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Entwicklungsgeschichte

23. August 2023Das Bundeskabinett beschließt den Entwurf für ein Selbstbestimmungsgesetz (Regierungsentwurf, hinterlegt auf den Seiten des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend).
8. September 2023Die Bundesregierung leitet ihren Gesetzentwurf dem Bundestag zu (BR-Drs. 432/23).
6. Oktober 2023Die Ausschüsse des Bundesrats geben ihre Empfehlungen ab (BR-Drs. 432/1/23).
20. Oktober 2023Der Bundesrat berät den Gesetzentwurf im ersten Durchgang und gibt seine Stellungnahme ab (BR-Drs. 432/23 Beschluss).
1. November 2023Die Bundesregierung leitet ihren Gesetzentwurf dem Deutschen Bundestag zu (BT-Drs. 20/9049).
15. November 2023Der Deutsche Bundestag berät den Gesetzentwurf in erster Lesung und überweist ihn in die Ausschüsse (Pressemitteilung, hinterlegt auf den Seiten des Bundestags).
28. November 2023Vor dem Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend des Deutschen Bundestags findet eine öffentliche Anhörung statt (Pressemitteilung, hinterlegt auf den Seiten des Bundestags).
10. April 2024Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend des Deutschen Bundestags legt seinen Bericht mit Beschlussempfehlung vor (BT-Drs. 20/11004).
12. April 2024Der Deutsche Bundestag berät den Gesetzentwurf in zweiter und dritter Lesung und nimmt ihn in Ausschussfassung an (Pressemitteilung, hinterlegt auf den Seiten des Bundestags).
26. April 2024Der Deutsche Bundestag übermittelt seinen Gesetzesbeschluss dem Bundesrat (BR-Drs. 195/24).
2. Mai 2024Die Ausschüsse des Bundesrats geben ihre Empfehlungen ab (BR-Drs. 195/1/24).
17. Mai 2024Der Bundesrat billigt das Gesetz (Pressemitteilung, hinterlegt auf den Seiten des Bundesrats).
21. Juni 2024Das Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag und zur Änderung weiterer Vorschriften wird im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (BGBl. 2024 I Nr. 206).

 

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