31. Juli 2019 |
Das Bundeskabinett beschließt den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes (Regierungsentwurf, hinterlegt auf den Seiten des Bundesministeriums der Finanzen). |
9. August 2019 |
Die Bundesregierung leitet ihren Gesetzentwurf dem Bundesrat zu (BR-Drs. 355/19). |
9. September 2019 |
Die Ausschüsse des Bundesrats geben ihre Empfehlungen ab (BR-Drs. 355/1/19). |
20. September 2019 |
Der Bundesrat berät den Gesetzentwurf im ersten Durchgang und gibt seine Stellungnahme ab (BR-Drs. 355/19 Beschluss). |
23. September 2019 |
Die Bundesregierung leitet ihren Gesetzentwurf dem Deutschen Bundestag zu (BT-Drs. 19/13437). |
25. September 2020 |
Die Bundesregierung unterrichtet den Deutschen Bundestag von der Stellungnahme des Bundesrats und ihrer Gegenäußerung (BT-Drs. 19/13546). |
27. September 2020 |
Der Deutsche Bundestag berät den Gesetzentwurf in erster Lesung und überweist ihn in die Ausschüsse (Pressemitteilung, hinterlegt auf den Seiten des Bundestags). |
14. Oktober 2020 |
Vor dem Finanzausschuss des Deutschen Bundestags findet eine öffentliche Anhörung statt (Pressemitteilung, hinterlegt auf den Seiten des Bundestags). |
15. April 2021 |
Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestags legt seinen Bericht mit Beschlussempfehlung vor (BT-Drs. 19/28528). |
21. April 2021 |
Der Deutsche Bundestag berät den Gesetzentwurf in zweiter und dritter Lesung und nimmt ihn in Ausschussfassung an (Pressemitteilung, hinterlegt auf den Seiten des Bundestags). |
23. April 2021 |
Der Deutsche Bundestag leitet seinen Gesetzesbeschluss dem Bundesrat zu (BR-Drs. 320/21). |
28. April 2021 |
Die Ausschüsse des Bundesrats geben ihre Empfehlungen ab (BR-Drs. 320/1/21). |
7. Mai 2021 |
Der Bundesrat stimmt dem Gesetz zu (Pressemitteilung, hinterlegt auf den Seiten des Bundesrats). |
17. Mai 2021 |
Das Gesetz zur Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes wird im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (BGBl Jg 2021, Teil I Nr. 23, S. 986). |