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Entwicklungsgeschichte

8. September 2020 Die Fraktionen von CDU/CSU und SPD leiten ihren Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Lobbyregisters beim Deutschen Bundestag und zur Änderung des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (Lobbyregistergesetz) dem Deutschen Bundestag zu (BT-Drs. 19/22179).
11. September 2020 Der Deutsche Bundestag berät den Gesetzentwurf in erster Lesung und  überweist ihn in die Ausschüsse (Pressemitteilung, hinterlegt auf den Seiten des Bundestags).
1. Oktober 2020 Vor dem Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung findet eine öffentliche Anhörung statt (Pressemitteilung, hinterlegt auf den Seiten des Bundestags).
25. März 2021 Der Deutsche Bundestag berät den Gesetzentwurf in zweiter und dritter Lesung und  nimmt ihn in Ausschussfassung an (Pressemitteilung, hinterlegt auf den Seiten des Bundestags).
26. März 2021 Der Bundesrat beschließt, keinen Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses zu stellen (BR-Drs. 237/21 Beschluss).
27. April 2021 Das Gesetz zur Einführung eines Lobbyregisters beim Deutschen Bundestag und zur Änderung des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (Lobbyregistergesetz - LobbyRG) wird im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (BGBl Jg 2021, Teil I Nr. 19, S. 818).

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