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Entwicklungsgeschichte

6. März 2012 Das Bundesfinanzministeirum veröffentlicht einen Referentenentwurf (pdf-Datei, Quelle: BMF) eines Jahressteuergesetzes 2013. Mit dem Gesetzgebungsvorhaben soll das Steuerrecht an Recht und Rechtsprechung der Europäischen Union angepasst werden, teilt das Bundesfinanzministerium mit. Weitere Maßnahmen würden Empfehlungen des Bundesrechnungshofes aufgreifen, der Sicherung des Steueraufkommens oder der Verfahrensvereinfachung im Besteuerungsverfahren dienen.
23. Mai 2012 Die Bundesregierung legt einen Regierungsentwurf (pdf-Datei, Quelle: BMF) eines Jahressteuergesetzes 2013 vor.
28. Juni 2012 Der Bundestag berät den Regierungsentwurf eines Jahressteuergesetzes 2013 (BT-Dr. 17/10000) in erster Lesung und überweist ihn in die zuständigen Ausschüsse.
6. Juli 2012 Der Bundesrat nimmt zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung über ein Jahressteuergesetz 2013 (BR-Drs. 302/12) unter Berücksichtigung der Empfehlungen seiner Ausschüsse (BR-Drs. 302/1/12) Stellung (BR-Drs. 302/12(B)) und schlägt zahlreiche Änderungen vor. Die Länder wollen unter anderem die inländische Steuerbefreiung für Kapitalerträge aus sogenanntem Streubesitz abschaffen, die eingetragene Lebenspartnerschaft mit der Ehe steuerrechtlich gleichstellen und die sogenannten sogenannten Cash-GmbHs, mit deren Hilfe selbst größere Vermögen legal erbschaftsteuerfrei auf die nächste Generation übertragen werden können, stark beschränken
5. September 2012 Die Bundesregierung kündigt in ihrer Gegenäußerung (BT-Drs. 17/10604) zur Stellungnahme des Bundesrats (BR-Drs. 302/12(B)) an, nur wenige der Vorschläge der Länderkammer in das Gesetzgebungsverfahren einfließen lassen zu wollen.
26. September 2012

Experten kritisieren die geplante Freistellung von Bildungsleistungen von der Umsatzsteuer sowie die Förderung von Elektrofahrzeugen in einer öffentlichen Anhörung zum Jahressteuergesetz 2013 im Finanzausschuss des Bundestags.
Ziel der Regelung ist die Anpassung des nationalen Rechts an das europäische Mehrwertsteuerrecht. Zwar sollen reine Bildungsleistungen umsatzsteuerfrei sein; das gelte nach dem Entwurf jedoch nicht für Leistungen zur Freizeitgestaltung.

25. Oktober 2012 Der Bundestag nimmt den Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2013 (BT-Dr. 17/10000) nach der abschließenden Beratung in der Fassung der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses auf BT-Drs. 17/11190 an.
Die Änderungsanträge auf BT-Drs. 17/11193 und BT-Drs. 17/11196 werden in namentlicher Abstimmung abgelehnt. Ebenfalls abgelehnt werden die Änderungsanträge auf  BT-Drs. 17/11194 und BT-Drs. 17/11195 sowie der Entschließungsantrag auf BT-Drs. 17/11197.
23. November 2012 Der Bundesrat verweigert dem Jahressteuergesetz 2013 die Zustimmung (BR-Drs. 632/12 Beschluss).
28. November 2012 Die Bundesregierung beschließt die Einberufung des Vermittlungsausschusses (BT-Drs. 17/11692).
12. Dezember 2012 Der Vermittlungsausschuss beschließt durch Mehrheitsentscheid einen umfangreichen Einigungsvorschlag zum Jahressteuergesetz 2013 (BT-Drs. 17/11844).
17. Januar 2013 Der Bundestag lehnt den Einigungsvorschlag des Vermittlungsausschusses vom 12.12.2012 (BT-Drs. 17/11844) zum Jahressteuergesetz 2013 insgesamt ab (BR-Drs. 33/13). Damit treten auch die einvernehmlich zwischen Bund und Ländern ausgehandelten Änderungen nicht in Kraft. Ein erneutes Vermittlungsverfahren ist unwahrscheinlich, voraussichtlich werden Teile des Gesetzentwurfs wie die Steuerförderung von Elektroautos, die Regelungen zu den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM) sowie die Umsetzung der EU-Rechnungsstellungsrichtlinie einzeln in neuen Gesetzgebungsverfahren geregelt.
1. Februar 2013 Der Bundesrat beschließt, dem Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2013 nicht zuzustimmen (BR-Drs. 33/13 Beschluss).
6. Februar 2013 Die Bundesregierung bringt einen Gesetzentwurf zur Umsetzung der Amtshilferichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften (AmtshilfeRLUmsG) in den Bundestag ein (BT-Drs. 17/12375), der zahlreiche wortgleiche Regelungen aus dem ursprünglichen Jahressteuergesetz 2013 enthält.
1. März 2013 Auf Antrag der Länder Rheinland-Pfalz, Hamburg und Nordrhein-Westfalen (BR-Drs. 139/13) beschließt der Bundesrat einen neuen Entwurf für ein Jahressteuergesetz 2013 (Pressemitteilung des Bundesrats, hinterlegt beim Bundesrat). 
10. April 2013 Der Gesetzentwurf wird dem Bundestag zugeleitet (BT-Drs. 17/13033). 
22. Oktober 2013 Erledigung durch Ablauf der Wahlperiode (Grundsatz der Diskontinuität).

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