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Entwicklungsgeschichte

8. September 2003 Die Arbeitsgruppe «Patientenautonomie am Lebensende» kommt zu ihrer konstituierenden Sitzung im Bundesjustizministerium zusammen. Sie befasst sich im Auftrag der Bundesjustizministerin mit Fragen der Verbindlichkeit und der Reichweite von Patientenverfügungen.
10. Juni 2004 Bundesjustizministerin Brigitte Zypries nimmt den Abschlussbericht der im September 2003 eingesetzten Arbeitsgruppe «Patientenautonomie am Lebensende» entgegen.
29. März 2007 Im Bundestag findet eine Aussprache zum Thema Patientenverfügungen statt.
Ein Regierungsentwurf ist nach Angaben des Bundesjustizministeriums nicht vorgesehen; Gesetzentwürfe sollen aus der Mitte des Deutschen Bundestages eingebracht werden. Bislang liegen drei Gesetzentwürfe vor, die aber noch nicht ins Gesetzgebungsverfahren eingebracht worden sind: Gesetzentwurf Stünker, Gesetzentwurf Bosbach und Gesetzentwurf Zöllner (Quelle: BMJ).
Juli 2007 Das Bundesjustizministerium veröffentlicht mit Stand vom Juli 2007 eine Synopse der Positionen der drei Gesetzentwürfe.
13. März 2008 Wie der Bundestag mitteilt, haben 118 Abgeordnete der SPD-Fraktion, unter ihnen Bundesjustizministerin Brigitte Zypries, 43 Parlamentarier der FDP-Fraktion, 25 Abgeordnete der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und 24 Parlamentarier der Fraktion Die Linke in einem Gesetzentwurf (BT-Drs. 16/8442) zur Regelung der Patientenverfügung vorgelegt. Dadurch solle für alle Beteiligten mehr Rechtssicherheit geschaffen werden.
19. Juni 2008 Im Bundestag wird der Antrag der Abgeordneten Renate Künast, Fritz Kuhn, Birgitt Bender, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN «Leben am Lebensende - Bessere Rahmenbedingungen für Schwerkranke und Sterbende schaffen» (BT-Drs. 16/9442) beraten und in die zuständigen Ausschüsse überwiesen.
Weiterhin findet die Beratung und Überweisung in die zuständigen Ausschüsse des Zwischenberichts der Enquete-Kommission Ethik und Recht der modernen Medizin «Verbesserung der Versorgung Schwerstkranker und Sterbender in Deutschland durch Palliativmedizin und Hospizarbeit» (BT-Drs. 15/5858) statt. (vergleiche auch Plenarprotokoll «Lebensende in Würde und Selbstbestimmung», Quelle: Bundestag)
26. Juni 2008 Der Bundestag berät zum ersten Mal über den Entwurf eines Patientenverfügungsgesetzes (BT-Drs. 16/8442), der von Abgeordneten verschiedener Fraktionen unterstützt wird.
22. Oktober 2008 Nach intensiven Beratungen in der Sommerpause haben sich die Abgeordneten-Gruppen um den bisherigen Entwurf Bosbach/Röspel/Winkler/Fricke und die Gruppe Göring-Eckardt/Terpe auf einen gemeinsamen Gesetzentwurf (pdf-Datei, Quelle: CDU/CSU) zur Verankerung der Patientenverfügung im Betreuungsrecht geeinigt.
12. November 2008 Die Abgeordnetengruppe um Wolfgang Zöller, Dr. Hans Georg Faust, Prof. Dr. Herta Däubler-Gmelin und Monika Knoche stellt, wie die Bundestagsfraktion von CDU/CSU mitteilt, den Entwurf eines «Gesetzes zur Klarstellung der Verbindlichkeit von Patientenverfügungen» (pdf-Datei, Quelle: CDU/CSU) vor.
23. Dezember 2008 Zur Patientenverfügung wird ein zweiter Gesetzentwurf (BT-Drs. 16/11360) eingebracht, teilt der Bundestag mit. Er wurde von 75 Abgeordneten der CDU/CSU-Fraktion, 12 Mitgliedern der Grünen-Fraktion, 10 Abgeordneten der SPD-Fraktion und einem Liberalen unterschrieben. Soll in einer Patientenverfügung der Abbruch einer lebensverlängernden Maßnahme verbindlich angeordnet werden, so ist nach diesem Entwurf dafür Voraussetzung, dass der oder die Betroffene eine umfassende ärztliche und rechtliche Beratung in Anspruch genommen hat und die Patientenverfügung von einem Notar beurkundet wurde.
5. Januar 2009 Als gültige Patientenverfügung sollen künftig sowohl der eindeutige als auch der zu ermittelnde mutmaßliche Wille eines Menschen gültig sein, teilt der Bundestag mit. Dies sei einer der zentralen Punkte des Gesetzentwurfes (BT-Drs. 16/11493), der unter anderem von den Abgeordneten Wolfgang Zöller und Hans Georg Faust (beide CDU/CSU-Fraktion), Herta Däubler-Gmelin (SPD-Fraktion) und Monika Knoche (Linksfraktion) auf den Weg gebracht wurde. 43 Abgeordneten der CDU/CSU, drei SPD-Abgeordnete, 13 Mitglieder der Linken und ein Abgeordneter der FDP-Fraktion haben den Gesetzentwurf unterschrieben. Zu den Unterzeichnern gehört auch Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU).
21. Januar 2009 Der Bundestag berät sowohl den Entwurf eines Gesetzes zur Verankerung der Patientenverfügung im Betreuungsrecht (Patientenverfügungsgesetz – PatVerfG, BT-Drs. 16/11360) als auch den Entwurf eines Gesetzes zur Klarstellung der Verbindlichkeit von Patientenverfügungen (Patientenverfügungsverbindlichkeitsgesetz – PVVG, BT-Drs. 16/11493) in erster Lesung. Die beiden Gesetzentwürfe werden zur weiteren Beratung in den Rechtsausschuss, den Finanzausschuss, den Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, den Ausschuss für Gesundheit und den Ausschuss für Menschenrechte überwiesen.
4. März 2009

Im Rechtsausschuss des Bundestags findet eine öffentliche Anhörung zu den vorliegenden parlamentarischen Initiativen zur Patientenverfügung statt. Fast alle Sachverständigen sind der Meinung, dass eine gesetzliche Regelung von Patientenverfügungen notwendig ist.

28. Mai 2009 Auf Wunsch der SPD wurde die vorgesehene abschließende Beratung über die Gesetzentwürfe zur Regelung von Patientenverfügungen im Bundestag von der Tagesordnung genommen.
4. Juni 2009 Mit Antrag vom 29.05.2009 wendet sich eine Gruppe von Abgeordneten des Bundestags gegen eine «gesetzliche Überregulierung der Patientenverfügung» (BT-Drs. 16/13262), teilt der Bundestag mit.
18. Juni 2009 Der Bundestag einigt sich auf eine gesetzliche Regelung von Patientenverfügungen. Er beschließt einen Gesetzentwurf der Abgeordneten Joachim Stünker (SPD), Michael Kauch (FDP) und weiterer Parlamentarier, der die Patientenverfügung als Rechtsinstitut im Betreuungsrecht verankert (BT-Drs. 16/8442 in der Fassung des Buchstaben a der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses auf BT-Drs. 16/13314). Der verabschiedete Entwurf sieht vor, den Willen des Betroffenen unbedingt zu beachten, unabhängig von Art und Stadium der Erkrankung. Festlegungen in einer Patientenverfügung, die auf eine verbotene Tötung auf Verlangen gerichtet sind, bleiben unwirksam.
Die beiden weiteren Gesetzentwürfe auf BT-Drs. 16/11360 und BT-Drs. 16/11493 sowie der Änderungsantrag auf BT-Drs. 16/13379 werden abgelehnt.
Der Antrag einzelner Abgeordneter: «Gesetzliche Überregulierung der Patientenverfügung vermeiden» (BT-Drs. 16/13262) wird abgelehnt.
Es wird beschlossen, dass mit der Annahme des Gesetzentwurfs auf BT-Drs. 16/8442 in der Fassung des Buchstaben a der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses auf BT-Drs. 16/13314 die Abstimmung über den Antrag der FDP-Fraktion: Patientenverfügung neu regeln – Selbstbestimmungsrecht und Autonomie von nichteinwilligungsfähigen Patienten stärken» (BT-Drs. 16/397) entfällt.
10. Juli 2009 Der Bundesrat nimmt in seiner 860. Sitzung das vom Bundestag am 18.06.2009 verabschiedete 3. Gesetz zur Änderung des Betreuungsrechts (BR-Drs. 593/09) an (BR-Drs. 593/09(B)).
31. Juli 2009 Das Dritte Gesetz zur Änderung des Betreuungsrechts vom 29.07.2009 wird im Bundesgesetzblatt verkündet (vgl. BGBl. 2009, Teil 1 Nr. 49, S. 2286, pdf-Datei, hinterlegt beim Bundesanzeigerverlag).
1. September 2009 Das Gesetz tritt in Kraft.

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