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Entwicklungsgeschichte

08. Februar 1994

Das europäische Parlament fordert die Mitgliedstaaten der europäischen Union dazu auf, die ungleiche Behandlung von Personen mit gleichgeschlechtlicher Orientierung zu vermeiden.

Herbst 1998

Nach der Bundestagswahl wird in der Koalitionsvereinbarung von SPD und Bündnis 90/Die Grünen die Schaffung eines Gesetzes gegen die Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaften vereinbart (unter anderem mit der Einführung des Rechtsinstituts der eingetragenen Lebenspartnerschaft).

23. Juni 1999

Die Fraktion der F.D.P. legt den "Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse eingetragener Lebenspartnerschaften" vor. (BT-Drs. 14/1259 beim Deutschen Bundestag)

04. Juli 2000

Die Fraktion der SPD und Bündnis 90/Die Grünen legen den "Entwurf eines Gesetzes zur Beendigung der Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Gemeinschaften: Lebenspartnerschaften" (Lebenspartnerschaftsgesetz - LPartG) vor. (BT-Drs. 14/3751 beim Deutschen Bundestag)

Oktober 2000

Der Gesetzentwurf wird in zwei Teile aufgeteilt, da die Regierung befürchtet, dass der Bundesrat dem Gesetz nicht zustimmen wird.

  • Der nicht-zustimmungsbedürftige Teil wird unter dem bisherigen Titel Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG) zusammengefasst.
  • Der zustimmungsbedürftige Teil wird im Lebenspartnerschaftsgesetz-Ergänzungsgesetz (LPartGErgG) erfasst.

November 2000

Der Rechtsausschuss des Bundestages beschließt, den LPartG-Entwurf und den LPartGErgG-Entwurf mit einigen Veränderungen anzunehmen. (BT-Drs. 14/4545 und BT-Drs. 14/4550 beim Deutschen Bundestag)

10. November 2000

Der Bundestag berät in zweiter und dritter Lesung die beiden Gesetzentwürfe und stimmt ihnen mit Mehrheit zu. Das LPartG soll am 01.08.2001 in Kraft treten. ( BR-Drs. 738/00 und BR-Drs. 739/00 auf den Seiten des Landtags Nordrhein-Westfalen)

01. und 06. Dezember 2000

Der Bundesrat berät die Gesetze. Das LPartGErgG findet keine Zustimmung. ( BR-Drs. 739/00) (S. 41)

07. Februar 2001

Der im Dezember 2000 vom Bundestag angerufene Vermittlungsausschuss vertagt die Beratungen zum Lebenspartnerschaftsgesetz-Ergänzungsgesetz und setzt eine Arbeitsgruppe ein. ( BR-Drs. 838/00 auf den Seiten des Landtags Nordrhein-Westfalen)

20. März 2001

Bayern stellt beim BVerfG einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung, um das Inkrafttreten des Lebenspartnerschaftsgesetzes am 01.08.2001 zu verhindern und kündigt eine Normenkontrollklage gegen das LPartG an.

18. Juni 2001

Thüringen und Sachsen erheben als erste Bundesländer Klage vor dem Bundesverfassungsgericht gegen das LPartG.

11. Juli 2001

Das Bundesverfassungsgericht verhandelt über die Anträge Bayerns und Sachsens auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung. Eine Entscheidung wird für den 18. Juli 2001 erwartet.

18. Juli 2001

Das Bundesverfassungsgericht lehnt die Eilanträge Bayerns und Sachsens ab ( Entscheidung des BVerfG (1 BvQ 23/01, 1 BvQ 26/01)). Über die Normenkontrollanträge von Bayern, Sachsen und Thüringen soll voraussichtlich kommendes Jahr verhandelt werden.

1. August 2001

Das Lebenspartnerschaftsgesetz tritt in Kraft. Lediglich in Bayern wird das Lebenspartnerschaftsgesetz erst später umgesetzt.

9. August 2001

Das Bundesverfassungsgericht nimmt die Verfassungsbeschwerde von 26 homosexuellen Paaren gegen den Freistaat Bayern nicht zur Entscheidung an. Durch die Klage sollte eine schnellere Umsetzung des Lebenspartnerschaftsgesetzes in Bayern erfolgen. Entscheidung

1. November 2001

Das bayrische Umsetzungsgesetz zur Lebenspartnerschaft tritt in Kraft, so dass nun auch in Bayern homosexuelle Paare eine Lebenspartnerschaft eingehen können. Das Lebenspartnerschaftsergänzungsgesetz liegt noch immer im Vermittlungsausschuss des Bundesrates.

19. März 2002

Das Bundesverfassungsgericht führt eine mündliche Verhandlung durch, in der sie die Frage klärt, ob die Festsetzung von Freibeträgen im SBG V mit Art. 12 und Art. 20 Grundgesetz vereinbar sind.

9. April 2002

Der erste Senat des Bundesverfassungsgerichts führt im Verfahren über die Verfassungsmäßigkeit des Lebenspartnerschaftsgesetzes eine mündliche Verhandlung durch. ( Pressemitteilung des BVerfG)

17. Juli 2002

Der erste Senat des Bundesverfassungsgerichts verkündet in seinem Urteil die Vereinbarkeit des Lebenspartnerschaftsgesetzes mit dem Grundgesetz.

Februar 2004 Die FDP legt den "Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Lebespartnerschaftsgesetzes (Lebenspartnerschaftsergänzungsgesetz - LPartGErgG)" vor (BT-Drs. 15/2477).

Der Gesetzentwurf enthält vor allem steuer-, sozial- und beamtenrechtliche Regelungen die vom verabschiedeten Lebenspartnerschaftsgesetz nicht umfasst werden.

6. Mai 2004 Der Gesetzentwurf der FDP zum Lebenspartnerschaftsergänzungsgesetz (BT-Drs. 15/2477) wird in erster Lesung im Bundestag beraten und in die Ausschüsses überwiesen (Rechtsausschuss federführend).
30. Juni 2004 SPD und Bündnis 90/Die Grünen legen den "Entwurf eines Gesetzes zur Überarbeitung des Lebenspartnerschaftsrechts" vor.
2. Juli 2004 Der Entwurf zur Überarbeitung des Lebenspartnerschaftsgesetzes (BT-Drs. 15/3445) wird in erster Lesung im Bundestag beraten und in die Ausschüsse überwiesen (Rechtsausschuss federführend).
9. Juli 2004 Der Bundesrat behandelt den Antrag Hamburgs auf "Entschließung des Bundesrates zur Stärkung der Rechtsstellung von Lebenspartnerschaften" ( BR-Drs. 523/04) in seiner Plenarsitzung und überweist ihn in die Ausschüsse (Rechtsausschuss federführend).
22. September 2004 Der Rechtsausschuss des Bundestages befasst sich in seiner Sitzung mit dem FDP-Entwurf (BT-Drs. 15/2477) und dem Regierungsentwurf (BT-Drs. 15/3445).
24. September 2004 Der Bundesrat behandelt den Antrag Hamburgs ( BR-Drs. 523/04) erneut in seiner Plenarsitzung und beschließt die weitere Beratung in den Ausschüssen.
18. Oktober 2004 Der Rechtsausschuss führt eine Öffentliche Anhörung zum FDP-Entwurf (BT-Drs. 15/2477) und zum Regierungsentwurf (BT-Drs. 15/3445) durch.
29. Oktober 2004 Die beiden Gesetzentwürfe werden in zweiter und dritter Lesung im Bundestag beraten. Dabei wird der Regierungsentwurf (BT-Drs. 15/3445) in der Fassung der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses (BT-Drs. 15/4052) angenommen. Der FDP-Entwurf wird hingegen abgelehnt.
26. November 2004 Der Bundesrat beschließt in seiner Plenarsitzung keinen Einspruch zum Gesetz zur Überarbeitung des Lebenspartnerschaftsrechts einzulegen.
20. Dezember 2004 Das "Gesetz zur Überarbeitung des Lebenspartnerschaftsrechts" wird im Bundesgesetzblatt verkündet (BGBl. 2004 Teil I Nr. 69, S. 3396).
1. Januar 2005 Das "Gesetz zur Überarbeitung des Lebenspartnerschaftsrechts" tritt in Kraft.

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