23. August 2023 | Das Bundeskabinett beschließt den Entwurf für ein Selbstbestimmungsgesetz (Regierungsentwurf, hinterlegt auf den Seiten des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend). |
8. September 2023 | Die Bundesregierung leitet ihren Gesetzentwurf dem Bundestag zu (BR-Drs. 432/23). |
6. Oktober 2023 | Die Ausschüsse des Bundesrats geben ihre Empfehlungen ab (BR-Drs. 432/1/23).
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20. Oktober 2023 | Der Bundesrat berät den Gesetzentwurf im ersten Durchgang und gibt seine Stellungnahme ab (BR-Drs. 432/23 Beschluss).
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1. November 2023 | Die Bundesregierung leitet ihren Gesetzentwurf dem Deutschen Bundestag zu (BT-Drs. 20/9049).
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15. November 2023 | Der Deutsche Bundestag berät den Gesetzentwurf in erster Lesung und überweist ihn in die Ausschüsse (Pressemitteilung, hinterlegt auf den Seiten des Bundestags).
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28. November 2023 | Vor dem Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend des Deutschen Bundestags findet eine öffentliche Anhörung statt (Pressemitteilung, hinterlegt auf den Seiten des Bundestags).
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10. April 2024 | Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend des Deutschen Bundestags legt seinen Bericht mit Beschlussempfehlung vor (BT-Drs. 20/11004). |
12. April 2024 | Der Deutsche Bundestag berät den Gesetzentwurf in zweiter und dritter Lesung und nimmt ihn in Ausschussfassung an (Pressemitteilung, hinterlegt auf den Seiten des Bundestags).
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26. April 2024 | Der Deutsche Bundestag übermittelt seinen Gesetzesbeschluss dem Bundesrat (BR-Drs. 195/24). |
2. Mai 2024 | Die Ausschüsse des Bundesrats geben ihre Empfehlungen ab (BR-Drs. 195/1/24).
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17. Mai 2024 | Der Bundesrat billigt das Gesetz (Pressemitteilung, hinterlegt auf den Seiten des Bundesrats).
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21. Juni 2024 | Das Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag und zur Änderung weiterer Vorschriften wird im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (BGBl. 2024 I Nr. 206).
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