30. Juni 2020 |
Die Regierungsfraktionen von CDU/CSU und SPD leiten ihren Gesetzesentwurf für eine Änderung des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes dem Deutschen Bundestag zu (BT-Drs. 19/20599). |
2. Juli 2020 |
Der Deutsche Bundestag überweist den Gesetzentwurf ohne weitere Aussprache in die Ausschüsse (Pressemitteilung, hinterlegt auf den Seiten des Bundestags). |
9. September 2020 |
Vor dem Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestags findet eine öffentliche Anhörung statt (Pressemitteilung, hinterlegt auf den Seiten des Bundestags). |
16. September 2020 |
Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestags gibt seinen Bericht mit Beschlussempfehlung ab (BT-Drs. 19/22608). |
18. September 2020 |
Der Deutsche Bundestag berät den Gesetzentwurf in zweiter und dritter Lesung und nimmt ihn in Ausschussfassung an (Pressemitteilung, hinterlegt auf den Seiten des Bundestags). |
22. Oktober 2020 |
Das Gesetz zur Änderung des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes wird im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (BGBl Jg 2020, Teil I Nr. 47, S. 2186). |