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Entwicklungsgeschichte

30. Juni 2020 Die Regierungsfraktionen von CDU/CSU und SPD leiten ihren Gesetzesentwurf für eine Änderung des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes dem Deutschen Bundestag zu (BT-Drs. 19/20599).
2. Juli 2020 Der Deutsche Bundestag überweist den Gesetzentwurf ohne weitere Aussprache in die Ausschüsse (Pressemitteilung, hinterlegt auf den Seiten des Bundestags).
9. September 2020 Vor dem Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestags findet eine öffentliche Anhörung statt (Pressemitteilung, hinterlegt auf den Seiten des Bundestags).
16. September 2020 Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestags gibt seinen Bericht mit Beschlussempfehlung ab (BT-Drs. 19/22608).
18. September 2020 Der Deutsche Bundestag berät den Gesetzentwurf in zweiter und dritter Lesung und nimmt ihn in Ausschussfassung an (Pressemitteilung, hinterlegt auf den Seiten des Bundestags).
22. Oktober 2020 Das Gesetz zur Änderung des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes wird im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (BGBl Jg 2020, Teil I Nr. 47, S. 2186).

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