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Entwicklungsgeschichte

19. November 2020 Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz veröffentlicht den Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (Referentenentwurf, hinterlegt auf den Seiten des BMJV).
20. Januar 2021 Das Bundeskabinett beschließt den Gesetzentwurf (Regierungsentwurf, hinterlegt auf den Seiten des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz).
22. Januar 2021 Die Bundesregierung übermittelt ihren Gesetzentwurf dem Bundesrat (BR-Drs. 59/21).
22. Februar 2021 Die Ausschüsse des Bundesrats geben ihre Empfehlungen ab (BR-Drs. 59/1/21).
5. März 2021 Der Bundesrat berät den Gesetzentwurf im ersten Durchgang und gibt seine Stellungnahme ab (BR-Drs. 59/21 Beschluss).
17. März 2021 Die Bundesregierung leitet ihren Gesetzentwurf dem Deutschen Bundestag zu (BT-Drs. 19/27635).
25. März 2021 Der Deutsche Bundestag überweist den Gesetzentwurf im vereinfachten Verfahren zur weiteren Beratung in die Ausschüsse (Pressemitteilung, hinterlegt auf den Seiten des Bundestags).
22. Juni 2021 Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestags legt seinen Bericht mit Beschlussempfehlung vor (BT-Drs. 19/30942).
24. Juni 2021 Der Deutsche Bundestag berät den Gesetzentwurf in zweiter und dritter Lesung und nimmt ihn in Ausschussfassung an (Pressemitteilung, hinterlegt auf den Seiten des Bundestags).
25. Juni 2021 Der Bundesrat billigt das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (BR-Drs. 567/21 Beschluss).
17. August 2021 Das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts wird im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (BGBl Jg 2021, Teil I Nr. 53, S. 3436).

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