19. November 2020 |
Das Bundesministerium der Finanzen veröffentlicht den Entwurf eines Abzugsteuerentlastungsmoderniserungsgesetzes (Referentenentwurf, hinterlegt auf den Seiten des BMJV). |
20. Januar 2021 |
Das Bundeskabinett beschließt den Gesetzentwurf (Regierungsentwurf, hinterlegt auf den Seiten des Bundesministeriums der Finanzen). |
22. Januar 2021 |
Die Bundesregierung leitet ihren Gesetzentwurf dem Bundesrat zu (BR-Drs. 50/21). |
22. Februar 2021 |
Die Ausschüsse des Bundesrats geben ihre Empfehlungen ab (BR-Drs. 50/1/21). |
5. März 2021 |
Der Bundesrat berät den Gesetzentwurf im ersten Durchgang und gibt seine Stellungnahme ab (BR-Drs. 50/21 Beschluss). |
17. März 2021 |
Die Bundesregierung leitet ihren Gesetzentwurf dem Deutschen Bundestag zu (BT-Drs. 19/27632). |
25. März 2021 |
Der Deutsche Bundestag überweist den Gesetzentwurf im vereinfachten Verfahren zur weiteren Beratung in die Ausschüsse (Pressemitteilung, hinterlegt auf den Seiten des Bundestags). |
14. April 2021 |
Vor dem Finanzausschuss des Deutschen Bundestags findet eine öffentliche Anhörung statt (Pressemitteilung, hinterlegt auf den Seiten des Bundestags). |
21. April 2021 |
Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestags beschließt den Gesetzentwurf (Pressemitteilung, hinterlegt auf den Seiten des Bundestags). |
5. Mai 2021 |
Der Deutsche Bundestag berät den Gesetzentwurf in zweiter und dritter Lesung und nimmt ihn in Ausschussfassung an (Pressemitteilung, hinterlegt auf den Seiten des Bundestags). |
7. Mai 2021 |
Der Deutsche Bundestag übermittelt seinen Gesetzesbeschluss dem Bundesrat (BR-Drs. 353/21). |
28. Mai 2021 |
Der Bundesrat stimmt dem Gesetzesbeschluss gemäß der Empfehlung des Finanzausschusses zu (BR-Drs. 353/21 Beschluss, hinterlegt auf den Seiten des Bundesrats). |
8. Juni 2021 |
Das Gesetz zur Modernisierung der Entlastung von Abzugsteuern und der Bescheinigung der Kapitalertragsteuer wird im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (BGBl Jg 2021, Teil I Nr. 28, S. 1259). |