17. Februar 2017 |
Die Bundesregierung übermittelt dem Bundesrat ihren Regierungsentwurf für ein Gesetz zur Neuregelung des Schutzes von Geheimnissen bei der Mitwirkung Dritter an der Berufsausübung schweigepflichtiger Personen (BR-Drs. 163/17).
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20. März 2017 |
Die Ausschüsse des Bundesrats geben ihre Empfehlungen ab (BR-Drs. 163/1/17).
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31. März 2017 |
Der Bundesrat berät den Gesetzentwurf im ersten Durchgang und gibt seine Stellungnahme ab (BR-Drs. 163/17 Beschluss).
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12. April 2017 |
Die Bundesregierung übermittelt den Gesetzentwurf mit Stellungnahme des Bundesrats und Gegenäußerung der Bundesregierung dem Deutschen Bundestag (BT-Drs. 18/11936).
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27. April 2017 |
Der Deutsche Bundestag berät den Gesetzentwurf in erster Lesung und überweist ihn in die Ausschüsse (BT-Plenarprotokoll 18/231, S. 23354B).
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27. Juni 2017 |
Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestags gibt seinen Bericht mit Beschlussempfehlung ab (BT-Drs. 18/12940).
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29. Juni 2017 |
Der Deutsche Bundestag berät den Gesetzentwurf in zweiter und dritter Lesung und nimmt ihn in Ausschussfassung an (BT-Plenarprotokoll 18/243, S. 25062D-25063A).
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1. September 2017 |
Der Deutsche Bundestag unterrichtet den Bundesrat über den Gesetzesbeschluss (BR-Drs. 608/17).
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22. September 2017 |
Der Bundesrat beschließt, keinen Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses zu stellen (BR-Drs. 608/17 Beschluss).
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8. November 2017 |
Das Gesetz zur Neuregelung des Schutzes von Geheimnissen bei der Mitwirkung Dritter an der Berufsausübung schweigepflichtiger Personen wird im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (BGBl Jg 2017 Teil I Nr. 71, S. 3618, hinterlegt beim Bundesanzeiger Verlag).
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