28. Februar 2021 |
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales legt einen Entwurf für ein Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten vor (Referentenentwurf, hinterlegt auf den Seiten des BMAS). |
3. März 2021 |
Das Bundeskabinett beschließt den Gesetzentwurf (Regierungsentwurf, hinterlegt auf den Seiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales). |
26. März 2021 |
Die Bundesregierung leitet ihren Gesetzentwurf dem Bundesrat zu (BR-Drs. 239/21). |
19. April 2021 |
Die Bundesregierung leitet ihren Gesetzentwurf dem Deutschen Bundestag zu (BT-Drs. 19/28649). |
22. April 2021 |
Der Deutsche Bundestag berät den Gesetzentwurf in erster Lesung und überweist ihn in die Ausschüsse (Pressemitteilung, hinterlegt auf den Seiten des Bundestags). |
27. April 2021 |
Die Ausschüsse des Bundesrats geben ihre Empfehlungen ab (BR-Drs. 239/1/21). |
7. Mai 2021 |
Der Bundesrat berät den Gesetzentwurf im ersten Durchgang und gibt seine Stellungnahme ab (BR-Drs. 239/21 Beschluss). |
17. Mai 2021 |
Vor dem Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestags findet eine öffentliche Anhörung statt (Pressemitteilung, hinterlegt auf den Seiten des Bundestags). |
9. Juni 2021 |
Der Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestags legt seinen Bericht mit Beschlussempfehlung vor (BT-Drs. 19/30505). |
11. Juni 2021 |
Der Deutsche Bundestag berät den Gesetzentwurf in zweiter und dritter Lesung und nimmt ihn in Ausschussfassung an (Pressemitteilung, hinterlegt auf den Seiten des Bundestags). |
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Der Deutsche Bundestag übermittelt seinen Gesetzesbeschluss dem Bundesrat (BR-Drs. 495/21). |
25. Juni 2021 |
Der Bundesrat billigt das Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten (Pressemitteilung, hinterlegt auf den Seiten des Bundesrats). |
22. Juli 2021 |
Das Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten wird im Bundesgesetzblatt verkündet (BGBl Jg 2021, Teil I Nr. 46, S. 2959). |