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Entwicklungsgeschichte

17. März 2021 Das Bundesministerium der Finanzen legt den Entwurf eines Grundsteuerreform-Umsetzungsgesetzes vor (Referentenentwurf, hinterlegt auf den Seiten des BMF).
31. März 2021 Das Bundeskabinett beschließt den Entwurf eines Gesetzes zur erleichterten Umsetzung der Reform der Grundsteuer und Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften (Regierungsentwurf, hinterlegt auf den Seiten des Bundesministeriums der Finanzen).
1. April 2021 Die Bundesregierung leitet ihren Gesetzentwurf dem Bundesrat zu (BR-Drs. 273/21).
22. April 2021 Die Bundesregierung leitet ihren Gesetzentwurf dem Deutschen Bundestag zu (BT-Drs. 19/28902).
23. April 2021 Die Ausschüsse des Bundesrats geben ihre Empfehlungen ab (BR-Drs. 273/1/21).
6. Mai 2021 Der Deutsche Bundestag überweist den Gesetzentwurf ohne Aussprache zur weiteren Beratung in die Ausschüsse (Pressemitteilung, hinterlegt auf den Seiten des Bundestags).
7. Mai 2021 Der Bundesrat berät den Gesetzentwurf im ersten Durchgang und gibt seine Stellungnahme ab (BR-Drs. 273/21 Beschluss).
25. Mai 2021 Die Bundesregierung unterrichtet den Deutschen Bundestag von der Stellungnahme des Bundesrats und ihrer Gegenäußerung (BT-Drs. 19/29637).
9. Juni 2021 Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestags legt seinen Bericht mit Beschlussempfehlung vor (BT-Drs. 19/30489).
10. Juni 2021 Der Deutsche Bundestag berät den Gesetzentwurf in zweiter und dritter Lesung und nimmt ihn in Ausschussfassung an (Pressemitteilung, hinterlegt auf den Seiten des Bundestags).
11. Juni 2021 Der Deutsche Bundestag übermittelt seinen Gesetzesbeschluss dem Bundesrat (BR-Drs. 510/21).
25. Juni 2021 Der Bundesrat stimmt dem Gesetz zur erleichterten Umsetzung der Reform der Grundsteuer und Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften gemäß der Empfehlung der Ausschüsse zu (BR-Drs. 510/21 Beschluss).
22. Juli 2021 Das Gesetz zur erleichterten Umsetzung der Reform der Grundsteuer und Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften wird im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (BGBl Jg 2021, Teil I Nr. 46, S. 2931).

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