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Entwicklungsgeschichte

29. Mai 2006 Das Bundesjustizministerium hat am 29.05.2006 den Referentenentwurf für ein Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) den Bundesressorts zur Stellungnahme zugeleitet (Pressemitteilung, hinterlegt beim BMJ).
23. Mai 2007 Das Bundeskabinett beschließt den Regierungsentwurf des Gesetzes zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG). Mit dem neuen GmbH-Recht soll die Gründung von GmbHs erleichtert werden und schneller möglich sein. Gleichzeitig soll die Unternehmensform für den internationalen Wettbewerb anschlussfähig gemacht werden.
6. Juli 2007 Der Bundesrat hat beschließt unter Berücksichtigung der Empfehlungen seiner Ausschüsse (BR-Drs. 354/1/07) eine umfassende Stellungnahme zur geplanten Modernisierung des GmbH-Rechts (BR-Drs 354/07(B)). Der Bundesrat befasst sich darin vor allem mit der vereinfachten Gesellschaftsgründung und schlägt anstatt der Verwendung von Mustersatzungen für die Gründung einer Unternehmergesellschaft ein zu beurkundendes Gründungsprotokoll vor.
20. September 2007 Im Bundestag findet die erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (BT-Drs. 16/6140) statt. Der Gesetzentwurf wird zur weiteren Beratung in den Rechtsausschuss und den Ausschuss für Wirtschaft und Technologie überwiesen.
23. Januar 2008 Bei der öffentlichen Anhörung im Rechtsausschuss des Bundestages zu dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (BT-Drs. 16/6140) sind die Sachverständigen geteilter Meinung über dier Reform.
18. Juni 2008 Der Rechtsausschuss des Bundestages fasst eine Beschlussempfehlung zur GmbH-Reform.
26. Juni 2008 Der Bundestag beschließt unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Rechtsausschusses (BT-Drs. 16/9737) das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (BT-Drs. 16/6140). Der Gesetzentwurf wird in der Fassung des Buchstaben a der Beschlussempfehlung auf Drucksache BT-Drs. 16/9737 angenommen. Die Entschließungsanträge der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: «Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG)» (BT-Drs. 16/9795) und der Fraktion der FDP: «Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG)» (BT-Drs. 16/9796) werden abgelehnt. Weiterhin wird die Beschlussempfehlung und der Bericht des Rechtsausschusses zu dem Antrag der Fraktion der FDP: «GmbH-Gründungen beschleunigen und entbürokratisieren» (BT-Drs. 16/671) beraten. Der Antrag wird mit der Annahme des Buchstaben b der Beschlussempfehlung auf Drucksache BT-Drs. 16/9737 abgelehnt. (vergleiche Plenarprotokoll: «GmbH-Recht», pdf-Datei, Quelle: Bundestag)
19. September 2008 Der Bundesrat beschließt in seiner 847. Sitzung, zu dem vom Bundestag am 26.06.2008 verabschiedeten Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (BR-Drs. 615/08) den Vermittlungsausschuss nicht anzurufen (BR-Drs. 615/08(B)).
28. Oktober 2008 Das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) vom 23.10.2008 ist am 28.10.2008 im Bundesgesetzblatt (BGBl. 2008, Teil I Nr. 48, S. 2026, pdf-Datei, hinterlegt beim Bundesanzeigerverlag) verkündet worden. Es ist am 01.11.2008 in Kraft getreten.
1. November 2008 Das MoMiG tritt in Kraft.

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