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Entwicklungsgeschichte

23. Januar 2020 Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie leitet den Verbänden den Entwurf für eine 10. GWB-Novelle zu (Referentenentwurf, hinterlegt auf den Seiten der Bundesrechtsanwaltskammer).
9. September  2020 Die Bundesregierung legt ihren Entwurf für ein GWB-Digitalisierungsgesetz vor (Regierungsentwurf, hinterlegt auf den Seiten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie).
25. September  2020 Die Bundesregierung leitet ihren Gesetzentwurf dem Bundesrat zu (BR-Drs. 568/20).
19. Oktober 2020 Die Bundesregierung leitet ihren Entwurf für ein GWB-Digitalisierungsgesetz dem Deutschen Bundestag zu (BT-Drs. 19/23492).
23. Oktober 2020 Die Ausschüsse des Bundesrats geben ihre Empfehlungen ab (BR-Drs. 568/1/20).
29. Oktober 2020 Der Deutsche Bundestag berät den Gesetzentwurf in erster Lesung und überweist ihn in die Ausschüsse (Pressemitteilung, hinterlegt auf den Seiten des Bundestags).
6. November 2020 Der Bundesrat berät den Gesetzentwurf im ersten Durchgang und gibt seine Stellungnahme ab (BR-Drs. 568/20 Beschluss).
18. November 2020 Die Bundesregierung unterrichtet den Deutschen Bundestag von der Stellungnahme des Bundesrats und ihrer Gegenäußerung (BT-Drs. 19/24439).
25. November 2020 Vor dem Ausschuss für Wirtschaft und Energie des Deutschen Bundestags findet eine öffentliche Anhörung statt (Pressemitteilung, hinterlegt auf den Seiten des Bundestags).
13. Januar 2020 Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie des Deutschen Bundestags legt seinen Bericht mit Beschlussempfehlung vor (BT-Drs. 19/25868).
14. Januar 2020 Der Deutsche Bundestag berät den Gesetzentwurf in zweiter und dritter Lesung und nimmt ihn in Ausschussfassung an (Pressemitteilung, hinterlegt auf den Seiten des Bundestags).
18. Januar 2020 Der Bundesrat beschließt, keinen Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses zu stellen (BR-Drs. 38/21 Beschluss).
  Das Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen für ein fokussiertes, proaktives und digitales Wettbewerbsrecht 4.0 und anderer wettbewerbsrechtlicher Bestimmungen (GWB-Digitalisierungsgesetz) wird im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (BGBl Jg 2021, Teil I Nr. 1, S. 2).

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