots im Recht der Sicherungsverwahrung (BT-Drs. 17/9874) und zu dem Antrag der SPD zur Neuregelung der Sicherungsverwahrung (BT-Drs. 17/8760) beschlossen, teilt der Bundestag mit.
14. Juni 2012 Der Bundestag berät den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur bundesrechtlichen Umsetzung des Abstandsgebotes im Recht der Sicherungsverwahrung (BT-Drs. 17/9874) in erster Lesung und überweist ihn in den Rechts- und den Innenausschuss.
27. Juni 2012 Mehrere Sachverständige diskutieren in einer öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses die geplanten Änderungen bei der nachträglichen Sicherungsverwahrung von Straftätern.
7. November 2012 Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses (BT-Drs. 17/11388) sowie Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (BT-Drs. 17/11406)
8. November 2012 Der Bundestag nimmt den Gesetzentwurf nach Zweiter und Dritter Lesung in Ausschussfassung an und unterrichtet den Bundesrat von dem Gesetzesbeschluss (BR-Drs. 689/12).
23. November 2012 Der Bundesrat beschließt entgegen den Empfehlungen seiner Ausschüsse (BR-Drs. 689/1/12) und eines Antrags der Freien und Hansestadt Hamburg (BR-Drs. 689/2/12), keinen Antrag auf Anrufung des Vermittlungsausschusses zu stellen (BR-Drs. 689/12 Beschluss).
11. Dezember 2012 Das Gesetz zur bundesrechtlichen Umsetzung des Abstandsgebots im Recht der Sicherungsverwahrung wird im Bundesgesetzblatt verkündet (BGBl. Teil I 2012, Nr. 57, S. 2425, pdf-Datei, hinterlegt beim Bundesanzeiger-Verlag). Es tritt zum 01.06.2013 in Kraft.

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