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Entwicklungsgeschichte

22. März 2022 Das Bundesministerium der Justiz legt den Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung der Regelungen zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie vor (Referentenentwurf, hinterlegt auf den Seiten des BMJ).
13. April 2022 Die Bundesregierung legt ihren Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung der Regelungen zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Vorschriften vor (Regierungsentwurf, hinterlegt auf den Seiten des Bundesministeriums der Justiz).
14. April 2022 Die Bundesregierung leitet ihren Gesetzentwurf dem Bundesrat zu (BR-Drs. 171/22).
6. Mai 2022 Die Bundesregierung leitet ihren Gesetzentwurf dem Deutschen Bundestag zu (BT-Drs. 20/1672).
9. Mai 2022 Die Ausschüsse des Bundesrats geben ihre Empfehlungen ab (BR-Drs. 171/1/22).
12. Mai 2022 Der Deutsche Bundestag überweist den Gesetzentwurf ohne Aussprache in die Ausschüsse (Pressemitteilung, hinterlegt auf den Seiten des Bundestags).
20. Mai 2022 Der Bundesrat berät den Gesetzentwurf und gibt seine Stellungnahme ab (BR-Drs. 171/22 Beschluss).
22. Juni 2022 Der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestags legt seinen Bericht mit Beschlussempfehlung vor (BT-Drs. 20/2391).
23. Juni 2022 Der Deutsche Bundestag berät den Gesetzentwurf in zweiter und dritter Lesung und nimmt ihn in Ausschussfassung an (Pressemitteilung, hinterlegt auf den Seiten des Bundestags).
24. Juni 2022 Der Deutsche Bundestag übermittelt dem Bundesrat seinen Gesetzesbeschluss (BR-Drs. 291/22).
8. Juli 2022 Der Bundesrat beschließt, keinen Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses zu stellen (BR-Drs. 291/22 Beschluss).
21. Juli 2022 Das Gesetz zur Ergänzung der Regelungen zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Vorschriften wird im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (BGBl Jg 2022, Teil I Nr. 26, S. 1146).

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