8. Februar 2006 |
Es wird ein Referentenentwurf zur Vereinfachung des Insolvenzverfahrens zur Diskussion gestellt. |
28. Juni 2006 |
Die Bundesregierung beschließt einen Gesetzentwurf zur Vereinfachung des Insolvenzverfahrens. |
22. September 2006 |
Der Bundesrat nimmt zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung gemäß Artikel 76 Abs. 2 des Grundgesetzes Stellung (BR-Drs. 549/06). |
30. November 2006 |
Im Bundestag findet die erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Vereinfachung des Insolvenzverfahrens (vgl. BT-Drs. 16/3227) statt. Zur weiteren Beratung wird der Gesetzentwurf an die zuständigen Ausschüsse überwiesen. |
2. Februar 2007 |
Im Bundestag findet die zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Vereinfachung des Insolvenzverfahrens (vgl. BT-Drs. 16/3227) statt. Der Gesetzentwurf wird in der Fassung der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses (BT-Drs. 16/4194) angenommen.
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9. März 2007 |
Der Bundesrat beschließt in seiner 831. Sitzung, zu dem vom Deutschen Bundestag am 01.02.2007 verabschiedeten Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen (BR-Drs. 96/07(B)).
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17. April 2007 |
Das Gesetz zur Vereinfachung des Insolvenzverfahrens wird im Bundesgesetzblatt verkündet (vgl. BGBl. 2007, Teil 1 Nr. 13, S. 509, hinterlegt beim Bundesanzeigerverlag). Artikel 1 bis 3 des Gesetzes treten am ersten Tag des dritten auf die Verkündung folgenden Kalendermaonats in Kraft. Artikel 4 tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Artikel 5 tritt an 01.07.2007 in Kraft.
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