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Entwicklungsgeschichte

14. März 1972 Das Bundesverfassungsgericht entscheidet , dass Eingriffe in die Grundrechte von Strafgefangenen einer gesetzlichen Grundlage bedürfen.
31. Mai 2006 Das Bundesverfassungsgericht entscheidet in einem Urteil, dass die für den Jugendstrafvollzug verfassungsrechtlich erforderlichen, auf die besonderen Anforderungen des Strafvollzuges an
Jugendlichen zugeschnittenen gesetzlichen Grundlagen fehlen (siehe auch Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts, hinterlegt beim BVerfG).
7. Juni 2006 Bundesjustizministerin Brigitte Zypries legt einen Vorschlag für ein Jugendstrafvollzugsgesetz vor.
7. Juni 2006 Auch die Bundesländer Bayern und Baden-Württemberg legen nahezu wortgleiche Gesetzentwürfe zur Neuregelung des Jugendstrafvollzugs vor.
4. August 2006 Auf einer Sonderkonferenz diskutieren die Strafvollzugschefs der Länder Möglichkeiten für einheitliche Weichenstellungen in den künftigen Jugendstrafvollzugsgesetzen der Länder.
4. Dezember 2006 Bayern stellt den Entwuf eines Gesetzes über den Vollzug der Freiheitsstrafe, der Jugendstrafe und der Sicherungsverwahrung vor.
5. Dezember 2006 Die Justizministerin von Niedersachsen Elisabeth Heister-Neumann (CDU) legt einen Entwurf für ein Justizvollzuggesetz (NJVollzG) im Kabinett vor. Das künftige Gesetz soll den Erwachsenen-, den Jugend- sowie den Untersuchungshaftvollzug regeln.
12. Januar 2007

Der Justizminister von Thüringen, Harald Schliemann (CDU) stellt gemeinsam mit der Berliner Justizsenatorin Gisela von der Aue (SPD) den Entwurf eines Jugendstrafvollzugsgesetzes vor, den neun Bundesländer gemeinsam erarbeitet haben und der nun die Grundlage für die Gesetze der einzlenen Länder bilden wird. Nach dem Übergang der Gesetzgebungskompetenz für den Strafvollzug vom Bund auf die Länder zum 01.09.2006 hatten sich Berlin, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen darauf verständigt, unter der Federführung von Thüringen und Berlin einen einheitlichen Entwurf zu erarbeiten.

16. Januar 2007 In Baden-Württemberg wird der Entwurf eines Jugendstrafvollzugsgesetzes vorgestellt.
5. März 2007 Das Bundesland Hessen stellt den Entwurf eines Hessischen Jugendstrafvollzugsgesetzes vor, der nach Angaben des Hessischen Justizministeriums das Erziehungsziel in den Mittelpunkt stellt.
06. Dezember 2007 Die gesetzliche Regelung des Strafvollzugs bei Jugendlichen und Heranwachsenden durch die Bundesländer schreitet weiter voran. Auch in Berlin gilt künftig ein neues Jugendstrafvollzugsgesetz, wie die Senatsverwaltung für Justiz mitgeteilt hat.
01. Januar 2008 In Sachsen-Anhalt tritt das Gesetz über den Vollzug der Jugendstrafe (JStVollzG LSA) vom 07.12.2007 in Kraft. Ebenso tritt das Sächsische Jugendstrafvollzugsgesetz in Kraft.

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