11. Juni 2024 | Das Bundesministerium der Justiz legt den Entwurf eines Gesetzes zur Entwicklung und Erprobung eines Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit vor (Referentenentwurf, hinterlegt auf den Seiten des BMJ). |
4. September 2024 | Das Bundeskabinett beschließt den Gesetzentwurf (Regierungsentwurf, hinterlegt auf den Seiten des BMJ). |
6. September 2024 | Die Bundesregierung übermittelt ihren Gesetzentwurf dem Bundesrat (BR-Drs. 429/24). |
30. September 2024 | Die Bundesregierung übermittelt ihren Gesetzentwurf dem Deutschen Bundestag (BT-Drs. 20/13082).
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7. Oktober 2024 | Die Ausschüsse des Bundesrats geben ihre Empfehlungen ab (BR-Drs. 429/1/24). |
10. Oktober 2024 | Der Deutsche Bundestag berät den Gesetzentwurf in erster Lesung und überweist ihn in die Ausschüsse (Pressemitteilung, hinterlegt auf den Seiten des Bundestags).
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18. Oktober 2024 | Der Bundesrat berät den Gesetzentwurf im ersten Durchgang und gibt seine Stellungnahme ab (BR-Drs. 429/24 Beschluss).
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