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Entwicklungsgeschichte

1. Dezember 2020 Das Bundesministerium der Finanzen legt den Entwurf eines Fondsstandortgesetzes vor (Referentenentwurf, hinterlegt auf den Seiten des BMF).
20. Januar 2021 Das Bundeskabinett beschließt den Entwurf eines Fondsstandortgesetzes (Regierungsentwurf, hinterlegt auf den Seiten des Bundesministeriums der Finanzen).
22. Januar 2021 Die Bundesregierung leitet ihren Gesetzentwurf dem Bundesrat zu (BR-Drs. 51/21).
22. Februar 2021 Die Ausschüsse des Bundesrats geben ihre Empfehlungen ab (BR-Drs. 51/1/21).
5. März 2021 Der Bundesrat berät den Gesetzentwurf im ersten Durchgang und gibt seine Stellungnahme ab (BR-Drs. 51/21 Beschluss).
17. März 2021 Die Bundesregierung leitet ihren Gesetzentwurf dem Deutschen Bundestag zu (BT-Drs. 19/27631).
26. März 2021 Der Deutsche Bundestag berät den Gesetzentwurf in erster Lesung und überweist ihn in die Ausschüsse (Pressemitteilung, hinterlegt auf den Seiten des Bundestags).
12. April 2021 Vor dem Finanzausschuss des Deutschen Bundestags findet eine öffentliche Anhörung statt (Pressemitteilung, hinterlegt auf den Seiten des Bundestags).
21. April 2021 Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestags legt seinen Bericht mit Beschlussempfehlung vor (BT-Drs. 19/28868).
22. April 2021 Der Deutsche Bundestag berät den Gesetzentwurf in zweiter und dritter Lesung und nimmt ihn in Ausschussfassung an (Pressemitteilung, hinterlegt auf den Seiten des Bundestags).
7. Mai 2021 Der Deutsche Bundestag übermittelt seinen Gesetzesbeschluss dem Bundesrat (BR-Drs. 354/21).
12. Mai 2021 Die Ausschüsse des Bundesrats geben ihre Empfehlungen ab (BR-Drs. 354/1/21).
28. Mai 2021 Der Bundesrat stimmt dem Gesetzesbeschluss gemäß den Empfehlungen seiner Ausschüsse zu (BR-Drs. 354/21 Beschluss, hinterlegt auf den Seiten des Bundesrats).
10. Juni 2021 Das Gesetz zur Stärkung des Fondsstandorts Deutschland und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1160 zur Änderung der Richtlinien 2009/65/EG und 2011/61/EU im Hinblick auf den grenzüberschreitenden Vertrieb von Organismen für gemeinsame Anlagen (Fondsstandortgesetz – FoStoG) wird im Bundesgesetzblatt veröffentlicht  (BGBl Jg 2021, Teil I Nr. 30, S. 1498).

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