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Entwicklungsgeschichte

1. Dezember 1999 Die Bundesregierung beschließt einen Aktionsplan zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen, der ein Bündel verschiedenster Maßnahmen enthält. Das Gewaltschutzgesetz stellt einen wichtigen Bestandteil dieser Maßnahmen dar.
13. März 2000 Das Bundesministerium der Justiz legt den "Referentenentwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des zivilgerichtlichen Schutzes bei Gewalttaten sowie zur Erleichterung der Überlassung der Ehewohnung bei Trennung" vor. Referentenentwurf
13. Dezember 2000 Die Bundesregierung bringt einen Gesetzentwurf ein, der im Wesentlichen auf dem Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz basiert. Regierungsentwurf
16. Februar 2001 Der Gesetzentwurf wird in der Plenarsitzung im Bundesrat behandelt. Plenarprotokoll (Stellungnahme des Bundesrates in Anhang B von BR-Drs. 11/01)
8. März 2001 Der Gesetzentwurf wird in erster Lesung im Bundestag behandelt und in den Rechtsausschuss überwiesen. BT-Drs. 14/5429
20. Juni 2001 Es findet eine öffentliche Anhörung im Rechtsausschuss mit Sachverständigen statt.
17. Oktober 2001 Der Rechtsausschuss billigt die Maßnahmen für einen besseren Schutz insbesondere von Frauen vor Gewalttaten und unzumutbaren Belästigungen.
8. November 2001 Der Gesetzentwurf (BT-Drs. 14/5429) wird in zweiter und dritter Lesung im Bundestag beraten und verabschiedet.
30. November 2001 Der Bundesrat behandelt den Gesetzentwurf in seiner 770. Sitzung und stimmt dem Entwurf zu. (BR-Drs. 904/01)
17. Dezember 2001 Das Bundesgesetzblatt Nr. 67 wird ausgegeben. Es enthält den Gesetzestext des Gewaltschutzgesetzes. (Bundesgesetzblatt Nr. 67 S. 3513-3518)
1. Januar 2002 Das Gesetz tritt zum 01.01.02 in Kraft. Lediglich die Änderung des Gerichtsvollzieherkostengesetzes tritt am 2. Januar in Kraft.

Umsetzung in den Ländern

Da der Bund ein selbständiges Wegweisungsrecht durch die Polizei nicht regeln kann, bedarf es hierfür der Umsetzung durch die Länder. Der Gesetzentwurf hat auf Landesebene rege Zustimmung gefunden, wobei einige Bundesländer der Aufforderung der Justizministerin Däubler-Gmelin, die Polizeigesetze entsprechend anzupassen, bereits nachgekommen sind.

Baden-Württemberg hat bereits am 1. Juli 2000 einen Modellversuch zum Wegweisungsrecht gestartet, an dem 86 Städte und Gemeinden beteiligt waren. Auswertungen des Modellversuchs haben gezeigt, dass das sogenannte Platzverweisverfahren die Gewalt im häuslichen Bereich effektiv bekämpfen kann. Insgesamt wurden 803 häusliche Gewalttäter vor die Tür gesetzt, wobei die Gerichte keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen das Platzverweisverfahren geäußert haben. Der Justizminister sprach sich am 21.11.01 für eine ausdrückliche gesetzliche Regelung aus, um so Rechtsklarheit zu schaffen (Abschlussbericht der innenministeriellen Arbeitsgruppe zum Modellversuch).

In Hamburg wurde bereits am 5. Juni 2001 eine Änderung des Gesetzes zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (SOG) vom Hamburger Senat verabschiedet, damit das Gewaltschutzgesetz effektiv umgesetzt werden kann.

Hessen hält einen eigenen Modellversuch nicht für notwendig, da auf die Ergebnisse in Baden-Württemberg zurückgegriffen werden könne. Geplant ist daher eine schnelle und direkte Umsetzung. (Göddeke, Dieter: "Neues Polizeigesetz in Bremen", NVwZ 2001, 1232; Göddeke, Dieter: "Nochmals: Neues Polizeigesetz in Bremen", NVwZ 2002, 181)

Die Bremische Bürgerschaft beschloss am 25. Oktober 2001 eine Gesetzänderung zum Wegweisungsrecht gegen häusliche Gewalt (Pressemitteilung des Senats).

Auch in den anderen Bundesländern wird die Umsetzung des Gewaltschutzgesetzes vorbereitet oder zumindest die Umsetzung mit Inkrafttreten des Gesetzes befürwortet. Neben Hamburg und Bremen wurde bereits in Nordrhein-Westfalen und Mecklenburg-Vorpommern mit Inkrafttreten des Gewaltschutzgesetzes auf Bundesebene eine entsprechende Umsetzungsnorm geschaffen.

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