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Entwicklungsgeschichte

15. Oktober 2008 Das Bundeskabinett beschließt einen Gesetzentwurf zur Vereinfachung und Modernisierung des Patentrechts (Regierungsentwurf, pdf-Datei, Quelle: BMJ). Mit dem Patentrechtsmodernisierungsgesetz soll nach Mitteilung des Bundesjustizministeriums die Rechtslage bei der Anmeldung von Patenten und Marken verbessert und das Rechtsmittelsystem vereinfacht werden.
28. November 2008 Der Bundesrat nimmt in seiner 851. Sitzung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung (BR-Drs. 757/08) zur Vereinfachung und Modernisierung des Patentrechts unter Berücksichtigung der Empfehlungen seiner Ausschüsse (BR-Drs. 757/1/08) Stellung (BR- Drs. 757/08(B).
10. Dezember 2009 Die Gegenäußerung der Bundesregierung zur Stellungnahme des Bundesrats liegt dem Bundestag vor (BT-Drs. 16/11339).
22. Januar 2009 Der Bundestag berät den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Vereinfachung und Modernisierung des Patentrechts (BT-Drs. 16/11339) in erster Lesung und überweist ihn zur weiteren Beratung in den Rechtsausschuss, den Ausschuss für Wirtschaft und Technologie und den Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung.
28. Mai 2009 Der Bundestag berät den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Vereinfachung und Modernisierung des Patentrechts (BT-Drs. 16/11339) in zweiter und dritter Lesung und nimmt ihn in der Fassung der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses auf BT-Drs. 16/13099 an.
10. Juli 2009 Der Bundesrat beschließt in seiner 860. Sitzung, das vom Bundestag am 28.05.2009 verabschiedete Gesetz zur Vereinfachung und Modernisierung des Patentrechts (BR-Drs. 588/09, zuBR-Drs. 588/09) anzunehmen (BR-Drs. 588/09(B)).
4. August 2009 Das Gesetz zur Vereinfachung und Modernisierung des Patentrechts vom 31.07.2009 wird im Bundesgesetzblatt verkündet (vgl. BGBl. 2009, Teil 1 Nr. 50, S. 2521, pdf-Datei, hinterlegt beim Bundesanzeigerverlag).
1. Oktober 2009 Das Gesetz tritt am 01.10.2009 in Kraft.

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