17. Mai 2024 | Das Bundesministerium der Finanzen legt den Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 vor (Referentenentwurf, hinterlegt auf den Seiten des BMF). |
5. Juni 2024 | Das Bundeskabinett beschließt den Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Pressemitteilung, hinterlegt auf den Seiten der Bundesregierung) und legt seinen Regierungsentwurf vor (hinterlegt auf den Seiten des Bundesfinanzministeriums).
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16. August 2024 | Die Bundesregierung leitet ihren Gesetzentwurf dem Bundesrat zu (BR-Drs. 369/24). |
9. September 2024 | Die Bundesregierung leitet ihren Gesetzentwurf dem Deutschen Bundestag zu (BT-Drs. 20/12780).
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17. September 2024 | Die Ausschüsse des Bundesrats legen ihre Empfehlungen vor (BR-Drs. 369/1/24). |
25. September 2024 | Der Deutsche Bundestag berät den Gesetzentwurf in erster Lesung und überweist ihn in die Ausschüsse (Pressemitteilung, hinterlegt auf den Seiten des Bundestags).
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27. September 2024 | Der Bundesrat berät den Gesetzentwurf im ersten Durchgang und gibt seine Stellungnahme ab (BR-Drs. 369/24 Beschluss).
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7. Oktober 2024 | Vor dem Finanzausschuss des Deutschen Bundestags findet eine öffentliche Anhörung statt (Pressemitteilung, hinterlegt auf den Seiten des Bundestags).
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16. Oktober 2024 | Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestags billigt den Gesetzentwurf (Pressemitteilung, hinterlegt auf den Seiten des Bundestags).
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| Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestags legt seinen Bericht mit Beschlussempfehlung vor (BT-Drs. 20/13419).
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18. Oktober 2024 | Der Deutsche Bundestag berät den Gesetzentwurf in zweiter und dritter Lesung und nimmt ihn in Ausschussfassung an (Pressemitteilung, hinterlegt auf den Seiten des Bundestags).
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1. November 2024 | Der Deutsche Bundestag übermittelt seinen Gesetzesbeschluss dem Bundesrat (BR-Drs. 529/24). |
7. November 2024 | Die Ausschüsse des Bundesrats geben ihre Empfehlungen ab (BR-Drs. 529/1/24).
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22. November 2024 | Der Bundesrat stimmt dem Gesetz zu (BR-Drs. 529/24 Beschluss).
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5. Dezember 2024 | Das Jahressteuergesetz 2024 wird im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (BGBl. 2024 I Nr. 387).
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