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Entwicklungsgeschichte

1986

Schon bei der Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung von Kostengesetzen vom 9. Dezember 1986 wird eine strukturelle Reform des Anwaltskostenrechts gefordert.

1. Juli 1994

Im Rahmen des Kostenänderungsgesetzes wird die letzte Anpassung der Rechtsanwaltsgebühren vorgenommen.

Dezember 2000

Die Justizministerin Dr. Herta Däumler-Gmelin setzt die Expertenkommission "BRAGO-Strukturreform" ein, die sich mit einer umfassenden Reform der Anwaltsgebühren befassen soll. Die Kommission umfasst Vertreter der Anwaltschaft, der Länder, der Richterschaft und des Bundesministeriums der Justiz.

29. August 2001

Die Expertenkommission legt den Entwurf eines Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes vor. Grundlage für die Beratungen der Kommission sind die Vorschläge des Ausschusses Gebührenrecht/Gebührenstruktur des Deutschen Anwaltvereins zu einer Strukturreform.

15. April 2002

Die FDP-Fraktion bringt den "Entwurf eines Gesetzes über die Vergütung der Rechtsanwälte (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz - RVG)" in den Bundestag ein. Der Entwurf umfasst dabei auch Vorschläge der Expertenkommission. (BT-Drs. 14/8818)

7. Mai 2002

Die Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen legen den "Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Rechtsanwaltsvergütungsrechts (Rechtsanwaltsvergütungs-Neuordnungsgesetz - RVNeuOG)" vor (BT-Drs. 14/9037). Gleichzeitig erheben sie Kritik an dem Gesetzentwurf der FDP. ( Entwurf)

16. Mai 2002

Die beiden Entwürfe (BT-Drs. 14/8818 und BT-Drs. 14/9037) werden in erster Lesung im Bundestag behandelt und in den Rechtsausschuss überwiesen.

5. Juni 2002

Der Rechtsausschuss behandelt die Gesetzentwürfe in seiner Sitzung und beschließt eine Sachverständigenanhörung durchzuführen.

13. Juni 2002

Auf der Justizministerkonferenz in Weimar wird über den Ostabschlag bei der Rechtsanwaltsvergütung diskutiert. Brandenburgs Justizminister Schelter fordert aufgrund der unterschiedlichen Einstellungen der Landesjustizminister speziell zu diesem Problem eine Anhörung von Experten und Betroffenen.

26. Juni 2002

Es findet eine Sachverständigenanhörung zum Rechtsanwaltsvergütungsgesetz statt. Dabei besteht Einigkeit, dass eine Erhöhung der Gebühren für Rechtsanwälte notwendig ist, dennoch wurde auch Kritik an beiden Entwürfen geübt.

3. Juli 2002

Der Rechtsausschuss vertagt die für diesen Termin vorgesehene Beratung der beiden Entwürfe (BT-Drs. 14/8818 und BT-Drs. 14/9037) auf Antrag der SPD-Fraktion. Damit ist das Gesetz gescheitert und muss in der nächsten Legislaturperiode erneut in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht werden.

März 2003

Die Bundesrechtsanwaltskammer und der Deutsche Anwaltverein veröffentlichen eine gemeinsame Erklärung zur Novelle des Anwaltsgebührenrechts und fordern eine schnelle Durchfühung der längst überfälligen Reform.

14. April 2003

Im Rahmen einer umfassenden Modernisierung des Kostenrechts plant das Bundesministerium der Justiz unter anderem die Neufassung der Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte durch ein Rechtsanwaltsvergütungsgesetz.

28. August 2003

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries legt den Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Kostenrechts vor. Teil des Entwurfs ist auch ein neues Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Der Entwurf entstand auf der Grundlage von Vorgesprächen zwischen dem Deutschen Anwaltverein, der Bundesrechtsanwaltskammer und der Justizministerin.

6. November 2003

Der neue Entwurf eines Kostenrechtsmodernisierungsgesetzes wird auf der Herbstkonferenz der Justziministerinnen und Justizminister der Länder begrüßt. Gleichzeitig stimmen sie aber dem Änderungsantrag von Hessen und Nordrhein-Westfalen zu.

14. November 2003

Der Gesetzentwurf (BT-Drs. 15/1971 = Regierungsentwurf) wird in erster Lesung im Bundestag beraten und in die Ausschüsse überwiesen (Rechtsausschuss federführend).

19. Dezember 2003 Zur Beschleunigung des Gesetzgebungsverfahrens wird ein zweiter mit dem Regierungsentwurf textgleicher Gesetzentwurf (BT-Drs. 15/2403 = Fraktionsentwurf) dem Bundesrat übergeben.

Dieser nimmt in seiner Plenarsitzung zum Kostenrechtsentwurf ( BR-Drs. 830/03 Beschluss = Fraktionsentwurf) Stellung und macht einige Änderungsvorschläge.

29. Januar 2004 Der Bundestag behandelt den Fraktionsentwurf (BT-Drs. 15/2403) im vereinfachten Verfahren in seiner Sitzung.
11. Februar 2004 Der Rechtsausschuss behandelt die beiden textgleichen Gesetzentwürfe in seiner Sitzung.
12. Februar 2004 Der Regierungsentwurf (BT-Drs. 15/1971) und der Fraktionsentwurf (BT-Drs. 15/2403) werden in zweiter und dritter Lesung im Bundestag beraten. Dabei wird der Regierungsentwurf (BT-Drs. 15/1971) einstimmig angenommen, der Fraktionsentwurf (BT-DRs. 15/2403) wird für erledigt erklärt.

Das Gesetz hängt somit nur noch von der Zustimmung des Bundesrates ab.

12. März 2004 Der Bundesrat stimmt dem Regierungsentwurf in seiner Plenarsitzung zu. Damit ist das Kostenrechtsmodernisierungsgesetz verabschiedet.
12. Mai 2004 Das Kostenrechtsmodernisierungsgesetz wird im Bundesgesetzblatt verkündet (BGBl Teil I 2004 Nr. 21, S.718).

1. Juli 2004

Das neue Kostenrechtsmodernisierungsgesetz tritt in Kraft.

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