08. Februar 1994 | Das europäische Parlament fordert die Mitgliedstaaten der europäischen Union dazu auf, die ungleiche Behandlung von Personen mit gleichgeschlechtlicher Orientierung zu vermeiden. |
Herbst 1998 | Nach der Bundestagswahl wird in der Koalitionsvereinbarung von SPD und Bündnis 90/Die Grünen die Schaffung eines Gesetzes gegen die Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaften vereinbart (unter anderem mit der Einführung des Rechtsinstituts der eingetragenen Lebenspartnerschaft). |
23. Juni 1999 | Die Fraktion der F.D.P. legt den "Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse eingetragener Lebenspartnerschaften" vor. (BT-Drs. 14/1259 beim Deutschen Bundestag) |
04. Juli 2000 | Die Fraktion der SPD und Bündnis 90/Die Grünen legen den "Entwurf eines Gesetzes zur Beendigung der Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Gemeinschaften: Lebenspartnerschaften" (Lebenspartnerschaftsgesetz - LPartG) vor. (BT-Drs. 14/3751 beim Deutschen Bundestag) |
Oktober 2000 | Der Gesetzentwurf wird in zwei Teile aufgeteilt, da die Regierung befürchtet, dass der Bundesrat dem Gesetz nicht zustimmen wird. - Der nicht-zustimmungsbedürftige Teil wird unter dem bisherigen Titel Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG) zusammengefasst.
- Der zustimmungsbedürftige Teil wird im Lebenspartnerschaftsgesetz-Ergänzungsgesetz (LPartGErgG) erfasst.
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November 2000 | Der Rechtsausschuss des Bundestages beschließt, den LPartG-Entwurf und den LPartGErgG-Entwurf mit einigen Veränderungen anzunehmen. (BT-Drs. 14/4545 und BT-Drs. 14/4550 beim Deutschen Bundestag) |
10. November 2000 | Der Bundestag berät in zweiter und dritter Lesung die beiden Gesetzentwürfe und stimmt ihnen mit Mehrheit zu. Das LPartG soll am 01.08.2001 in Kraft treten. ( BR-Drs. 738/00 und BR-Drs. 739/00 auf den Seiten des Landtags Nordrhein-Westfalen) |
01. und 06. Dezember 2000 | Der Bundesrat berät die Gesetze. Das LPartGErgG findet keine Zustimmung. ( BR-Drs. 739/00) (S. 41) |
07. Februar 2001 | Der im Dezember 2000 vom Bundestag angerufene Vermittlungsausschuss vertagt die Beratungen zum Lebenspartnerschaftsgesetz-Ergänzungsgesetz und setzt eine Arbeitsgruppe ein. ( BR-Drs. 838/00 auf den Seiten des Landtags Nordrhein-Westfalen) |
20. März 2001 | Bayern stellt beim BVerfG einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung, um das Inkrafttreten des Lebenspartnerschaftsgesetzes am 01.08.2001 zu verhindern und kündigt eine Normenkontrollklage gegen das LPartG an. |
18. Juni 2001 | Thüringen und Sachsen erheben als erste Bundesländer Klage vor dem Bundesverfassungsgericht gegen das LPartG. |
11. Juli 2001 | Das Bundesverfassungsgericht verhandelt über die Anträge Bayerns und Sachsens auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung. Eine Entscheidung wird für den 18. Juli 2001 erwartet. |
18. Juli 2001 | Das Bundesverfassungsgericht lehnt die Eilanträge Bayerns und Sachsens ab ( Entscheidung des BVerfG (1 BvQ 23/01, 1 BvQ 26/01)). Über die Normenkontrollanträge von Bayern, Sachsen und Thüringen soll voraussichtlich kommendes Jahr verhandelt werden. |
1. August 2001 | Das Lebenspartnerschaftsgesetz tritt in Kraft. Lediglich in Bayern wird das Lebenspartnerschaftsgesetz erst später umgesetzt. |
9. August 2001 | Das Bundesverfassungsgericht nimmt die Verfassungsbeschwerde von 26 homosexuellen Paaren gegen den Freistaat Bayern nicht zur Entscheidung an. Durch die Klage sollte eine schnellere Umsetzung des Lebenspartnerschaftsgesetzes in Bayern erfolgen. Entscheidung |
1. November 2001 | Das bayrische Umsetzungsgesetz zur Lebenspartnerschaft tritt in Kraft, so dass nun auch in Bayern homosexuelle Paare eine Lebenspartnerschaft eingehen können. Das Lebenspartnerschaftsergänzungsgesetz liegt noch immer im Vermittlungsausschuss des Bundesrates. |
19. März 2002 | Das Bundesverfassungsgericht führt eine mündliche Verhandlung durch, in der sie die Frage klärt, ob die Festsetzung von Freibeträgen im SBG V mit Art. 12 und Art. 20 Grundgesetz vereinbar sind. |
9. April 2002 | Der erste Senat des Bundesverfassungsgerichts führt im Verfahren über die Verfassungsmäßigkeit des Lebenspartnerschaftsgesetzes eine mündliche Verhandlung durch. ( Pressemitteilung des BVerfG) |
17. Juli 2002 | Der erste Senat des Bundesverfassungsgerichts verkündet in seinem Urteil die Vereinbarkeit des Lebenspartnerschaftsgesetzes mit dem Grundgesetz. |
Februar 2004 | Die FDP legt den "Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Lebespartnerschaftsgesetzes (Lebenspartnerschaftsergänzungsgesetz - LPartGErgG)" vor (BT-Drs. 15/2477).
Der Gesetzentwurf enthält vor allem steuer-, sozial- und beamtenrechtliche Regelungen die vom verabschiedeten Lebenspartnerschaftsgesetz nicht umfasst werden. |
6. Mai 2004 | Der Gesetzentwurf der FDP zum Lebenspartnerschaftsergänzungsgesetz (BT-Drs. 15/2477) wird in erster Lesung im Bundestag beraten und in die Ausschüsses überwiesen (Rechtsausschuss federführend). |
30. Juni 2004 | SPD und Bündnis 90/Die Grünen legen den "Entwurf eines Gesetzes zur Überarbeitung des Lebenspartnerschaftsrechts" vor. |
2. Juli 2004 | Der Entwurf zur Überarbeitung des Lebenspartnerschaftsgesetzes (BT-Drs. 15/3445) wird in erster Lesung im Bundestag beraten und in die Ausschüsse überwiesen (Rechtsausschuss federführend). |
9. Juli 2004 | Der Bundesrat behandelt den Antrag Hamburgs auf "Entschließung des Bundesrates zur Stärkung der Rechtsstellung von Lebenspartnerschaften" ( BR-Drs. 523/04) in seiner Plenarsitzung und überweist ihn in die Ausschüsse (Rechtsausschuss federführend). |
22. September 2004 | Der Rechtsausschuss des Bundestages befasst sich in seiner Sitzung mit dem FDP-Entwurf (BT-Drs. 15/2477) und dem Regierungsentwurf (BT-Drs. 15/3445). |
24. September 2004 | Der Bundesrat behandelt den Antrag Hamburgs ( BR-Drs. 523/04) erneut in seiner Plenarsitzung und beschließt die weitere Beratung in den Ausschüssen. |
18. Oktober 2004 | Der Rechtsausschuss führt eine Öffentliche Anhörung zum FDP-Entwurf (BT-Drs. 15/2477) und zum Regierungsentwurf (BT-Drs. 15/3445) durch. |
29. Oktober 2004 | Die beiden Gesetzentwürfe werden in zweiter und dritter Lesung im Bundestag beraten. Dabei wird der Regierungsentwurf (BT-Drs. 15/3445) in der Fassung der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses (BT-Drs. 15/4052) angenommen. Der FDP-Entwurf wird hingegen abgelehnt. |
26. November 2004 | Der Bundesrat beschließt in seiner Plenarsitzung keinen Einspruch zum Gesetz zur Überarbeitung des Lebenspartnerschaftsrechts einzulegen. |
20. Dezember 2004 | Das "Gesetz zur Überarbeitung des Lebenspartnerschaftsrechts" wird im Bundesgesetzblatt verkündet (BGBl. 2004 Teil I Nr. 69, S. 3396). |
1. Januar 2005 | Das "Gesetz zur Überarbeitung des Lebenspartnerschaftsrechts" tritt in Kraft. |