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Entwicklungsgeschichte

5. April 2017 Die Bundesregierung legt einen Gesetzentwurf zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken vor (Regierungsentwurf, hinterlegt auf den Seiten des BMJV).
21. April 2017 Die Bundesregierung übermittelt ihren Gesetzentwurf dem Bundesrat (BR-Drs. 315/17).
16. Mai 2017 Die Bundesregierung übermittelt ihren Gesetzentwurf dem Deutschen Bundestag (BT-Drs. 18/12356).
19. Mai 2017 Der Deutsche Bundestag berät den Gesetzentwurf in erster Lesung und überweist ihn in die Ausschüsse (BT-Plenarprotokoll 18/235, S. 23847D - 23860D).
23. Mai 2017 Die Ausschüsse des Bundesrats geben ihre Empfehlungen ab (BR-Drs. 315/1/17).
2. Juni 2017 Der Bundesrat gibt seine Stellungnahme ab (BR-Drs. 315/17 Beschluss).
28. Juni 2017 Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestags gibt seinen Bericht mit Beschlussempfehlung ab (BT-Drs. 18/13013).
30. Juni 2017 Der Deutsche Bundestag berät den Gesetzentwurf in zweiter und dritter Lesung und nimmt ihn in Ausschussfassung an (BT-Plenarprotokoll 18/244, S. 25127C).
30. Juni 2017 Der Deutsche Bundestag unterrichtet den Bundesrat von seinem Gesetzesbeschluss (BR-Drs. 536/17).
3. Juli 2017 Die Ausschüsse des Bundesrats geben ihre Empfehlungen ab (BR-Drs. 536/1/17).
7. Juli 2017 Der Bundesrat beschließt, keinen Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses zu stellen (BR-Drs. 536/17 Beschluss).
7. September 2017 Das Gesetz zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken wird im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (BGBl Jg 2017 Teil I Nr. 61, S. 3352, hinterlegt beim Bundesanzeiger Verlag).












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