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Entwicklungsgeschichte

Gesamtdarstellung

16. September 1997

Der Freistaat Bayern legt den Entwurf eines Gesetzes zur nachträglichen Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung im Bundesrat vor (BR-Drs. 699/97).

6. November 1998

Der Bundesrat lehnt es ab, den Gesetzesantrag Bayerns (BR-Drs. 699/97) in den Bundestag einzubringen.

1. März 2000

Der Freistaat Bayern legt erneut den Gesetzesantrag im Bundesrat vor (BR-Drs. 144/00 = Wiedervorlage des Gesetzesantrags BR-Drs. 699/97).

13. März 2000

Baden-Württemberg bringt den Entwurf eines Gesetzes zum Schutz der Allgemeinheit vor schweren Wiederholungstaten - landesrechtlicher Vorbehalt zur Einführung der nachträglichen Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung - in den Bundesrat ein (BR-Drs. 159/00). Der Entwurf wird in den Rechtsausschuss des Bundesrates überwiesen.

7. April 2000

Der Bundesrat lehnt es erneut ab, den Gesetzesantrag Bayerns (BR-Drs. 144/00) in den Bundestag einzubringen.

19. Mai 2000

Der Bundesrat lehnt es ab, den Gesetzesantrag von Baden-Württemberg (BR-Drs. 159/00) in den Bundestag einzubringen.

7. März 2001

Der Freistaat Bayern legt zum dritten Mal seinen Gesetzentwurf (BR-Drs. 176/01 = Wiedervorlage des Gesetzesantrags BR-Drs. 699/97) im Bundesrat vor.

13. Juli 2001

Der Bundesrat lehnt es zum dritten Mal ab, den Gesetzentwurf Bayerns ( BR-Drs. 176/01) in den Bundestag einzubringen.

19. Juli 2001

Die Fraktion der CDU/CSU legt den Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Schutzes der Bevölkerung von Sexualverbrechern und anderen schweren Straftaten vor (BT-Drs. 14/6709).

19. Oktober 2001

Der Gesetzentwurf der CDU/CSU (BT-Drs. 14/6709) wird in erster Lesung im Bundestag beraten und in den Rechtsausschuss überwiesen.

22. Januar 2002

Baden-Württemberg und Thüringen legen den Entwurf eines Gesetzes zum Schutz vor schweren Wiederholungen durch nachträgliche Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung im Bundesrat vor (BR-Drs. 48/02).

7. Februar 2002

Hessen bringt den Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Vorbehaltes für die nachträgliche Anordnung der Sicherungsverwahrung in den Bundesrat ein (BR-Drs. 118/02).

19. März 2002

Die Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen legen den Entwurf eines Gesetzes zur Einführung der vorbehaltenen Sicherungsverwahrung vor (BT-Drs. 14/8586). Der Gesetzentwurf ist textidentisch mit der Regierungsvorlage (BR-Drs. 219/02), der am 15.3.2002 dem Bundesrat vorgelegt wurde.

22. März 2002

Der Bundesrat lehnt es ab, den Gesetzentwurf Hessens (BR-Drs. 118/02) und den Gesetzentwurf von Baden-Württemberg und Thüringen (BR-Drs. 48/02) in den Bundestag einzubringen.
Gleichzeitig wird der Gesetzentwurf der SPD und Bündnis 90/Die Grünen (BT-Drs. 14/8586) in erster Lesung im Bundestag beraten und in den Rechtsausschuss überwiesen.

28. März 2002

Hessen legt zum zweiten Mal seinen Gesetzesantrag im Bundesrat vor (BR-Drs. 281/02 = Wiedervorlage des Gesetzesantrags BR-Drs. 118/02).

11. April 2002

Baden-Württemberg und Thüringen legen zum zweiten Mal ihren Gesetzentwurf im Bundesrat vor (BR-Drs. 304/02 = Wiedervorlage des Gesetzesantrags BR-Drs. 48/02).

16. April 2002

Der Rechtsausschuss legt seinen Beschluss (BT-Drs. 14/8779) zum Gesetzentwurf der CDU/CSU (BT-Drs. 14/6709) vor.

17. April 2002

Der Rechtsausschuss der Bundestages führt eine Öffentliche Anhörung zum Gesetzentwurf der SPD und Bündnis 90/Die Grünen (BT-Drs. 14/8586) durch.

18. April 2002

Der Gesetzentwurf der CDU/CSU (BT-Drs. 14/6709) wird in zweiter Lesung im Bundestag abgelehnt.

26. April 2002

Der Bundesrat nimmt zum Gesetzentwurf der Bundesregierung (BT-Drs. 14/8586) Stellung (BR-Drs. 219/02).
Gleichzeitig lehnt er es ab, den wiedervorgelegten Gesetzesantrag von Baden-Württemberg und Thüringen (BR-Drs. 304/02) in den Bundestag einzubringen.
Dagegen beschließt er die Wiedervorlage des Gesetzentwurfs von Hessen (BR-Drs. 281/02) in geänderter Fassung im Bundestag einzubringen.

15. Mai 2002

Die Bundesregierung nimmt eine Gegenäußerung zur Stellungnahme des Bundesrates bezüglich des Regierungsentwurfes vor (BT-Drs. 14/9041 Anlage).
Gleichzeitig wird der Regierungsentwurf im Bundesrat beraten und in den Rechtsausschuss des Bundesrates überwiesen.

17. Mai 2002

Die ursprünglich für diesen Tag angesetzte zweite und dritte Beratung des Entwurfs der SPD und Bündnis 90/Die Grünen (BT-Drs. 14/8586) und des textgleichen Regierungsentwurfs (BT-Drs. 14/9041) wird abgesetzt.

5. Juni 2002

Der Rechtsausschuss behandelt den Entwurf von SPD und Bündnis 90/Die Grünen (BT-Drs. 14/8586) und den textgleichen Regierungsentwurf (BT-Drs. 14/9041) in seiner Sitzung. Dabei finden die Entwürfe große Zustimmung (Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses).

6. Juni 2002

Baden-Württemberg und Thüringen legen zum dritten Mal ihren Gesetzentwurf im Bundestag vor (BR-Drs. 507/02 = 2. Wiedervorlage des Gesetzesantrags BR-Drs. 48/02).

7. Juni 2002

Der Entwurf von SPD und Bündnis 90/Die Grünen (BT-Drs. 14/8586) wird in zweiter und dritter Lesung im Bundestag beraten und angenommen. Der textgleiche Regierungsentwurf (BT-Drs. 14/9041) wird gleichzeitig für erledigt erklärt.

21. Juni 2002

Der Bundesrat behandelt den im Bundestag beschlossenen Gesetzentwurf in seiner Plenarsitzung. Da der Entwurf dem Bundesrat nicht weit genug geht, ruft die Unionsmehrheit der Ländervertretung den Vermittlungsausschuss an.
Gleichzeitig beschließt der Bundesrat den Gesetzesantrag von Baden-Württemberg und Thüringen (BR-Drs. 507/02 = 2. Wiedervorlage des Gesetzesantrags BR-Drs. 48/02) in den Bundestag einzubringen.

27. Juni 2002

Der Vermittlungsausschuss des Bundesrates bestätigt den vom Bundestag beschlossenen Gesetzentwurf in seiner Sitzung.

12. Juli 2002

Der Bundesrat legt in seiner Plenarsitzung keinen Einspruch gegen den Gesetzentwurf von SPD und Bündnis 90/Die Grünen (BT-Drs. 14/8586) ein.

1. August 2002

Die Bundesregierung nimmt zum Gesetzentwurf des Bundesrates (BR-Drs. 507/02) Stellung (siehe BT-Drs. 14/9847 Anlage 2). Dabei verweist die Bundesregierung auf den am 7. Juni vom Bundestag verabschiedeten Gesetzentwurf und äußert verfassungsrechtliche Bedenken gegen den Entwurf des Bundesrates.

27. August 2002

Das verabschiedete Gesetz wird im Bundesgesetzblatt verkündet (Bundesgesetzblatt Nr. 60).

28. August 2002

Das Gesetz tritt in Kraft.

10. Oktober 2002

Auf der Konferenz der Unions- und FDP-Justizminister in Heidelberg wird beschlossen durch Gesetzesinitiativen im Bundesrat eine Verschärfung des bereits verabschiedeten Gesetzes zu bewirken. So soll eine Sicherungsverwahrung auch noch unmittelbar vor der Entlassung aus der Haft angeordnet werden können.

5. November 2002

Die Unionsfraktion legt einen neuen Gesetzentwurf zur nachträglichen Sicherungsverwahrung vor (BT-Drs. 15/20), durch den die nach Ansicht der Union bestehenden Lücken im bereits verabschiedeten Gesetz beseitigt werden sollen.

14. November 2002

Der neu eingebrachte Gesetzentwurf der Unionsfraktion (BT-Drs. 15/20) wird in erster Lesung im Bundestag beraten und in die Ausschüsse überwiesen.

29. November 2002

Der Bundesrat beschließt in seiner Plenarsitzung den Gesetzesantrag von Baden-Württemberg und Thüringen zum "Schutz vor schweren Wiederholungstaten durch nachträgliche Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung" (BR-Drs. 860/02 = erweiterte Fassung des Gesetzesantrags BR-Drs. 507/02) in die Ausschüsse zu überweisen.

4. März 2003

Die Ausschüsse des Bundesrates empfehlen dem Bundesrat den Gesetzesantrag von Baden-Württemberg und Thürigen (BR-Drs. 860/02) in den Bundestag einzubringen (BR-Drs. 860/1/02).

14. März 2003

Der Bundesrat beschließt in seiner Plenarsitzung den "Entwurf eines Gesetzes zum Schutz vor schweren Wiederholungstaten durch nachträgliche Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung" (BR-Drs. 860/02) gemäß den Empfehlungen der Ausschüsse in den Bundestag einzubringen.

30. April 2003

Die Bundesregierung nimmt zum Gesetzentwurf des Bundesrates BR-Drs. 860/02) Stellung (vgl. BT-Drs. 15/899 Anlage 2).

3. Juli 2003

Der Gesetzentwurf des Bundesrates zum "Schutz vor schweren Wiederholungstaten durch nachträgliche Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung " (BT-Drs. 15/899 = BR-Drs. 860/02) wird in erster Lesung im Bundestag beraten und in die Ausschüsse überwiesen (Rechtsausschuss federführend).

21. Oktober 2003

Das Bundesverfassungsgericht überprüft die Bundesregelung zur Sicherungsverwahrung. Ein Urteil wird allerdings erst in einigen Monaten erwartet.

Ursache für die Überprüfung der Sicherungsverwahrung ist die Verfassungsbeschwerde eines Straftäters.

5. Februar 2004 Das Bundesverfassungsgericht entscheidet, dass die nachträgliche Sicherungsverwahrung verfassungsgemäß ist (Urteil vom 05.02.2004, Az 2 BvR 2029/01). Damit wird die Verfassungsbeschwerde eines Straftäters zurückgewiesen, der sich gegen die nachträgliche Verwahrung gewehrt hatte.
10. Februar 2004 Das Bundesverfassungsgericht erklärt die nachträgliche Sicherungsverwahrung durch Ländergesetze für verfassungswidrig (Urteil vom 10.02.2004, Az. 2 BvR 834/02 und 2 BvR 1588/02). Damit sind die von Bayern und Sachsen-Anhalt erlassenen Gesetze verfassungswidrig, sie bleiben aber bis Ende September 2004 anwendbar.

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries plant aufgrund des Urteils einen Entwurf für ein Bundesgesetz zur nachträglichen Sicherungsverwahrung vorzulegen.

12. Februar 2004 Auf Verlangen der CDU/CSU befasst sich der Bundestag in seiner Sitzung mit der Frage, welche Konsequenz die Bundesregierung aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur nachträglichen Sicherungsverwahrung zieht.
Anfang März 2004 Die CDU/CSU-Fraktion bringt einen Gesetzentwurf zur nachträglichen Sicherungsverwahrung in den Bundestag ein.
10. März 2004 Das Bundeskabinett beschließt den Gesetzentwurf zur Einführung der nachträglichen Sicherungsverwahrung in das Strafgesetzbuch (Regierungsentwurf). Der Entwurf basiert auf einem Vorschlag der Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.
12. März 2004 Auf Antrag des Landes Sachsen-Anhalts beschließt der Bundesrat den Bundestag aufzufordern die Beratungen zu dem am 14. März 2003 eingebrachten Gesetzentwurf (BR-Drs. 860/02 = BT-Drs. 15/899) fortzusetzen.

Gleichzeitig beschließt der Bundesrat den Gesetzesantrag der Freistaaten Bayern und Thüringen zum "Entwurf eines Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung vor schweren Wiederholungstaten durch Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung" (BR-Drs. 177/04) in die Ausschüsse des Bundesrates zu überweisen.

25. März 2004 Der CDU/CSU-Entwurf (BT-Drs. 15/2576) wird in erster Lesung im Bundestag beraten und in die Ausschüsse überwiesen (Rechtsausschuss federführend).
2. April 2004 Der Bundesrat beschließt in seiner Plenarsitzung den Gesetzesantrag von Bayern und Thüringen (BR-Drs. 177/04) in geänderter Fassung in den Bundestag einzubringen.

Gleichzeitig nimmt der Bundesrat zum Gesetzentwurf der Bundesregierung Stellung (BR-Drs. 202/04 Beschluss).

22. April 2004

Die Bundesregierung nimmt eine Gegenäußerung zur Stellungnahme des Bundesrates zum Regierungsentwurf vor (BT-Drs. 15/2945).

29. April 2004 Der Gesetzentwurf der Bundesregierung (BT-Drs. 15/2887) wird in erster Lesung im Bundestag beraten und in die Ausschüsse überwiesen (Rechtsausschuss federführend).
5. Mai 2004 Der Rechtsausschuss des Bundestages führt eine öffentliche Expertenanhörung zum Regierungsentwurf (BT-Drs. 15/2887), zum CDU/CSU-Entwurf (BT-Drs. 15/2576) und zum Entwurf des Bundesrates (BR-Drs. 177/04) durch.
14. Mai 2004 Der Gesetzentwurf des Bundesrates wird dem Bundestag übermittelt (BT-Drs. 15/3146 = BR-Drs. 177/04).
16. Juni 2004 Der Bundesratentwurf (BT-Drs. 15/3146) wird in erster Lesung im Bundestag beraten und in die Ausschüsse überwiesen (Rechtsausschuss federführend).

Der Rechtsausschuss stimmt in seiner Sitzung dem Regierungsentwurf (BT-Drs. 15/2887) zu. Der CDU/CSU-Entwurf (BT-Drs. 15/2576) und der Entwurf des Bundesrates (BT-Drs. 15/3146) werden dagegen abgelehnt (Beschlussempfehlung Rechtsausschuss).

18. Juni 2004 Die drei Gesetzentwürfe werden in zweiter und dritter Lesung im Bundestag beraten. Dabei wird der Regierungsentwurf (BT-Drs. 15/2887) vom Bundestag in der Fassung der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses (BT-Drs. 15/3346) angenommen.
9. Juli 2004 Der Bundesrat beschließt in seiner Plenarsitzung dem Regierungsentwurf zur nachträglichen Sicherungsverwahrung (BR-Drs. 510/04) zuzustimmen.
28. Juli 2004 Das Gesetz zur Einführung der nachträglichen Sicherungsverwahrung wird im Bundesgesetzblatt verkündet (BGBl. Teil I 2004 Nr. 39, S. 1838).
29. Juli 2004 Das Gesetz tritt in Kraft.

Aktuelle Entwürfe

19. März 2002

Die Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen legen den Entwurf eines Gesetzes zur Einführung der vorbehaltenen Sicherungsverwahrung vor (BT-Drs. 14/8586). Der Gesetzentwurf ist textidentisch mit der Regierungsvorlage auf ( BR-Drs. 219/02), der am 15.3.2002 dem Bundesrat vorgelegt wurde.

22. März 2002

Der Gesetzentwurf der SPD und Bündnis 90/Die Grünen (BT-Drs. 14/8586) wird in erster Lesung im Bundestag beraten und in den Rechtsausschuss überwiesen.

17. April 2002

Der Rechtsausschuss der Bundestages führt eine Öffentliche Anhörung zum Gesetzentwurf der SPD und Bündnis 90/Die Grünen (BT-Drs. 14/8586) durch.

26. April 2002

Der Bundesrat nimmt zum Gesetzentwurf der Bundesregierung (BT-Drs. 14/8586) Stellung ( BR-Drs. 219/02).

15. Mai 2002

Die Bundesregierung nimmt eine Gegenäußerung zur Stellungnahme des Bundesrates bezüglich des Regierungsentwurfes vor (BT-Drs. 14/9041 Anlage).
Gleichzeitig wird der Regierungsentwurf im Bundesrat beraten und in den Rechtsausschuss des Bundesrates überwiesen.

17. Mai 2002

Die ursprünglich für diesen Tag angesetzte zweite und dritte Beratung des Entwurfs der SPD und Bündnis 90/Die Grünen (BT-Drs. 14/8586) und des textgleichen Regierungsentwurfs (BT-Drs. 14/9041) wird abgesetzt.

5. Juni 2002

Der Rechtsausschuss behandelt den Entwurf von SPD und Bündnis 90/Die Grünen (BT-Drs. 14/8586) und den textgleichen Regierungsentwurf (BT-Drs. 14/9041) in seiner Sitzung. Dabei finden die Entwürfe große Zustimmung (Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses).

7. Juni 2002

Der Entwurf von SPD und Bündnis 90/Die Grünen (BT-Drs. 14/8586) wird in zweiter und dritter Lesung im Bundestag beraten und angenommen. Der textgleiche Regierungsentwurf (BT-Drs. 14/9041) wird gleichzeitig für erledigt erklärt.

21. Juni 2002

Der Bundesrat behandelt den im Bundestag beschlossenen Gesetzentwurf in seiner Plenarsitzung. Da der Entwurf dem Bundesrat nicht weit genug geht, ruft die Unionsmehrheit der Ländervertretung den Vermittlungsausschuss an.

27. Juni 2002

Der Vermittlungsausschuss des Bundesrates bestätigt den vom Bundestag beschlossenen Gesetzentwurf in seiner Sitzung.

12. Juli 2002

Der Bundesrat legt in seiner Plenarsitzung keinen Einspruch gegen den Gesetzentwurf von SPD und Bündnis 90/Die Grünen (BT-Drs. 14/8586) ein.

27. August 2002

Das verabschiedete Gesetz wird im Bundesgesetzblatt verkündet ( Bundesgesetzblatt Nr. 60).

28. August 2002

Das Gesetz tritt in Kraft.

21. Oktober 2003

Das Bundesverfassungsgericht überprüft die Bundesregelung zur Sicherungsverwahrung. Ein Urteil wird allerdings erst in einigen Monaten erwartet.

Ursache für die Überprüfung der Sicherungsverwahrung ist die Verfassungsbeschwerde eines Straftäters.

5. Februar 2004 Das Bundesverfassungsgericht entscheidet, dass die nachträgliche Sicherungsverwahrung verfassungsgemäß ist ( Urteil vom 05.02.2004, Az 2 BvR 2029/01). Damit wird die Verfassungsbeschwerde eines Straftäters zurückgewiesen, der sich gegen die nachträgliche Verwahrung gewehrt hatte.
10. Februar 2004 Das Bundesverfassungsgericht erklärt die nachträgliche Sicherungsverwahrung durch Ländergesetze für verfassungswidrig ( Urteil vom 10.02.2004, Az. 2 BvR 834/02 und 2 BvR 1588/02). Damit sind die von Bayern und Sachsen-Anhalt erlassenen Gesetze verfassungswidrig, sie bleiben aber bis Ende September 2004 anwendbar.

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries plant aufgrund des Urteils einen Entwurf für ein Bundesgesetz zur nachträglichen Sicherungsverwahrung vorzulegen.

12. Februar 2004 Auf Verlangen der CDU/CSU befasst sich der Bundestag in seiner Sitzung mit der Frage, welche Konsequenz die Bundesregierung aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur nachträglichen Sicherungsverwahrung zieht.
Anfang März 2004 Die CDU/CSU-Fraktion bringt einen Gesetzentwurf zur nachträglichen Sicherungsverwahrung in den Bundestag ein.
10. März 2004 Das Bundeskabinett beschließt den Gesetzentwurf zur Einführung der nachträglichen Sicherungsverwahrung in das Strafgesetzbuch ( Regierungsentwurf). Der Entwurf basiert auf einem Vorschlag der Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.
25. März 2004 Der CDU/CSU-Entwurf (BT-Drs. 15/2576) wird in erster Lesung im Bundestag beraten und in die Ausschüsse überwiesen (Rechtsausschuss federführend).
2. April 2004 Der Bundesrat beschließt in seiner Plenarsitzung den Gesetzesantrag von Bayern und Thüringen ( BR-Drs. 177/04) in geänderter Fassung in den Bundestag einzubringen.

Gleichzeitig nimmt der Bundesrat zum Gesetzentwurf der Bundesregierung Stellung ( BR-Drs. 202/04 Beschluss).

22. April 2004

Die Bundesregierung nimmt eine Gegenäußerung zur Stellungnahme des Bundesrates zum Regierungsentwurf vor (BT-Drs. 15/2945).

29. April 2004 Der Gesetzentwurf der Bundesregierung (BT-Drs. 15/2887) wird in erster Lesung im Bundestag beraten und in die Ausschüsse überwiesen (Rechtsausschuss federführend).
5. Mai 2004 Der Rechtsausschuss des Bundestages führt eine öffentliche Expertenanhörung zum Regierungsentwurf (BT-Drs. 15/2887), zum CDU/CSU-Entwurf (BT-Drs. 15/2576) und zum Entwurf des Bundesrates ( BR-Drs. 177/04) durch.
14. Mai 2004 Der Gesetzentwurf des Bundesrates wird dem Bundestag übermittelt (BT-Drs. 15/3146 = BR-Drs. 177/04).
16. Juni 2004 Der Bundesratentwurf (BT-Drs. 15/3146) wird in erster Lesung im Bundestag beraten und in die Ausschüsse überwiesen (Rechtsausschuss federführend).

Der Rechtsausschuss stimmt in seiner Sitzung dem Regierungsentwurf (BT-Drs. 15/2887) zu. Der CDU/CSU-Entwurf (BT-Drs. 15/2576) und der Entwurf des Bundesrates (BT-Drs. 15/3146) werden dagegen abgelehnt (Beschlussempfehlung Rechtsausschuss).

18. Juni 2004 Die drei Gesetzentwürfe werden in zweiter und dritter Lesung im Bundestag beraten. Dabei wird der Regierungsentwurf (BT-Drs. 15/2887) vom Bundestag in der Fassung der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses (BT-Drs. 15/3346) angenommen.
9. Juli 2004 Der Bundesrat beschließt in seiner Plenarsitzung dem Regierungsentwurf zur nachträglichen Sicherungsverwahrung (BR-Drs. 510/04) zuzustimmen.
28. Juli 2004 Das Gesetz zur Einführung der nachträglichen Sicherungsverwahrung wird im Bundesgesetzblatt verkündet (BGBl. Teil I 2004 Nr. 39, S. 1838).
29. Juli 2004 Das Gesetz tritt in Kraft.

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