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Entwicklungsgeschichte

31. Juli 2017 Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz legt einen Diskussionsentwurf zur Einführung einer Musterfeststellungsklage vor (Diskussionsentwurf, pdf-Datei, hinterlegt auf den Seiten des BMJV).
12. Dezember 2017 Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN legt einen Gesetzentwurf für die Einführung von Gruppenverfahren vor (BT-Drs. 19/243).
9. Mai 2018 Das Bundeskabinett beschließt einen Gesetzentwurf zur Einführung einer zivilprozessualen Musterfeststellungsklage (Regierungsentwurf, pdf-Datei, hinterlegt auf den Seiten des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz).
4. Juni 2018 Die Bundesregierung übermittelt ihren Gesetzentwurf dem Deutschen Bundestag (BT-Drs. 19/2439).
5. Juni 2018 Die Fraktionen von CDU/CSU und SPD legen ihren Gesetzentwurf zur Einführung einer Musterfeststellungsklage vor (BT-Drs. 19/2507). Der Entwurf der Fraktionen ist inhaltsgleich mit dem Regierungsentwurf vom 04.06.2018.
8. Juni 2018 Der Deutsche Bundestag berät den Gesetzentwurf in erster Lesung und überweist ihn in die Ausschüsse (Pressemitteilung des Bundestags).
13. Juni 2018 Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestags legt seinen Bericht mit Beschlussempfehlung vor (BT-Drs. 19/2741).
14. Juni 2018 Der Deutsche Bundestag berät den Gesetzentwurf in zweiter und dritter Lesung und nimmt ihn in Ausschussfassung an (Pressemitteilung des Bundestags).
14. Juni 2018 Der Bundesrat stimmt dem Gesetzentwurf zu (BR-Drs. 268/18).
17. Juli 2018 Das Gesetz zur Einführung einer zivilprozessualen Musterfeststellungsklage wird im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und tritt überwiegend am 01.11.2018 in Kraft (BGBl Jg 2018 Teil I Nr. 26, S. 1151, hinterlegt beim Bundesanzeiger Verlag).

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