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Entwicklungsgeschichte

6. Juni 2011 Im Rahmen der Energiewende beschließt das Bundeskabinett den von Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung vorgelegten "Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der klimagerechten Entwicklung in den Städten und Gemeinden" (Regierungsentwurf, pdf-Datei, Quelle: BMVBS).
9. Juni 2011 Der von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der klimagerechten Entwicklung in den Städten und Gemeinden (BT-Drs. 17/6076) wird im Bundestag in erster Lesung beraten und an folgende Ausschüsse überwiesen: Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (f), Innenausschuss, Rechtsausschuss, Ausschuss für Wirtschaft und Technologie, Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz und Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit.
17. Juni 2011 Der Bundesrat nimmt zu dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der klimagerechten Entwicklung in den Städten und Gemeinden (BR-Drs. 344/11) Stellung (BR-Drs. 344/11(B)) und macht einige Änderungsvorschläge.
30. Juni 2011 Der Bundestag berät sowohl den von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der klimagerechten Entwicklung in den Städten und Gemeinden (BT-Drs. 17/6076) als auch den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der klimagerechten Entwicklung in den Städten und Gemeinden (BT-Drs- 17/6253) in zweiter und dritter Lesung. Die Gesetzentwürfe werden zusammengeführt und in der Fassung der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung auf BT-Drs. 17/6357 unter dem Titel „Gesetz zur Förderung des Klimaschutzes bei der Entwicklung in den Städten und Gemeinden“ angenommen.
8. Juli 2011 Der Bundesrat beschließt in seiner 885. Sitzung, zu dem vom Bundestag am 30.06.2011 verabschiedeten Gesetz zur Förderung des Klimaschutzes bei der Entwicklung in den Städten und Gemeinden (BR-Drs. 396/11) entgegen der Empfehlungen seiner Ausschüsse (BR-Drs. 396/1/11) keinen Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses zu stellen (BR-Drs. 396/11(B)).
29. Juli 2011 Das Gesetz zur Förderung des Klimaschutzes bei der Entwicklung in den Städten und Gemeinden vom 22.07.2011 wird im Bundesgesetzblatt verkündet (vgl. BGBl. 2011, Teil 1 Nr. 39, S. 1509, pdf-Datei, hinterlegt beim Bundesanzeiger Verlag).
30. Juli 2011 Das Gesetz zur Förderung des Klimaschutzes bei der Entwicklung in den Städten und Gemeinden tritt in Kraft.

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