5. April 2017 |
Die Bundesregierung legt einen Gesetzentwurf zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken vor (Regierungsentwurf, hinterlegt auf den Seiten des BMJV).
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21. April 2017 |
Die Bundesregierung übermittelt ihren Gesetzentwurf dem Bundesrat (BR-Drs. 315/17).
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16. Mai 2017 |
Die Bundesregierung übermittelt ihren Gesetzentwurf dem Deutschen Bundestag (BT-Drs. 18/12356).
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19. Mai 2017 |
Der Deutsche Bundestag berät den Gesetzentwurf in erster Lesung und überweist ihn in die Ausschüsse (BT-Plenarprotokoll 18/235, S. 23847D - 23860D).
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23. Mai 2017 |
Die Ausschüsse des Bundesrats geben ihre Empfehlungen ab (BR-Drs. 315/1/17).
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2. Juni 2017 |
Der Bundesrat gibt seine Stellungnahme ab (BR-Drs. 315/17 Beschluss).
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28. Juni 2017 |
Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestags gibt seinen Bericht mit Beschlussempfehlung ab (BT-Drs. 18/13013).
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30. Juni 2017 |
Der Deutsche Bundestag berät den Gesetzentwurf in zweiter und dritter Lesung und nimmt ihn in Ausschussfassung an (BT-Plenarprotokoll 18/244, S. 25127C).
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30. Juni 2017 |
Der Deutsche Bundestag unterrichtet den Bundesrat von seinem Gesetzesbeschluss (BR-Drs. 536/17).
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3. Juli 2017 |
Die Ausschüsse des Bundesrats geben ihre Empfehlungen ab (BR-Drs. 536/1/17).
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7. Juli 2017 |
Der Bundesrat beschließt, keinen Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses zu stellen (BR-Drs. 536/17 Beschluss).
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7. September 2017 |
Das Gesetz zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken wird im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (BGBl Jg 2017 Teil I Nr. 61, S. 3352, hinterlegt beim Bundesanzeiger Verlag).
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