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Entwicklungsgeschichte

31. Juli 2019 Das Bundeskabinett beschließt den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes (Regierungsentwurf, hinterlegt auf den Seiten des Bundesministeriums der Finanzen).
9. August 2019 Die Bundesregierung leitet ihren Gesetzentwurf dem Bundesrat zu (BR-Drs. 355/19).
9. September 2019 Die Ausschüsse des Bundesrats geben ihre Empfehlungen ab (BR-Drs. 355/1/19).
20. September 2019 Der Bundesrat berät den Gesetzentwurf im ersten Durchgang und gibt seine Stellungnahme ab (BR-Drs. 355/19 Beschluss).
23. September 2019 Die Bundesregierung leitet ihren Gesetzentwurf dem Deutschen Bundestag zu (BT-Drs. 19/13437).
25. September 2020 Die Bundesregierung unterrichtet den Deutschen Bundestag von der Stellungnahme des Bundesrats und ihrer Gegenäußerung (BT-Drs. 19/13546).
27. September 2020 Der Deutsche Bundestag berät den Gesetzentwurf in erster Lesung und überweist ihn in die Ausschüsse (Pressemitteilung, hinterlegt auf den Seiten des Bundestags).
14. Oktober 2020 Vor dem Finanzausschuss des Deutschen Bundestags findet eine öffentliche Anhörung statt (Pressemitteilung, hinterlegt auf den Seiten des Bundestags).
15. April 2021 Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestags legt seinen Bericht mit Beschlussempfehlung vor (BT-Drs. 19/28528).
21. April 2021 Der Deutsche Bundestag berät den Gesetzentwurf in zweiter und dritter Lesung und nimmt ihn in Ausschussfassung an (Pressemitteilung, hinterlegt auf den Seiten des Bundestags).
23. April 2021 Der Deutsche Bundestag leitet seinen Gesetzesbeschluss dem Bundesrat zu (BR-Drs. 320/21).
28. April 2021 Die Ausschüsse des Bundesrats geben ihre Empfehlungen ab (BR-Drs. 320/1/21).
7. Mai 2021 Der Bundesrat stimmt dem Gesetz zu (Pressemitteilung, hinterlegt auf den Seiten des Bundesrats).
17. Mai 2021 Das Gesetz zur Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes wird im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (BGBl Jg 2021, Teil I Nr. 23, S. 986).

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