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Entwicklungsgeschichte

27. Januar 2017 Die Bundesregierung übermittelt ihren Gesetzentwurf dem Bundesrat (BR-Drs. 59/17).
20. Februar 2017 Die Bundesregierung übermittelt ihren Gesetzentwurf dem Deutschen Bundestag (BT-Drs. 18/11233).
27. Februar 2017 Die Ausschüsse des Bundesrats geben ihre Empfehlungen ab (BR-Drs. 59/1/17).
9. März 2017 Der Deutsche Bundestag berät den Gesetzentwurf in erster Lesung und überweist ihn in die Ausschüsse (BT-Plenarprotokoll 18/221, S. 22249 C).
10. März 2017 Der Bundesrat gibt seine Stellungnahme ab (BR-Drs. 59/17 Beschluss).
29. März 2017 Vor dem Finanzausschuss des Deutschen Bundestags findet eine öffentliche Anhörung statt (Übersicht, hinterlegt auf den Seiten des Bundestags).
26. April 2017 Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestags gibt seinen Bericht mit Beschlussempfehlung ab (BT-Drs. 18/12128).
27. April 2017 Der Deutsche Bundestag berät den Gesetzentwurf in zweiter und dritter Lesung und nimmt ihn in Ausschussfassung an (BT-Plenarprotokoll 18/231, S. 23212C).
12. Mai 2017 Der Deutsche Bundestag unterrichtet den Bundesrat von seinem Gesetzesbeschluss (BR-Drs. 366/17).
2. Juni 2017 Der Bundesrat stimmt dem Gesetz zu (BR-Drs. 366/17 Beschluss).
4. Juli 2017 Das Gesetz gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen wird im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (BGBl 2017 Teil I Nr. 43, S. 2074).

















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