1. Dezember 2020 |
Das Bundesministerium der Finanzen legt den Entwurf eines Fondsstandortgesetzes vor (Referentenentwurf, hinterlegt auf den Seiten des BMF). |
20. Januar 2021 |
Das Bundeskabinett beschließt den Entwurf eines Fondsstandortgesetzes (Regierungsentwurf, hinterlegt auf den Seiten des Bundesministeriums der Finanzen). |
22. Januar 2021 |
Die Bundesregierung leitet ihren Gesetzentwurf dem Bundesrat zu (BR-Drs. 51/21). |
22. Februar 2021 |
Die Ausschüsse des Bundesrats geben ihre Empfehlungen ab (BR-Drs. 51/1/21). |
5. März 2021 |
Der Bundesrat berät den Gesetzentwurf im ersten Durchgang und gibt seine Stellungnahme ab (BR-Drs. 51/21 Beschluss). |
17. März 2021 |
Die Bundesregierung leitet ihren Gesetzentwurf dem Deutschen Bundestag zu (BT-Drs. 19/27631). |
26. März 2021 |
Der Deutsche Bundestag berät den Gesetzentwurf in erster Lesung und überweist ihn in die Ausschüsse (Pressemitteilung, hinterlegt auf den Seiten des Bundestags). |
12. April 2021 |
Vor dem Finanzausschuss des Deutschen Bundestags findet eine öffentliche Anhörung statt (Pressemitteilung, hinterlegt auf den Seiten des Bundestags). |
21. April 2021 |
Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestags legt seinen Bericht mit Beschlussempfehlung vor (BT-Drs. 19/28868). |
22. April 2021 |
Der Deutsche Bundestag berät den Gesetzentwurf in zweiter und dritter Lesung und nimmt ihn in Ausschussfassung an (Pressemitteilung, hinterlegt auf den Seiten des Bundestags). |
7. Mai 2021 |
Der Deutsche Bundestag übermittelt seinen Gesetzesbeschluss dem Bundesrat (BR-Drs. 354/21). |
12. Mai 2021 |
Die Ausschüsse des Bundesrats geben ihre Empfehlungen ab (BR-Drs. 354/1/21). |
28. Mai 2021 |
Der Bundesrat stimmt dem Gesetzesbeschluss gemäß den Empfehlungen seiner Ausschüsse zu (BR-Drs. 354/21 Beschluss, hinterlegt auf den Seiten des Bundesrats). |
10. Juni 2021 |
Das Gesetz zur Stärkung des Fondsstandorts Deutschland und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1160 zur Änderung der Richtlinien 2009/65/EG und 2011/61/EU im Hinblick auf den grenzüberschreitenden Vertrieb von Organismen für gemeinsame Anlagen (Fondsstandortgesetz – FoStoG) wird im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (BGBl Jg 2021, Teil I Nr. 30, S. 1498). |