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Entwicklungsgeschichte

14. August 2015

Die Bundesregierung übermittelt dem Bundesrat den Gesetzentwurf zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen (BR-Drs. 360/15).

14. September 2015

Die Ausschüsse des Bundesrats geben ihre Empfehlungen ab (BR-Drs. 360/1/15).

25. September 2015

Der Bundesrat berät den Gesetzentwurf im ersten Durchgang und gibt seine Stellungnahme ab (BR-Drs. 360/15 Beschluss).

21. Oktober 2015

Die Bundesregierung übermittelt den Gesetzentwurf mit anliegender Stellungnahme der Bundesregierung zur Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates sowie mit der Stellungnahme des Bundesrats und der Gegenäußerung der Bundesregierung dem Deutschen Bundestag (BT-Drs. 18/6446).                    

13. November 2015

Der Deutsche Bundestag berät den Gesetzentwurf in erster Lesung und überweist ihn in die Ausschüsse (BT-Plenarprotokoll 18/137, S. 13477B - 13485C).

2. Dezember 2015

Vor dem Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestags findet eine öffentliche Anhörung statt (Übersicht zur öffentlichen Anhörung, hinterlegt auf den Seiten des Bundestags).

13. April 2016

Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestags legt seinen Bericht mit Beschlussempfehlung vor (BT-Drs. 18/8106).

14. April 2016

Der Deutsche Bundestag berät den Gesetzentwurf in zweiter und dritter Lesung und nimmt ihn in Ausschussfassung an (BT-Plenarprotokoll 18/164, S. 16154B - 16164B).

22. April 2016

Der Deutsche Bundestag unterrichtet den Bundesrat von dem Gesetzesbeschluss (BR-Drs. 181/16).

28. April 2016

Die Ausschüsse des Bundesrats geben die Empfehlung ab, keinen Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses zu stellen (BR-Drs. 181/1/16).

13. Mai 2016

Der Bundesrat beschließt, keinen Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses zu stellen (BR-Drs. 181/16 Beschluss).

3. Juni 2016

Das Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen wird im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (BGBl 2016 Teil I Nr. 25, S. 1254, hinterlegt beim Bundesanzeiger Verlag).

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