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Entwicklungsgeschichte

1. Juni 2016 Das Bundeskabinett beschließt den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und anderer Gesetze (Regierungsentwurf, hinterlegt auf den Seiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales).
2. Juni 2016 Die Bundesregierung leitet ihren Gesetzentwurf dem Bundesrat zu (BR-Drs. 294/16).
27. Juni 2016 Die Ausschüsse des Bundesrats geben ihre Empfehlungen ab (BR-Drs. 294/1/16).
8. Juli 2016 Der Bundesrat gibt seine Stellungnahme ab (BR-Drs. 294/16 Beschluss).
20. Juli 2016 Die Bundesregierung leitet ihren Gesetzentwurf mit Stellungnahme des Bundesrats und anliegender Gegenäußerung der Bundesregierung dem Deutschen Bundestag zu (BT-Drs. 18/9232).
22. September 2016 Der Deutsche Bundestag berät den Gesetzentwurf in erster Lesung und überweist ihn in die Ausschüsse (BT-Plenarprotokoll 18/190, S.18763C - 18777A).
19. Oktober 2016 Der Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestags gibt seinen Bericht mit Beschlussempfehlung ab (BT-Drs. 18/10064).
21. Oktober 2016 Der Deutsche Bundestag berät den Gesetzentwurf in zweiter und dritter Lesung und nimmt ihn in Ausschussfassung an (BT-Plenarprotokoll 18/197, S. 19667D).
4. November 2016 Die Bundesregierung unterrichtet den Bundesrat vom Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestags (BR-Drs. 627/16).
25. November 2016 Der Bundesrat beschließt, den Vermittlungsausschuss nicht anzurufen (BR-Drs. 627/16 Beschluss).
28. Februar 2017 Das Gesetz zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und anderer Gesetze wird im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (BGBl Teil I Nr. 8, S. 258, hinterlegt beim Bundesanzeiger Verlag).
























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