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Entwicklungsgeschichte

22. April 2002 Das Bundesministerium der Justiz legt einen Referentenentwurf für ein Geschmacksmusterreformgesetz (GeschmMRefGE) vor. Durch den Gesetzentwurf soll die Richtlinie 98/71/EG in nationales Recht umgesetzt werden.
26. März 2003 Das Bundeskabinett beschließt den Gesetzentwurf zur Reform des Geschmacksmusterrechts.
11. April 2003 Der Gesetzentwurf (BR-Drs. 238/03) wird dem Bundesrat zur Stellungnahme übergeben.
23. Mai 2003 Der Bundesrat nimmt zum Gesetzentwurf Stellung und macht einige Änderungsvorschläge (BT-Drs. 15/1075 Anlage 2).
28. Mai 2003 Die Bundesregierung macht eine Gegenäußerung zur Stellungnahme des Bundesrates (BT-Drs. 15/1075 Anlage 3).
26. Juni 2003 Der Gesetzentwurf der Bundesregierung (BT-Drs. 15/1075) wird in erster Lesung im Bundestag beraten und in die Ausschüsse überwiesen (Rechtsausschuss federführend).
10. Dezember 2003 Der Rechtsausschuss der Bundestages empfiehlt dem Bundestag den Gesetzentwurf in geänderter Fassung anzunehmen (BT-Drs. 15/2191 = Beschlussempfehlung).
12. Dezember 2003 Der Bundestag nimmt den Gesetzentwurf in zweiter und dritter Lesung in der Fassung der Beschlussempfehlung (BT-Drs. 15/2191) des Rechtsausschusses an.
13. Februar 2004 Der Bundesrat beschließt in seiner Plenarsitzung keinen Einspruch zum Gesetzentwurf einzulegen.
18. März 2004 Das Geschmacksmusterreformgesetz wird im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (BGBl. Teil I 2004 Nr. 11, S. 390).
1. Juni 2004 Das Gesetz tritt in Kraft.

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