22. März 2022 |
Das Bundesministerium der Justiz legt den Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung der Regelungen zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie vor (Referentenentwurf, hinterlegt auf den Seiten des BMJ). |
13. April 2022 |
Die Bundesregierung legt ihren Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung der Regelungen zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Vorschriften vor (Regierungsentwurf, hinterlegt auf den Seiten des Bundesministeriums der Justiz). |
14. April 2022 |
Die Bundesregierung leitet ihren Gesetzentwurf dem Bundesrat zu (BR-Drs. 171/22). |
6. Mai 2022 |
Die Bundesregierung leitet ihren Gesetzentwurf dem Deutschen Bundestag zu (BT-Drs. 20/1672). |
9. Mai 2022 |
Die Ausschüsse des Bundesrats geben ihre Empfehlungen ab (BR-Drs. 171/1/22). |
12. Mai 2022 |
Der Deutsche Bundestag überweist den Gesetzentwurf ohne Aussprache in die Ausschüsse (Pressemitteilung, hinterlegt auf den Seiten des Bundestags). |
20. Mai 2022 |
Der Bundesrat berät den Gesetzentwurf und gibt seine Stellungnahme ab (BR-Drs. 171/22 Beschluss). |
22. Juni 2022 |
Der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestags legt seinen Bericht mit Beschlussempfehlung vor (BT-Drs. 20/2391). |
23. Juni 2022 |
Der Deutsche Bundestag berät den Gesetzentwurf in zweiter und dritter Lesung und nimmt ihn in Ausschussfassung an (Pressemitteilung, hinterlegt auf den Seiten des Bundestags). |
24. Juni 2022 |
Der Deutsche Bundestag übermittelt dem Bundesrat seinen Gesetzesbeschluss (BR-Drs. 291/22). |
8. Juli 2022 |
Der Bundesrat beschließt, keinen Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses zu stellen (BR-Drs. 291/22 Beschluss). |
21. Juli 2022 |
Das Gesetz zur Ergänzung der Regelungen zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Vorschriften wird im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (BGBl Jg 2022, Teil I Nr. 26, S. 1146). |