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Entwicklungsgeschichte

Mitte der 80iger Jahre

Es bestehen erste Bestrebungen, das Sanktionensystem zu reformieren.

Herbst 1998

Die Reform des strafrechtlichen Sanktionensystems wird als besonders wichtiges Vorhaben in den Koalitionsvertrag von SPD und Bündnis 90/Die Grünen aufgenommen.

1998

Nach einer Reihe von Gesetzesinitiativen setzt das Bundesministerium der Justiz die "Kommission zur Reform des strafrechtlichen Sanktionensystems" ein.

März 2000

Die Kommission legt ihren Abschlussbericht vor.

08. Dezember 2000

Das Bundesministerium der Justiz legt einen Referentenentwurf vor, der zum Teil auf dem Abschlussbericht der Kommission beruht.

22. November 2001

Auf der Konferenz der Justizminister/innen des Bundes und der Länder in Berlin sprechen sich die Teilnehmer für eine Stärkung der Opferhilfe aus. Damit finden wesentliche Ziele des Referentenentwurfs Unterstützung.

11. Juni 2002

Die Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen legen einen neuen Gesetzentwurf zur Reform des Sanktionensystems vor (BT-Drs. 14/9358).

27. Juni 2002

Der Gesetzentwurf von SPD und Bündnis 90/Die Grünen (BT-Drs. 14/9358) wird in erster Lesung im Bundestag beraten und in die Ausschüsse überwiesen.

3. Juli 2002

Der Gesetzentwurf wird in der Sitzung des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung behandelt.

Ende 14. Legislaturperiode

Der Entwurf kann nicht mehr abschließend beraten werden und muss daher in der 15. Legislaturperiode erneut in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht werden.

Juni 2003

Das Bundesjustizministerium arbeitet an einem neuen Referentenentwurf zur Reform des Sanktionenrechts.

6. November 2003 Auf der Herbsttagung der Justizministerinnen und -minister der Länder wird mehrheitlich eine Kritik am geplanten Entwurf zur Reform des Sanktionenrechts beschlossen (Beschluss TOP C.I.1.).

Die Bundesjustizministerin weist die Kritik dagegen scharft zurück.

10. Dezember 2003 Das Bundeskabinett beschließt den "Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Sanktionenrechts".
2. Januar 2004 Der Gesetzentwurf wird dem Bundesrat übergeben (BR-Drs. 3/04) und sogleich dem Rechtsausschuss des Bundesrates überwiesen.
28. Januar 2004 Der Rechtsausschuss des Bundesrates befasst sich in seiner Sitzung mit der Reform des Sanktionenrechts (BR-Drs. 3/04).
13. Februar 2004 Der Bundesrat behandelt den Gesetzentwurf in seiner Plenarsitzung und nimmt dazu Stellung (BR-Drs. 3/04 Beschluss).
1. April 2004 Der Gesetzentwurf zur Reform des Sanktionenrechts (BT-Drs. 15/2725) wird im Bundestag in erster Lesung beraten und in die Ausschüsse überwiesen (Rechtsausschuss federführend).
1. Dezember 2004 Der Rechtsausschuss führt eine öffentliche Anhörung zum "Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Sanktionenrechts" (BT-Drs. 15/2725) durch.

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