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Entwicklungsgeschichte

17. Mai 2024Das Bundesministerium der Finanzen legt den Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 vor (Referentenentwurf, hinterlegt auf den Seiten des BMF).
5. Juni 2024Das Bundeskabinett beschließt den Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Pressemitteilung, hinterlegt auf den Seiten der Bundesregierung) und legt seinen Regierungsentwurf vor (hinterlegt auf den Seiten des Bundesfinanzministeriums).
16. August 2024Die Bundesregierung leitet ihren Gesetzentwurf dem Bundesrat zu (BR-Drs. 369/24).
9. September 2024Die Bundesregierung leitet ihren Gesetzentwurf dem Deutschen Bundestag zu (BT-Drs. 20/12780).
17. September 2024Die Ausschüsse des Bundesrats legen ihre Empfehlungen vor (BR-Drs. 369/1/24).
25. September 2024Der Deutsche Bundestag berät den Gesetzentwurf in erster Lesung und überweist ihn in die Ausschüsse (Pressemitteilung, hinterlegt auf den Seiten des Bundestags).
27. September 2024Der Bundesrat berät den Gesetzentwurf im ersten Durchgang und gibt seine Stellungnahme ab (BR-Drs. 369/24 Beschluss).
7. Oktober 2024Vor dem Finanzausschuss des Deutschen Bundestags findet eine öffentliche Anhörung statt (Pressemitteilung, hinterlegt auf den Seiten des Bundestags).
16. Oktober 2024Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestags billigt den Gesetzentwurf (Pressemitteilung, hinterlegt auf den Seiten des Bundestags).
 Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestags legt seinen Bericht mit Beschlussempfehlung vor (BT-Drs. 20/13419).
18. Oktober 2024Der Deutsche Bundestag berät den Gesetzentwurf in zweiter und dritter Lesung und nimmt ihn in Ausschussfassung an (Pressemitteilung, hinterlegt auf den Seiten des Bundestags).
1. November 2024Der Deutsche Bundestag übermittelt seinen Gesetzesbeschluss dem Bundesrat (BR-Drs. 529/24).
7. November 2024Die Ausschüsse des Bundesrats geben ihre Empfehlungen ab (BR-Drs. 529/1/24).
22. November 2024Der Bundesrat stimmt dem Gesetz zu (BR-Drs. 529/24 Beschluss).
5. Dezember 2024Das Jahressteuergesetz 2024 wird im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (BGBl. 2024 I Nr. 387).

 

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