1. Juni 2016 |
Das Bundeskabinett beschließt den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und anderer Gesetze (Regierungsentwurf, hinterlegt auf den Seiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales).
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2. Juni 2016 |
Die Bundesregierung leitet ihren Gesetzentwurf dem Bundesrat zu (BR-Drs. 294/16).
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27. Juni 2016 |
Die Ausschüsse des Bundesrats geben ihre Empfehlungen ab (BR-Drs. 294/1/16).
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8. Juli 2016 |
Der Bundesrat gibt seine Stellungnahme ab (BR-Drs. 294/16 Beschluss).
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20. Juli 2016 |
Die Bundesregierung leitet ihren Gesetzentwurf mit Stellungnahme des Bundesrats und anliegender Gegenäußerung der Bundesregierung dem Deutschen Bundestag zu (BT-Drs. 18/9232).
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22. September 2016 |
Der Deutsche Bundestag berät den Gesetzentwurf in erster Lesung und überweist ihn in die Ausschüsse (BT-Plenarprotokoll 18/190, S.18763C - 18777A).
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19. Oktober 2016 |
Der Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestags gibt seinen Bericht mit Beschlussempfehlung ab (BT-Drs. 18/10064).
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21. Oktober 2016 |
Der Deutsche Bundestag berät den Gesetzentwurf in zweiter und dritter Lesung und nimmt ihn in Ausschussfassung an (BT-Plenarprotokoll 18/197, S. 19667D).
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4. November 2016 |
Die Bundesregierung unterrichtet den Bundesrat vom Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestags (BR-Drs. 627/16).
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25. November 2016 |
Der Bundesrat beschließt, den Vermittlungsausschuss nicht anzurufen (BR-Drs. 627/16 Beschluss).
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28. Februar 2017 |
Das Gesetz zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und anderer Gesetze wird im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (BGBl Teil I Nr. 8, S. 258, hinterlegt beim Bundesanzeiger Verlag).
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