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Entwicklungsgeschichte

24. September 2008 Das Bundeskabinett beschließt den Entwurf für ein Gesetz zur Fortentwicklung des Pfandbriefrechts (Regierungsentwurf, pdf-Datei, Quelle: BMF)
7. November 2008 Der Bundesrat nimmt in seiner 850. Sitzung zum Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Pfandbriefrechts (BR-Drs. 703/08) unter Berücksichtigung der Empfehlungen seiner Ausschüsse (BR-Drs. 703/1/08) Stellung (BR-Drs. 703/08(B).
3. Dezember 2008 Die Gegenäußerung der Bundesregierung zur Bundesratsstellungnahme liegt dem Bundestag vor (BT-Drs. 16/11195).
4. Dezember 2008 Der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Pfandbriefrechts (BT-Drs. 16/11130, BT-Drs. 16/11195) wird im Bundestag in erster Lesung beraten und zur weiteren Beratung in die zuständigen Ausschüsse überwiesen.
21. Januar 2009 Pfandbriefe sind nach Expertenansicht trotz Finanzkrise sicher, da Anleger im Fall einer Insolvenz der Bank durch zusätzliche Deckungsmassen wie Grundpfandrechte auf Grundstücke oder Schiffe geschützt sind. Das von der Bundesregierung vorgelegte Gesetz zur Fortentwicklung des Pfandbriefrechts (BT-Drs. 16/11130, BT-Drs. 16/11195) wird bei einer öffentlichen Anhörung im Finanzausschuss des Bundestags von den Sachverständigen begrüßt.
11. Februar 2009 Mit den Stimmen aller Fraktionen beschließt der Finanzausschuss den von der Regierung vorgelegten Gesetzentwurf zur Fortentwicklung des Pfandbriefrechts (BT-Drs. 16/11130, BT-Drs. 16/11195).
12. Februar 2009 Der Bundestag berät den von der Regierung vorgelegten Gesetzentwurf zur Fortentwicklung des Pfandbriefrechts (BT-Drs. 16/11130, BT-Drs. 16/11195) in zweiter und dritter Lesung. Der Gesetzentwurf wird in der Fassung der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (BT-Drs. 16/11886) angenommen.
6. März 2009 Der Bundesrat (BR-Drs. 122/09(B)) verabschiedet das vom Bundestag am 12.02.2009 beschlossene Gesetz zur Fortentwicklung des Pfandbriefrechts (BR-Drs. 122/09)
25. März 2009 Das Gesetz zur Fortentwicklung des Pfandbriefrechts vom 20.03.2009 wird im Bundesgesetzblatt verkündet(vgl. BGBl. 2009, Teil 1 Nr. 16, S. 607, pdf-Datei, hinterlegt beim Bundesanzeigerverlag).
26. März 2009 Das Gesetz tritt in Kraft.

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