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Entwicklungsgeschichte

16. Januar 2020 Die Bundesregierung legt den Entwurf für ein Grundrentengesetz vor (Referentenentwurf, hinterlegt auf den Seiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales).
19. Februar 2020 Das Bundeskabinett beschließt den Entwurf für ein Grundrentengesetz (Regierungsentwurf, hinterlegt auf den Seiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales).
21. Februar 2020 Die Bundesregierung leitet ihren Gesetzentwurf dem Bundesrat zu (BR-Drs. 85/20).
23. März 2020 Die Ausschüsse des Bundesrats geben ihre Empfehlungen ab (BR-Drs. 85/1/20).
27. März 2020 Der Bundesrat berät den Gesetzentwurf im ersten Durchgang und gibt seine Stellungnahme ab (Pressemitteilung, hinterlegt auf den Seiten des Bundesrats).
15. Mai 2020 Der Deutsche Bundestag berät den Gesetzentwurf in erster Lesung beraten und überweist ihn in die Ausschüsse (Pressemitteilung, hinterlegt auf den Seiten des Bundestags).
25. Mai 2020 Vor dem Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestags findet eine öffentliche Anhörung statt (Pressemitteilung, hinterlegt auf den Seiten des Bundestags).
1. Juli 2020 Der Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestags stimmt für das Grundrentengesetz (Pressemitteilung, hinterlegt auf den Seiten des Bundestags).
2. Juli 2020 Der Deutsche Bundestag berät den Gesetzentwurf in zweiter und dritter Lesung und nimmt ihn in Ausschussfassung an (Pressemitteilung, hinterlegt auf den Seiten des Bundestags).
3. Juli 2020 Der Bundesrat stimmt dem Gesetz zu (Pressemitteilung, hinterlegt auf den Seiten des Bundesrats).
18. August  2020 Das Gesetz zur Einführung der Grundrente für langjährig in der gesetzlichen Rentenversicherung Versicherte mit unterdurchschnittlichem Einkommen und für weitere Maßnahmen zur Erhöhung der Alterseinkommen (Grundrentengesetz – GruReG) wird im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (BGBl Jg 2020, Teil I Nr. 38, S. 1879).

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