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Entwicklungsgeschichte

18. März 2016 Das Bundesministerium der Finanzen veröffentlicht den Entwurf eines Gesetzes zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen (Referentenentwurf, hinterlegt auf den Seiten des BMF).
13. Juli 2016 Das Bundeskabinett beschließt einen Gesetzentwurf zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen  Regierungsentwurf, hinterlegt auf den Seiten des BMF).
12. August 2016 Die Bundesregierung leitet den Gesetzentwurf dem Bundesrat zu (BR-Drs. 407/16).
5. September 2016 Die Bundesregierung leitet ihren Gesetzentwurf dem Deutschen Bundestag zu (BT-Drs. 18/9535).
9. September 2016
Die Ausschüsse des Bundesrats geben ihre Empfehlungen ab (BR-Drs. 407/1/16).
22. September 2016 Der Deutsche Bundestag berät den Gesetzentwurf in erster Lesung und überweist ihn in die Ausschüsse (BT-Plenarprotokoll 18/190, S.18892A).
23. September 2016 Der Bundesrat gibt seine Stellungnahme ab (BR-Drs. 407/16 Beschluss).
12. Oktober 2016 Die Bundesregierung unterrichtet den Deutschen Bundestag über die Stellungnahme des Bundesrats und die Gegenäußerung der Bundesregierung (BT-Drs. 18/9957).
14. Dezember 2016 Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestags gibt seinen Bericht mit Beschlussempfehlung ab (BT-Drs. 18/10667).
15. Dezember 2016 Der Deutsche Bundestag berät den Gesetzentwurf in zweiter und dritter Lesung und nimmt ihn in Ausschussfassung an (BT-Plenarprotokoll 18/209, S. 20957C).
16. Dezember 2016 Der Bundesrat stimmt dem Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages zu (BR-Drs. 764/16).
28. Dezember 2016 Das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen wird im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (BGBl 2016 Teil I Nr. 65, S. 3152, hinterlegt beim Bundesanzeiger Verlag). 

















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