22. April 2002 | Das Bundesministerium der Justiz legt einen Referentenentwurf für ein Geschmacksmusterreformgesetz (GeschmMRefGE) vor. Durch den Gesetzentwurf soll die Richtlinie 98/71/EG in nationales Recht umgesetzt werden. |
26. März 2003 | Das Bundeskabinett beschließt den Gesetzentwurf zur Reform des Geschmacksmusterrechts. |
11. April 2003 | Der Gesetzentwurf (BR-Drs. 238/03) wird dem Bundesrat zur Stellungnahme übergeben. |
23. Mai 2003 | Der Bundesrat nimmt zum Gesetzentwurf Stellung und macht einige Änderungsvorschläge (BT-Drs. 15/1075 Anlage 2). |
28. Mai 2003 | Die Bundesregierung macht eine Gegenäußerung zur Stellungnahme des Bundesrates (BT-Drs. 15/1075 Anlage 3). |
26. Juni 2003 | Der Gesetzentwurf der Bundesregierung (BT-Drs. 15/1075) wird in erster Lesung im Bundestag beraten und in die Ausschüsse überwiesen (Rechtsausschuss federführend). |
10. Dezember 2003 | Der Rechtsausschuss der Bundestages empfiehlt dem Bundestag den Gesetzentwurf in geänderter Fassung anzunehmen (BT-Drs. 15/2191 = Beschlussempfehlung). |
12. Dezember 2003 | Der Bundestag nimmt den Gesetzentwurf in zweiter und dritter Lesung in der Fassung der Beschlussempfehlung (BT-Drs. 15/2191) des Rechtsausschusses an. |
13. Februar 2004 | Der Bundesrat beschließt in seiner Plenarsitzung keinen Einspruch zum Gesetzentwurf einzulegen. |
18. März 2004 | Das Geschmacksmusterreformgesetz wird im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (BGBl. Teil I 2004 Nr. 11, S. 390). |
1. Juni 2004 | Das Gesetz tritt in Kraft. |