5. November 2008 |
Die Bundesregierung legt das Maßnahmenpaket: «Beschäftigungssicherung durch Wachstumsstärkung» (pdf-Datei, Quelle: BMWi) vor.
Das Paket besteht aus folgenden Einelmaßnahmen (hinterlegt beim BMWi):
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25. November 2008 |
Der Bundestag berät in erster Lesung über den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung steuerrechtlicher Regelungen des Maßnahmenpakets «Beschäftigungssicherung durch Wachstumsstärkung» (BT-Drs. 16/10930) und überweist ihn in die zuständigen Ausschüsse. |
27. November 2008 |
Im Finanzausschuss des Bundestags findet eine öffentliche Anhörung zum ersten Konjunkturpaket statt, bei der der Gesetzentwurf zur Umsetzung steuerrechtlicher Regelungen des Maßnahmenpakets «Beschäftigungssicherung durch Wachstumsstärkung» (BT-Drs. 16/10930) bei den Sachverständigen auf Zustimmung stieß. |
4. Dezember 2008 |
Im Bundestag findet die zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Umsetzung steuerrechtlicher Regelungen des Maßnahmenpakets «Beschäftigungssicherung durch Wachstumsstärkung» (BT-Drs. 16/10930) statt. Der Gesetzentwurf wird in der Fassung der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (BT-Drs. 16/11171) angenommen. Die Entschließungsanträge auf BT-Drs. 16/11209 und BT-Drs. 16/11210 werden abgelehnt.
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5. Dezember 2008 |
Der Bundesrat beschließt in seiner 852. Sitzung am 05.12.2008 dem vom Deutschen Bundestag am 04.12.2008 verabschiedeten Gesetz zur Umsetzung steuerrechtlicher Regelungen des Maßnahmenpakets «Beschäftigungssicherung durch Wachstumsstärkung» (BR-Drs. 923/08) gemäß Artikel 105 Abs. 3 und 106 Abs. 3 des Grundgesetzes zuzustimmen (BR-Drs. 923/08(B)). |
29. Dezember 2008 |
Das Gesetz zur Umsetzung steuerrechtlicher Regelungen des Maßnahmenpakets «Beschäftigungssicherung durch Wachstumsstärkung» wird im Bundesgesetzblatt verkündet (vgl. BGBl. 2009, Teil 1 Nr. 64, S. 2896, pdf-Datei, hinterlegt beim Bundesanzeigerverlag). Artikel 2 dieses Gesetzes ist mit Wirkung vom 05.11.2008 in Kraft getreten.
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30. Dezember 2008 |
Artikel 1 Nr. 3 des Gesetzes zur Umsetzung steuerrechtlicher Regelungen des Maßnahmenpakets «Beschäftigungssicherung durch Wachstumsstärkung» tritt in Kraft. |
1. Januar 2009 |
Das Gesetz zur Umsetzung steuerrechtlicher Regelungen des Maßnahmenpakets «Beschäftigungssicherung durch Wachstumsstärkung» tritt in Kraft. |