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Entwicklungsgeschichte

5. November 2008 Die Bundesregierung legt das Maßnahmenpaket: «Beschäftigungssicherung durch Wachstumsstärkung» (pdf-Datei, Quelle: BMWi) vor.
Das Paket besteht aus folgenden Einelmaßnahmen (hinterlegt beim BMWi):
25. November 2008 Der Bundestag berät in erster Lesung über den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung steuerrechtlicher Regelungen des Maßnahmenpakets «Beschäftigungssicherung durch Wachstumsstärkung» (BT-Drs. 16/10930) und überweist ihn in die zuständigen Ausschüsse.
27. November 2008 Im Finanzausschuss des Bundestags findet eine öffentliche Anhörung zum ersten Konjunkturpaket statt, bei der der Gesetzentwurf zur Umsetzung steuerrechtlicher Regelungen des Maßnahmenpakets «Beschäftigungssicherung durch Wachstumsstärkung» (BT-Drs. 16/10930) bei den Sachverständigen auf Zustimmung stieß.
4. Dezember 2008

Im Bundestag findet die zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Umsetzung steuerrechtlicher Regelungen des Maßnahmenpakets «Beschäftigungssicherung durch Wachstumsstärkung» (BT-Drs. 16/10930) statt. Der Gesetzentwurf wird in der Fassung der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (BT-Drs. 16/11171) angenommen. Die Entschließungsanträge auf BT-Drs. 16/11209 und BT-Drs. 16/11210 werden abgelehnt.

5. Dezember 2008 Der Bundesrat beschließt in seiner 852. Sitzung am 05.12.2008  dem vom Deutschen Bundestag am 04.12.2008 verabschiedeten Gesetz zur Umsetzung steuerrechtlicher Regelungen des Maßnahmenpakets «Beschäftigungssicherung durch Wachstumsstärkung» (BR-Drs. 923/08) gemäß Artikel 105 Abs. 3 und 106 Abs. 3 des Grundgesetzes zuzustimmen (BR-Drs. 923/08(B)).
29. Dezember 2008

Das Gesetz zur Umsetzung steuerrechtlicher Regelungen des Maßnahmenpakets «Beschäftigungssicherung durch Wachstumsstärkung» wird im Bundesgesetzblatt verkündet (vgl. BGBl. 2009, Teil 1 Nr. 64, S. 2896, pdf-Datei, hinterlegt beim Bundesanzeigerverlag). Artikel 2 dieses Gesetzes ist mit Wirkung vom 05.11.2008 in Kraft getreten.

30. Dezember 2008 Artikel 1 Nr. 3 des Gesetzes zur Umsetzung steuerrechtlicher Regelungen des Maßnahmenpakets «Beschäftigungssicherung durch Wachstumsstärkung» tritt in Kraft.
1. Januar 2009 Das Gesetz zur Umsetzung steuerrechtlicher Regelungen des Maßnahmenpakets «Beschäftigungssicherung durch Wachstumsstärkung» tritt in Kraft.

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