24. Februar 2016 |
Das Bundeskabinett billigt den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform der Investmentbesteuerung (Regierungsentwurf, hinterlegt auf den Seiten des Bundesfinanzministeriums).
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11. März 2016 |
Die Bundesregierung leitet den Gesetzentwurf dem Bundesrat zu (BR-Drs.119/16).
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6. April 2016 |
Die Bundesregierung leitet den Gesetzentwurf dem Deutschen Bundestag zu (BT-Drs. 18/8045).
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11. April 2016 |
Die Ausschüsse des Bundesrats geben ihre Empfehlungen ab (BR-Drs.119/1/16).
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14. April 2016 |
Der Deutsche Bundestag berät den Gesetzentwurf in erster Lesung und überweist ihn in die Ausschüsse (BT-Plenarprotokoll 18/164, S. 16210C - 16215B).
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22. April 2016 |
Der Bundesrat berät den Gesetzentwurf im ersten Durchgang und gibt seine Stellungnahme ab (BR-Drs. 119/16 Beschluss). |
4. Mai 2016 |
Die Bundesregierung unterrichtet den Deutschen Bundestag von der Stellungnahme des Bundesrats mit anliegender Gegenäußerung der Bundesregierung (BT-Drs. 18/8345).
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9. Mai 2016 |
Vor dem Finanzausschuss des Deutschen Bundestags findet eine öffentliche Anhörung statt (Übersicht über die Anhörung, hinterlegt auf den Seiten des Finanzausschusses).
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8. Juni 2016 |
Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestags gibt seinen Bericht mit Beschlussempfehlung ab (BT-Drs. 18/8739).
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9. Juni 2016 |
Der Deutsche Bundestag berät den Gesetzentwurf in zweiter und dritter Lesung und nimmt ihn in Ausschussfassung an (BT-Plenarprotokoll 18/176, S. 17400D).
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23. Juni 2016 |
Die Ausschüsse des Bundesrats geben ihre Empfehlungen ab (BR-Drs.320/1/16).
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8. Juli 2016 |
Der Bundesrat stimmt dem Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestags zu (BR-Drs. 320/16 Beschluss).
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26. Juli 2016 |
Das Gesetz zur Reform der Investmentbesteuerung wird im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (BGBl 2016 Teil I Nr. 36, S. 1730, hinterlegt beim Bundesanzeiger Verlag).
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